Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/5

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1969 Jahrhundert die Stadtgemeinde Steyr (1675 - 1676) und die Dichterin Anna Maria von Vogtberg, geborene Luck- ner (1677 - 1701). Im Jahre 1735 kaufte das Gebäude die k. k. Hof- kammer um 3500 Gulden. Seither befindet es sich in staatlichem Besitz. Im genannten Jahre bezog es die Eisenobmannschaft. Dieser landesfürstlichen Aufsichts- behörde, die 1584 errichtet worden war, unterstand das Eisenwesen in Ober- und Niederösterreich bis in die Zeit Kaiser Josefs II. In der Zeit von 1782 bis 1860 waren Montanbehör- den in dem Hause untergebracht: Das Berggericht (17 82 - 1850) und die Berghauptmannschaft (1850 - 1860). An- schließend stand das Gebäude durch acht Jahre dem k. k. Bezirksamte zur Verfügung, seit 1868 beherbergt es die Bezirkshauptmannschaft. Dr. Josef Ofner (Lit.: I. Krenn, Häuserchronik der Altstadt Steyr, 1951. F. Berndt, die bürgerlichen Häuser der Gotik, der Renaissance und des Barocks in Steyr, 1949). Schleifung der Schloßparkmauer - Ja oder Nein? - A uch in unserer Stadt macht sich infolge der zuneh- menden Motorisierung besonders im innerstädti- schen Bereich oft akute Parkraumnot bemerkbar, Der Schloßpark wird gegen die Promenade zu durch eine etwa 140 m lange und 3, 50 rn hohe Steinmauer abgeschlos- sen. Es wurde nun erwogen, diese Mauer abzutragen, um dadurch eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrs- fläche für den ruhenden Verkehr zu erreichen. Zu der beabsichtigten Maßnahme hat eine unüber- hörbare Kritik eingesetzt. Nicht nur von einzelnen Per - sonen, sondern vor allem von Vereinen, wie dem Vereic Heimatpflege Steyr, dem österreichischen Kneippbund - Ortsverein Steyr, wurde vorgebracht, daß der Bestand der Mauer für die Lärmabschirmung des Schloßparkbereiches unerläßlich ist. So führte der Verein Heimatpflege Steyr in seiner Stellungnahme vom 9. 3. 1969 u. a. folgendes aus: "Als einzige öffentliche Parkanlage hat der Schloß - park nicht nur für das Stadtbild, sondern auch für die Erholung sowohl der Bevölkerung wie auch auswärtiger Besucher eine kaum abschätzbare Bedeutung. Er muß daher vor jeder nachteiligen Veränderung bewahrt blei- ben. Der Erholungswert würde durch eine Niederlegw1g der Mauer nicht unbeträchtlich verringert, da er nicht nur von der freien Begehbarkeit, sondern wesentlich auch von der Ungestörtheit durch Motorgeräusche, Abgase, Staub und durch optische Ruhe bestimmt wird. Es sei hervorgehoben, daß der Schloßpark in seiner Abgeschlos- senheit etwas grw1dsätzlich anderes und aus diesem Grund mehr schutzbedürftig ist, als alle anderen örtlichen Grünanlagen. Es ist nach unserer Meinw1g keine Frage, daß bei Ersatz der Mauer durch einen natürlichen Zaw1 (und noch weniger durch aufgelockerte Buschgruppen) eine Ab - schirmung der oben genannten Belästigungen und Ein- flüsse nicht erreicht werden kann - im Gegenteil wurden diese durch den neuen Verkehrserreger "Parkplatz" mit voller Absicht um ein Vielfaches gesteigert werden. Im übrigen halten wir genügend _breite Randzonen für den 72 Charakter einer Parkanlage nicht unerheblich, sondern eher für genau so wichtig wie weite Rasenflächen und Baurngruppen. Wenn Steyr wirklich eine Fremdenverkehrsstadt werden will, dann müßte nicht zuletzt auch für die un- eingeschränkte Erhaltung und womöglich Erweiterw1g oder Vermehrung von Erholungsflächen gesorgt werden, die dem Urlaubsgast Gelegenheit bieten, sich aus dem immer stärker werdenden Verkehrstrubel zurückzuziehen. Die Vorstellung, den neu renovierten Schloßparkpavillon nicht als Oase der Ruhe, sondern als StraßencaM mit Ausblick auf einen Parkplatz zu konzipieren, erscheint vollends absurd. Umgekehrt ist auch der zu erwartende Ausblick von der Promenade auf diesen Pavillon nach Niederlegung der Mauer nicht als neu, reizvoll und hübsch, sondern als Durchschnittsansicht eines Autopark- platzes zu erwarten." Interessant ist auch die Stellungnahme des Verschöne- rungsvereines Steyr vom 19. 3. 1969, in der es u. a. heißt: "Die Schloßparkmauer in ihrem jetzigen Zustand würde einer Restaurierung bedürfen, deren Kosten mit der Erhaltungswürdigkeit der Mauer wahrscheinlich nicht in Einklang zu bringen sein wurden. Wenn die Mauer nicht vorhanden wäre, würde ein freier Blick auf die weite Anlage des Schloßparkes möglich sein; der Charak- ter der Anlage Wtirde sich allerdings wesentlich än- dern, doch bestimmt nicht zu ihrem Nachteil. Sicher würden auch verschiedene gärtnerische Eingriffe nötig sein. Als Beispiel sei nur die Kultivierung des hinter der Mauer gelegenen verwilderten Teiles des Parkes angeführt. Grundlegend wurde jedoch einstimmig der Beschluß gefaßt, darauf zu drängen, daß keine Parkplätze an Stelle der Mauer errichtet werden. Der Vereinsvorstand ersucht eindringlich, bei der Planung darauf unbedingt Bedacht zu nehmen." Hierin wird also dem dauerndenBestand der Mauer keineswegs das Wort geredet; der von der Gemeinde an- geführte Anlaß, nämlich die Schaffung von zusätzli- chen Parkflächen, wird aber in gleicher Weise negiert. Da die Stadtverwaltung grundsätzlich bemüht ist, Maßnahmen nicht gegen, sondern für ihre Bürger zu treffen, werden die angeführten kritischen Stimmen zum Anlaß genommen, die gegenständliche Angelegenheit öffentlich zur Diskussion zu stellen. Es wird gebeten, kurze Stellungnahmen (es genügt eine Postkarte) der Redaktion zu übermitteln. Ankauf des Hotels Münichholz Die Stadtgemeinde hat vor kurzem nach längeren Verhandlungen mit der Österreichischen Brau-AG das Hotel Münichholz samt Inventar um S 5 000 ooo. -- käuflich erworben. Das dreigeschossige Gebäude, das gegenwärtig bis auf Geschäftsverpachtungen im Parterre leersteht, kann für verschiedenste Zwecke herangezogen werden. Der allgemeine Bauzustand des Objektes kann als gut bezeichnet werden. Selbstverständlich ist aber auch eine Reihe von Zeitschäden zu beheben. Die Parterreräumlichkeiten werden voraussichtlich für Geschäftszwecke verpachtet. Für bestimmte Räume. vor allem für das gesamte 1. Obergeschoß. welches mit dem Speisesaal. Festsaal sowie der Großküche eine Nutzfläche von 988 m2 umfaßt, zeigt ein bedeutender

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