Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/8

1969 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 als Erwachsener die richtige Einstellung zur Gemeinschaft finden und Verständnis für Entscheidungen im Interesse dieser Gemeinschaft aufbringen. Die Aktion "Du und die Gemeinschaft" fand in der von Polizei und Gericht unterstützten Aktion "Du und das Recht" ihre Ergänzung, bei der die Schüler mit den Einrichtungen des Bundespolizeikommissariates und dem Rechts- und Grundbuchwesen vertraut gemacht wurden. * Inhaltsverzeichnis AUS DEM STADTSENAT s 2 AUS DEM GEMEINDERAT AUS DEM STADTSENAT AKTION'DU UND DIE GEMEIN- S 2 - 3 S 3 SCHAFT" 1969 AMTLICHE NACHRICHTEN Standesamt Kundmachungen Ausschreibungen Mitteilungen Gewerbeangelegenheiten Baurechtsabteilung Unsere Altersjubilare Kundmachungen Ärzte- und Apothekendienst S 3 - 5 S 5 - 11 Sichern auch Sie sich ein Theater- abonnement ( erhebliche PreisermaBigung gegenüber Einzellcarlen) Anmeldungen und Auskünfte im Kulturamt Steyr, Rathaus, Tel. 2381 Besuchen auch Sie das STADTBAD Vorwärmanlage - Tauchgarten - 50 m Becken HARATZMOLLERSTASSE AMTLICHE NACHRICHTEN STANDESAMT PERSONENST ANDSFÄLLE Juni 1969 Im Monat Juni wurde im Geburtenbuch des Stan- desamtes Steyr die Geburt von 174 (Juni 1968: 173; Mai 1969: 228) Kindern beurkundet. Aus Steyr stammen 32, von auswärts 142. Ehelich geboren sind 157. unehelich 17. 43 Paare haben im Monat Juni 1969 die Ehe ge- schlossen (Juni 1968: 60; Mai 1969: 38). In sechsund- dreißig Fällen waren beide Teile ledig, in einem Fall beide Teile verwitwet, in einem Fall ein Teil geschie- den, in einem Fall beide Teile geschieden und in vier Fällen ein Teil geschieden und ein Teil verwitwet. Alle Eheschließenden besaßen die österreichische Staatsbür- gerschaft. . Im Berichtsmonat sind 67 Personen gestorben (Juni 1968: 68; Mai 1969: 79). Zuletzt in Steyr wohnhaft wa- ren 35 (21 Männer, 14 Frauen), von auswärts stammten 32 (20 Männer, 12 Frauen). Von den Verstorbenen waren 51 über 60 Jahre alt. KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Magistratsdirektion Präs-458/68 Steyr, 30. 6. 1969 KUNDMACHUNG Novellierung der Lustbarkeitsabgabeordnung für die Stadt Steyr Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sit- zung vom 12. 6. 1969 beschlossen, nachstehende Be- stimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung für die Stadt Steyr (Gemeinderatsbeschluß vom 28. 2. 1950, Zl. 895/50), auf Grund des § 15, Abs. 3, lit. a, Finanzaus- gleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 2, und des Artikels _I des Gesetzes vom 12. 2. 1969, mit dem das Lustbarke1tsab- gabegesetz neuerlich abgeändert wird (Lustbarkeitsabga- begesetznovelle 1969), LGBL Nr. 26/69, abzuändem und sie mit Wirkung vom 1. 5. 1969 in folgender Fassung in Kraft zu setzen. § 1 (1) Durch dieses Gesetz werden die Gemeinden gemäß § 8 Abs.(6) des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 vom 21. Jänner 1948, BGBl. Nr. 45, verpflichtet, eine Ab- gabe für die Veranstaltw1gen von Lustbarkeiten (§ 10, Abs. (3), lit. a) des Finanzausgleichsgesetzes vom 21. Jänner 1948, BGBL Nr. 46),einzuheben. 125

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