Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/2

20 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 § 5 Beseitigung eigenmächtig getroffener Maßnahmen Unbeschadet der Durchführung eines etwaigen Ver- waltungsstrafverfahrens ist bei eigenmächtig vorgenom- menen Handlungen im Sinne der §§ 2 und 3 leg. cit. über Auftrag des Magistrates der vor den Handlungen be- standene Zustand wieder herzustellen. § 6 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden ortspo- lizeilichen Vorschriften werden gemäß Artikel VII EGVG. 1950, in der letzten Fassung, mit Geld- bis S 1. 000, -- oder Arreststrafe bis 2 Wochen bestraft. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung wird mit dem Tage ihrer Kund- machung im Amtsblatt der Stadt Steyr wirksam. Der Bürgermeister: Josef Fe llinger * Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbereich Bau R- 3600/69 Steyr, 17. Dezember 1969 Lagerung von Mineralölen für den Hausbrand MITTEILUNG Seitens des Magistrates wurde festgestellt, daß in der letzten Zeit in zunehmendem Maße in der Behei- zung von Wohnungen eine Umstellung von festen Brenn- stoffen auf Öl erfolgt. Da aber bezüglich der zur Lage- rung zugelassenen Heizölmenge erfahrungsgemäß nur un- klare Vorstellungen bestehen, erscheint es zweckmäßig, auf die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen hin- zuweisen: a) Für die Lagerung von Mineralölen für Heizzwecke sind sinngemäß die Bestimmungen der§§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b), sowie § 16 der o. ö. Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 8/53 maßgebend, derzufolge die Lagerung feuergefährlicher Stoffe, insbesondere leicht entzünd- licher, zündschlagfähiger oder schwer lösbarer, ät- zender oder giftiger Stoffe nicht mit einer nicht ver- tretbaren Beeinträchtigung der Feuersicherheit ver- bunden sein darf. b) Für die Lagerung einer Menge von 300 - 1 500 kg, gilt die Verordnung betreffend den Verkehr mit Mi- neralölen vom 23.1.1901, RGBl. Nr. 12, in der Fas- sung der Verordnung vom 24.8. 1912, RGBl. Nr. 179 (Mineralölverordnung). Die Menge von 300 kg wird auch dann überschritten, wenn zwar im Einzelfall geringere Mengen gelagert werden, die Gesamtmenge mehrerer Lagerstellen(z. B. in durch Lattenverschläge abgeteilten Kellerräumen) , jedoch eine Menge von mehr als 300 kg ergeben. 32 Die Lagerung derartiger Heizölmengen ist dem Ma- gistrat anzuzeigen. c) Unbeschadet dessen ist die Einrichtung von automa- tischen Ölfeuerungsanlagen nach den Bestimmungen der Bauordnung für die Stadt Steyr bewilligungspflich- tig. Magistrat Steyr Ha 3300/69 * Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 13. Jänner 1970 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat anläßlich der Genehmigung des Voranschlages 1970 in seiner Sitzung vom 18.12.1969 beschlossen, die ausschließlichen Ge- meindeabgaben wie folgt einzuheben: Die Hebesätze betragen: 1. Für die Grundsteuer a) Grundsteuer A für land- und forstwirt- schaftliche Betriebe 400 v. H. b) Grundsteuer B für andere Grundstücke 420 v. H. 2. Für die Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und Gewer- bekapital 150 v. H. 1000 v.H. b) Lohnsummensteuer Der Bürgermeister: Josef Fellinger UNSERE ALTERSJUBILARE Die Stadt Steyr ehrt ihre betagten Mitbürger da- durch, daß sie ihnen zum 80. Geburtstag und weiters alle 5 Jahre ein Gratulationsschreiben des Bürgermei- sters und ein Geschenkpaket überreicht. Auch das Amts- blatt der Stadt Steyr schließt sich diesen Glückwünschen an und hebt alljährlich jeden Bürger unserer Stadt, der das 80. Lebensjahr überschritten hat, zu seinem Geburts- tag ehrend hervor. Den Jubilaren des Monats Februar 1970 seien daher auf diesem Wege die herzlichsten Glückwünsche übermit- telt. Frau Resina Streinz, geboren 22. 2. 1872 Frau Anna Ragl, geboren 16. 2. 1876 Herr Julius Urban, geboren 16. 2. 1877 Frau Amalie Fürschuss, geboren 26. 2. 1877 Frau Elisabeth Grass!, geboren 2. 2. 1879 Frau Franziska Königswieser, geboren 3. 2. 1879 Frau Theresia Minoth, geboren 11. 2. 1879 Frau Franziska Stipanofsky, geboren 20. 2. 1879 Frau Theresia Eckel, geboren 26. 2. 1879 Frau Franziska Spatz, geboren 16. 2. 1880 Herr Franz Strutzenberger, geboren 4. 2. 1881 Frau Maria Hai der, geboren 7. 2. 1881 Frau Maria Schamann, geboren 12. 2. 1881 Frau Aloisia Grüllenberger, geboren 15. 2. 1881 Frau Elisabeth Hehenberger, geboren 18. 2. 1881 Frau Amalia Winkler, geboren 19. 2. 1881 Frau Rosa Bergsmann, geboren 21. 2. 1882 Frau Anna Stigler, geboren 27. 2. 1882 Frau Franziska Schoiber, gebore n 27. 2. 1882 Frau Käthe Huber, geboren 15. 2. 1883

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