Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/2

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 197Ö 'f oranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1970 D er Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vorn 18. 12. 1969 den Voranschlag für das Jahr 1970 beschlossen. Es soll im Amtsblatt hierauf etwas näher einge- gangen werden, wobei im wesentlichen den Ausführun- gen des Finanzreferenten Bürgermeister Josef Fellinger gefolgt wird. Zu Beginn der Sitzung übernahm Bürgermeister- Stellvertreter Franz Weiss den Vorsitz und ersuchte Bür- germeister Fellinger um die Berichterstattw1g. B Ü RGERM EIS T ER F ELLI NG ER führte u. a. folgendes aus: Der Voranschlag ist nicht nur ein Zahlenwerk wie es zunächst erscheinen mag, sondern er ist ein durch Zahlen geformtes Programm für die Tätigkeit des Ge- meinderates im kommenden Jahr. Wenngleich, wie es unser Statut vorschreibt, das Budget für ein Haushalts- jahr erstellt werden muß, greifen doch zurückliegende Beschlüsse maßgeblich in seine die_sjährige Finanzpla- nung ein und mehrjährige Vorhaben binden auch künf- tige Haushaltsvoranschläge zu einem erheblichen Teil. Im Statut unserer Stadt, und zwar im 4. Haupt- stück, §§ 49, 50 und 51, wird festgelegt, unter welchen Modalitäten und Fristen der Magistrat, der Stadtsenat w1d der Finanz- und Rechtsausschuß dem Gemeinderat den Haushaltsvoranschlagsentwurf zur Beschlußfassung zuzu- leiten haben. Ich darf feststellen, daß diese Vorausset- zungen erfüllt wurden. Im Zuge der öffentlichen Ein- sichtnahme des Haushaltsvoranschlages wurden keine Er- innerw1gen vorgebracht. Der Haushaltsvoranschlag 1970 enthält neben den Voranschlägen für die ordentliche und außerordentliche Gebarung der Gemeinde die Dienstvor- schrift, betreffend die allgemeinen Vollzugsbestimmun- gen zur Ausführw1g des Haushaltsvoranschlages,den Wirt- schaftsplan der Städtischen Unternehmungen, den Vor- anschlag der Krankenfürsorgeanstalt der Beamten des Magistrates Steyr, den Voranschlag der Dr. -Wilhelm- Groß-Stiftung, den Sammelnachweis über den Personal- aufwand, den Sammelnachweis über die allgemeinen Amtserfordernisse, den Sammelnachweis über Gebäude- erhaltw1gs- und Gebäudebenützw1gskosten, den Sammel- nachweis über Zuweisw1gen, Zuschüsse und Beiträge von w1d an Gebietskörperschaften, den Nachweis über die Ge- barung der Rücklagen, den Nachweis über den Schulden- stand zum 31. 12. 1969 und Schuldendienst 1970, den Nachweis über die Vergütungen (Erstattungen) zwischen den Verwaltungszweigen, den Dienstpostenplan und nachrichtlich den Wirtschaftsplan der Gemeinnützigen Wohnw1gsgesellschaft der Stadt Steyr. Der Haushaltsvoranschlag 197 0 sieht Gesamtein- nahmen in der Höhe von rund S 180 Millionen vor. Die präliminierten Ausgaben und Einnahmen im ordentlichen Haushalt sind mit S 124, 583.100, -- veranschlagt w1d ausgeglichen. Die Ausgaben im aoH sind mit rund S 56 Millionen ausgewiesen, denen allerdings nur eine Deckung aus Eigenmitteln und Rücklagen aus dem oH von rund S 3 Millionen gegenüberstehen. Wenn nicht hö- here Einnahmen erzielbar sind, müssen wir den Abgang von rund S 53 Millionen mit Hilfe von Krediten decken. 