Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/2

1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR 17 INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM STADTSENAT AUS DEM GEMEINDERAT AUS DEM STADTSENAT AUS DEM GEMEINDERAT VORANSCHLAG DER STADT STEYR FÜR DAS JAHR 1970 RESTAURIERUNG DER EGE- DACHER- ORGEL IN DER PFARRKIRCHE ST. MICIIAEL - BEITRAGSLEISTUNG DER STADTGEMEINDE BÜRGERMEISTER JOSEF FELLINGER - 60 JAHRE NEUBAU DES BUNDESREAL- GYMNASIUMS STEYR - SPATENSTICll AMTLICHE NACHRICHTEN Ausschreibw1gen Mitteilungen Kundmachungen Unsere Altersjubilare Wertsicherw1g Oktober und November 1969 Ärzte- und Apothekendienst Standesamt Baurechts abteil ung Pensionsauszahlungstermine Gewerbeangelegenheiten Personalwesen VOLKSHOCHSCHULE DER STADT STEYR - Frühjahrssemester 1970 * s 2 S 2 S 2- 3 s 3 S 4 - 12 S 12 - 13 S 14 S 15 S 17 - 23 S 1 - 4 AMTLICHE NACHRICHTEN AUSSCHREIBUNGEN Gemeinn . Wohnungsgesellschaft m.b .H. der Stadt Steyr - Rathaus Mag . Abt. VI Steyr, 7. Jänner 1970 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über den maschinenbaulichen Teil des Fernheiz- werkes Steyr , Ennsleite , Glöckelstraße 14 in der 2 . Aus- baustufe. Die Anbotunterlagen können sofort im Rathaus , Städtische Liegenschaftsverwaltung, . Zimmer 226, 2. Stock rückwärts, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift "Fernheizwerk Ennsleite, 2. Ausbaustufe" bis spätestens 12. März 1970, 8, 45 Uhr, in der Einlauf- stelle des Magistrates Steyr, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9, 15 Uhr in der Städti schen Lie genschaftsverwaltung , Zimmer 224, 2. Stock, statt. MITTEILUNGEN PVA für Arbeiter - Sprechtag Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, hält im Monat Februar 1970 in Steyr, am Donnerstag, den 5. des Monats, folgende Sprechtage ab: In der Arbeiterkammeramtsstelle, Färbergasse 5, von 8 - 12 und 13. 30 bis 15. 30 Uhr, in Steyr-Münichholz, Gasthaus Derflinger, von 9 - 11 Uhr und in den Steyr- Werken, Wä l zlagerwerk, von 13. 30 - 15. 30 Uhr. KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr FW - 5728/ 69 Steyr , 30 . Dezember 1969 GEBÜHRENORDNUNG für die Dienst- und Sachleistungen (Sonderleistun- gen) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr . § 1 Begriffsbestimmungen über die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr , Gebührenpflicht und Gegen- stand der Gebühren: 1. Einsätze, die die Feuerwehr auf Grund öffentlich - rechtlicher Verpflichtungen durchführen muß, sind ge- bührenfrei. Diese Einsätze sind im wesentlichen die Brandbekämpfung, die Menschenrettung, die Tier- bergung, die Behebung von Verkehrsstörungen und allfällige Hilfe leistungen im Stadtgebiet bei Gefahr im Verzuge. 2. Einsätze hingegen , für welche keine öffentlich-recht- lichen Verpflichtungen zur Durchführung bestehen (Sondereinsätze), also Dienst- und Sachleistungen , die durch wen immer innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr in Anspruch genommen werden, sind gegen Ein- hebung der nachstehend angeführten Gebühren durch- zuführen. § 2 Gebührenarten 1. Die Organe der Feuerwehr sind verpflichtet, bei Durch- führung von gebührenpflichtigen Einsätzen die Stun- 29

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