Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/9
1969 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 die Besucher des Stadtbades geschaffen. Die gepachtete Grundfläche im Ausmaß von 6,650 m2 liegt an der Haa- ger Straße in nächster Nähe des Einganges zum Stadt- bad, Durch die Inbetriebnahme dieses Parkplatzes wird eine fühlbare Verbesserung des Verkehrsablaufes in der äußeren Haratzmüllerstraße eintreten, Im weiteren Verlauf der Sitzw1g bewilligte der Senat den Ankauf eines Kastenwagen:, für das städtische Wasserwerk ( S 47. 000, - - ) und den zur Restabwicklung des Vorhabens "Bachverrohrung Sportplatz Ennsleite" er- forderlichen Betrag von S 35, 000, - - • Zuletzt gelangten ein Staatsbürgerschaftsansu- chen und vier Gewerbeanträge zur Behandlw1g. Die Tagesordnung, welche der Stadtsenat als Auf- sichtsrat der GWG abzuwickeln hatte, war ebenfalls sehr umfangreich. Die vergebenen Aufträge beliefen sich auf rund 5, 2 Millionen Schilling. Vergeben wurden: Wohnbau Wehrgraben I/1 - 6: Professionistenar- beiten; Ennsleite XVIII d - i: Installation der Fernheizlei- tungen; Ennsleite XVIII d, e, f und E XXI: Gartengestal- tung; Tabor XIX: Glaserarbeiten; Ennsleite XVIII g, h, i: Lieferung von Decken, Sand, Schotter, Ziegeln, Zement, Kalk und Leichtbau- platten. * * * 470 JAHRE BORGERMEISTERAMT IN STEYR Seit zwanzig Jahren zeigt ein Fresko an der Außen- seite des gotischen Schloßbergtores Kaiser Maximi- lian I, (1493 - 1519) und dessen Vater Friedrich III. (1440 - 1493). Eine volkstümliche Darstellung dieser Herrschergestalten befand sich früher an der Stirn- wand des Mauthauses in der Haratzmüllerstraße und im 16, Jahrhundert schon an dem 1864 demolierten Enns- tor, Wahrscheinlich hatte die Bürgerschaft noch zu Leb- zeiten Maximilians, der vor 450 Jahren (12, Jänner 1519) in der Burg zu Wels die Augen für immer schloß, das Gemälde über demEingang des genannten Tores anbrin- gen lassen. Beide Landesfürsten hatten von der Stadt große Op- fer verlangt: Friedrich befahl den kostspieligen Ausbau der Stadtbefestigung, Maximilian forderte Geld und Waf- fen. Doch die aufgebürdeten Lasten waren letzten Endes nicht umsonst, Der "letzte Ritter", schon seit dem An- fang seiner Regierung bestrebt, das seit der zweiten Hälfte des 15, Jahrhunderts niedergehende Städtewesen zu heben, verlieh der Stadt bedeutende Vorrechte, ord- nete das zerrüttete Eisenwesen und entschied in Streit- fällen zugunsten der Stadtobrigkeit, Die verstärkten Wehranlagen zwangen um 1532 die plündernden Türken zur Umkehr, Der "erwählte römische Kaiser" kam in den Jahren 1472, 1505, 1512, 1514 und 1518 nach Steyr. Über sei- nenerstenAufenthalt in derEisenstadt im Jahre 1472 be- richtet V. Preuenhueber in seinen Annalen: "Um Andreae gelangte Kayser Friederich mit Dero Sohn Ertz-Herzog Maximilian und Tochter Kunigundt (welche hernach Herzog Albrechts in Bayern Gemahlin worden) abermahl hieher gen Steyer,Welche der Rath w1d Burgerschafft nach der Empfängniß 1 die mit einer Procession undFürtragdes Heiligthums (dabey sich alle Zechen und Zünfften mit ihren Fahnen befunden), beschehen, mit folgenden sil- bernen Trinck-Geschirr, beschenkt haben; Nemlich für Ihro Kayserl. Majestät ein Trinck-Geschirr, so gewogen hat 6 Mark und an Geld werth 100 fl. Für Ihro Majestät Sohn 3 Mark 3 Loth, an Geld werth 30 fl. Für Ihro Majes- tät Tochter 43 Loth, an Geld 26 fl. Aus dem Rath waren Wolffgang Oefferl und der Gutberath geordnet, Uber die Frauen bey der Procession und Einholung Acht zu haben w1d Ordnung zu halten". Zu den bedeutendsten Privilegien, die Maximilian I. der Stadt Steyr verlieh, zählte das Recht, einen Bür- germeister wählen zu dürfen. Bis zur Verleihung dieses Vorrechtes stand an der Spitze der Stadtverwaltung der Stadtrichter, der ursprünglich vom Landesfürsten ernannt wurde, seit 1287 jedoch von der Bürgerschaft gewählt werden konnte, Bis 1500 lag daher die Führw1g der lan- desfürstlichen Stadt in den Händen von "Richter und Rat". Der erste bekannte Stadtrichter, er wird 1180 erwähnt, hieß Ulrich ( "Ulricus iudex de Styria"). Bis zum Ausgang des Mittelalters sind w1s etwa fünfzig Namen von Stadt- richtern überliefert, Obwohl sie nur die niedere Gerichts- barkeit ausübten, konnten sie die im Laufe der Zeit zu- nehmenden Verwaltungsaufgaben kaum noch bewältigen. Es ist nicht beka1111t, weshalb die Eisenstadt erst spät mit dem Bürgermeister-Privileg begabt wurde. Klei- nere Städte besaßen es schon früher (z. B. Freistadt 1388). Möglicherweise verzögerte die zeitweilige Verpfän- dung von Stadt und Herrschaft Steyr die Zuerkennung dieses Rechtes. Mit der vor 470 Jahren, am "Monntag nach des heiligen Crewtztag Exaltationis Nach Christi geburde" (16. September) 1499 ausgestellten Urkunde erfolgte die Schaffung desBürgermeisteramtesin Steyr.Im Hin- blick auf die dem Stadtrichter "täglichen auswendigen zufallenden Händel und Geschäfte" und auf die "getreu- en Dienste", die die Bürger durch "Darstrecken ihres Leibs und Guts" den Fürsten von Österreich erwiesen ha- ben und noch erweisen werden, erlaubte Maximilian "von römischer königlicher Macht und als regierender Herr und Landfürst in Österreich" zur besseren Verwal- tung der "Stadt Sachen und Notdurft' '. daß "Richter und Rat zu Steyr und ihre Nachkommen nun hinfüran ewige Zeit eines jeden Jahrs einen aus ihnen so dazu schick- lich ist zu Bürgermeister fürnehmen und erwählen" und ihm nach Ablegung des Eides das "Bürgermeisteramt mit allen Ehren, Würden, Rechten und guten Gewohnheiten" übertragen. Allen "Hauptleuten, Landmarschällen, Grafen, Freiherrn, Rittern und Knechten, Verwesern, Vizdomen, Pflegern, Burggrafen, Landrichtern, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden, Amtleuten und Untertanen wurde bei schwerer Ungnad und Strafe" stren- ge befohlen, dieses Recht der Steyrer Bürger zu achten und zu schützen. ( "In(en) daran kain Irrung noch verhin- derung tun"). Durch dieses Privilegium wurde der Bürgermeister zur obersten Verwaltungsinstanz, das Amt des Stadt- richters aber auf den rein judiziellen Bereich eingeengt. Etwa drei Monate später, nach durchgeführter Rich- ter- und Ratswahl am 22. Dezember 1499, erfolgte die 135
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2