Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/6

1969 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 gentümer von der Lieferfirma per Nachnahme zugestellt. Die Hausnummerntafeln sind an den Häusern leicht sichtbar, die Konskriptionsnummerntafeln im Inneren der Häuser anzubringen und stets rein zu halten. Bis zum Eintreffen der Hausnummerntafeln müssen von den Hauseigentümern behelfsmäßig Holztafeln an- gebracht werden. MITTEILUNGEN PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE für Juni 1969 a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Dienstag, den 3. Juni und Mittwoch, den 4. Juni 1969 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten: Mittwoch, den 11. Juni 1969. * FERIENAUFENTHALT FÜR AMERIKANISCHE MÄDCHEN GESUCHT Das "Experiment in International Living ", das jungen Amerikanern den Aufenthalt in Österreich ermöglicht, ist mit der Bitte an die Stadtgemeinde herangetreten, die Organisation bei der Familiensuche zu unterstützen. 11 amerikanischen Mittelschülerinnenzwischen 16 und 20 Jahren soll die Möglichkeit geboten werden, in Stey- rer Familien mit Töchtern in der Zeit von der ersten Juliwoche bis zur ersten Augustwoche unterzukommen. Als Entschädigung für die Beherbergungskosten sind die österreichischen Mädchen Gäste des Experimentes bei sämtlichen Veranstaltungen (eine 15-tägige Österreich- rundfahrt, Theater- und Konzertbesuche, kleinere Exkur- sionen) .Die Aufnahme eines Englisch sprechenden Mäd- chens könnte einen gewiß sehr kostspieligen England- aufenthalt ersetzen. Interessenten werden gebeten, sich um Auskünfte an Fräulein Sonja Dotzauer, Klarstraße 7, zu wenden. Die Aktion, die im vergangenen Jahr bereits mit sehr großem Erfolg durchgeführt wurde , wird von der Stadtgemeinde im Interesse der Förderung der Verstän- digung gerne unterstützt. * FÖRDERUNGSPREISE 1969 DES LANDES OBERÖSTERREICH Das Land Oberösterreich hat mehrere Förderungs- preise ausgeschieben, und zwar: 1) Förderungspreis für Bildende Kunst in Höhe von S 10. 000, --: Die Ausschreibung gilt für Arbeiten auf dem Gebiete der Druckgraphik, sämtliche Vervielfältigungstech- niken eingeschlossen. Die Einreichung muß wenig- stens drei und darf nicht mehr als fünf Originalarbei- ten umfassen.Die eingereichten Werke dürfen außer- dem noch nicht öffentlich mit einem Preis ausge- zeichnet worden sein. Zur Bewerbung sind Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (Stichtag 30. Juni 1969) zugelassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aus Oberösterreich gebürtig sind, oder hier seit zumin- dest zwei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Einreichungen sind in der Zeit vom 16. bis 28. Juni 1969 jeweils von Dienstag bis Samstag zwischen 10 und 12 Uhr im Schloßmuseum Linz, Tummelplatz 10, Linz, abzugeben oder an diese Adresse zu senden. Die Ei~1reichungen sind mit der Aufschrift"Förderungs- preis 1969 des Landes Oberösterreich für Bildende Kunst" zu kennzeichnen. 2) Förderungspreise für Wissenschaft in der Höhe von je S 10. 000, --: Der eine Preis ist zur Vergabe auf dem geisteswissen- schaftlichen Gebiet (philologisch-historische Fach- gruppe) ,der andere Preis zur Vergabe auf dem natur - wissenschaftlichen Gebiet (mathematisch-naturwis - senschaftliche Fachgruppe) bestimmt. Zur Einreichung um den Förderungspreis für Wissen- schaft in der philologisch-historischen bzw. in der ma- thematisch-naturwissenschaftlichen Fachgruppe sind entsprechende Arbeiten in Manuskript- oder Buch- form zugelassen. Jeder Bewerber darf jedoch nur ein Werk einreichen. Das eingereichte Werk darf über- dies noch nicht öffentlich mit einem Preis ausge- zeichnet worden sein. Zur Bewerbung sind Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (Stichtag 30. Juni 1969) zugelassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aus Oberösterreich gebürtig sind, oder hier seit zumin- dest zwei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Einreichung hat bis einschließlich 30. Juni 1969 bei der Einlaufstelle des Amtes der oö. Landesregie- rung, Klosterstraße 7, 4010 Linz, oder im Postwege an die Abteilung Kultur des genannten Amtes zu er- folgen. Die Einreichung - es muß sich um eine gut lesbare Reinschrift handeln - ist mit der Aufschrift "Förderungspreis 1969 des Landes Oberösterreich für Wissenschaft" zu kennzeichnen. 3) Förderungspreis für Literatur in Höhe von S 10. 000, -- : Der Förderungspreis 1969 für Literatur wird für die epische Dichtung, Prosa, ausgeschrieben. Zur Einrei- chung ist ein Wer_kin Manuskript- oder Buchform zu- gelassen. Das eingereichte Werk darf noch nicht öf- fentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Zur Bewerbung sind Personen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr (Stichtag 30. Juni 1969) zugelassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aus Oberösterreich gebürtig sind, oder hier seit zumin~ dest zwei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Einreichung hat bis einschließlich 30. Juni 1969 bei der Einlaufstelle des Amtes der oö. Landesregie- rung, Klosterstraße 7, 4010 Linz, oder im Postwege an die Abteilung Kultur des genannten Amtes zu er- folgen. Die Einreichung - es muß sich um eine gut lesbare Reinschrift handeln - ist mit der Aufschrift "Förderungspreis 1969 des Landes Oberösterreich für Literatur" zu kennzeichnen. 4) Förderungspreis für Musik in Höhe von S 10. 000, --: Der Förderungspreis 1969 für Musik wird ohne Sparten- einteilung für alle Bereiche des kompositorischen Schaffens ausgeschrieben. Zur Einreichung ist ein Werk bzw. bei Liedkompositionen ein geschlossener Zyklus zugelassen. Das eingereichte Werk darf ver- legt und aufgeführt, aber noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Zur Bewerbung sind Personen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr (Stichtag 30. Juni 1969) zugelassen, die die österreichische Staa;sbürgerschaft besitzen, aus 97

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2