16 Wir sind im Besitze grundsätzlicher Zusagen seitens der Kreditinstitute, diese Kredite auch tatsächlich einge- räumt zu erhalten. Im vergangenen Jahr konnte ich darauf hin- weisen, daß die Verschuldung unserer Stadt, gemessen an der anderer vergleichbarer Städte, noch relativ gering ist. Der derzeitige Schuldenstand, im Voranschlag ausge- wiesen, beträgt S 25 Millionen; nach Inanspruchnahme von rund S 53 Millionen im Jahre 1970 wird die Ver- schuldw1gsquote pro Kopf der Bevölkerung etwas über S 1. 800, - liegen. Wenn wir das Statistische Jahrbuch zur Hand neh- men, so ist erkennbar, daß wir auch nach Beendigw1g und der Inanspruchnahme der voll eingesetzten präli- minierten Kreditmittel noch immer weit - das ist ein positives Kriterium - im untersten Feld der vergleich- baren Städte liegen. Die Einnahmen aus eigenen Steu- ern sind gegenüber dem Vorjahr fast unverändert ange- nommen worden, da gesetzliche Voraussetzw1gen für eine Änderung der Steuerleistung nicht zu ersehen sind. Die Abgabenertragsanteile werden mit rW1d S 3 Millionen höher veranschlagt, da die Gesamteingänge des Bundes im Bundeshaushaltsvoranschlag höher veranschlagt sind und Bestandteile der Bundesertragsanteile laut Finanz- ausgleichsgesetz 1967 uns zu dieser höheren Einnah- menquote berechtigen. Der Anteil der Mineralölsteuer z. B. wird ab 197 0 von derzeit 20 o/o auf 24 o/o zugunsten der Gemeinde ansteigen. Im großen und ganzen kann man die Einnahmen- bestandteile in einige große Gruppen zusammenfassen: Die Einnahmen aus eigenen Steuern in der Höhe von rw1d S 44 Millionen. Die Einnahmen aus Bundeser- tragsanteilen sind im Voranschlag mit S 39, 5 Millionen ausgewiesen. Ferner Beiträge, Erstattungen, Erlöse, Spenden, Strafen usw., die w1gefähr mit rund S 30 Mil- lionen veranschlagt sind. Schließlich die Inanspruchnah- me von Darlehensmitteln in der Höhe von S 53 Millionen. Zur Einnahmenentwicklung in den vergangenen Jah- ren kann folgendes gesagt werden: Die Tendenz der Gemeindesteuern ist, auch in ab- soluten Ziffern ausgedrückt, sinkend. Dies kommt, rück- blickend ab 1954 bis heute, betragsmäßig mit S 66 Mil- lionen, 67 Millionen, 60 Millionen, 67 Millionen, 56 Millionen, 40 Millionen, 38 Millionen, 47 Millionen, 50 Millionen, 49 Millionen, 52 Millionen, 52 Millio- nen, 51 Millionen Schilling, 1967 47 Millionen, 1968 S 44 Millionen, 1969 S 41 Millionen und schließlich 1070 mit S 44 Millionen zum Ausdruck. Sie sehen bei den Jahren 1959 und 1967 jeweils einen SprW1g nach ab- wärts. Das sind zwei Jahre, in denen neue Finanzaus- gleiche beschlossen wurden und diese zeigen deutlich einen Rückgang der ergiebigsten Steuer, die eine we- sentliche Einnahme gerade für die Industriestädte ist, nämlich die Gewerbesteuer. Die Einnahmen aus Bw1- desertragsanteilen hingegen weisen bei uns eine stei- gende Tendenz auf. Ab 1960 (S 16 Millionen) ist eine ständige Steigerw1g festzustellen, sodaß für 197 0 ein Betrag von S 39 Millionen präliminiert werden konnte. So erfreulich ein solches Detail eines Berichtes sein mag, am augenfälligsten ist meiner Meinung nach der Rück- gang der Gesamteinkünfte der Gemeinde in Relation zur

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