Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/2

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 196.9 hensrückflüsse infolge des Wegfalls vorzeitiger Tilgun - gen. Die Ansätze für Rücklagenentnahme betreffen Entnahmen aus den Erneuerungsrücklagen und sind je- weils in Höhe der vorgesehenen Neuanschaffungen, für welche Erneuerungsrücklagen bestehen, anzusetzen bzw. durchzuführen. Von den Ausgaben des ordentlichen Haushaltes entfallen auf den Personalaufwand S 45, 922. 000, - , die Allgemeinen Amtserfordernisse S 1, 597. 000, - , die Ge- bäudeerhaltungs. und Gebäudebenützungskosten S 3, 730. 000, - , den sonstigen Sach- und Zweckauf- wand (einschließlich per. Sachausgaben) S 46, 353. 600, - , die Zuweisw1gen an Rücklagen S 3, 009. 200, -, die Zuführung an den außerordentlichen Haushalt S 391. 800, - und die Vergütungen zwischen den Ver- waltungszweigen S 9,027. 000, - • Der Personalaufwand ist gegenüber dem Nach- tragsvoranschlag 1968 von rund 41,6 Millionen auf 45, 9 Millionen angestiegen, die Personalkosten betragen so- mit 41, 7 °lo des Haushaltes. Die Erhöhung ist bedingt durch die seinerzeitige Bezugsregelung per 1. 10. 1968, welche 1969 für das ganze Jahr wirksam wird. Die Stadt- gemeinde beschäftigt derzeit außer den nebenberuflich Tätigen und Teilbeschäftigten 87 pragmatisierte Be- dienstete, 461 Vertragsbedienstete und .14 Kollektivver- tragsarbeiter. Während die Ausgaben für die Allgemeinen Amts- erfordernisse gegenüber 1968 als konstant zu bezeich- nen sind, ist bei den Gebäudeerhaltungs- und -benüt- zungskosten eine Erhöhung von rund S 80. 000, - zu ver- zeichnen. Diese Erhöhung beruht auf einer Steigerung der K'OSten für Beheizung, Beleuchtung und Reinigung durch allgemeine Preisauftriebstendenzen. Der sonstige Sach- und Zweckaufwand ist von 44, 6 auf 46, 4 Millionen Schilling gestiegen. Es handelt sich bei dieser Ausgabepost - bedingt durch den vielfältigen Aufgabenkreis einer Gemeinde - im wesentlichen um reine Pflichtausgaben. Nur 3, 5 Millionen Schilling be- treffen einmalige Anschaffungen, das sind 3, 2 '1o des ordentlichen Haushaltes. Die Zuführung an die Rücklagen erfolgt in der Höhe der Abschreibungen für die betriebsähnlichen Ein- richtungen und der Einnahmen für die Darlehenstilgun- gen und -rückzahlungen und des Zugschlages fürdie Reinhaltung des Grund- und Quellwassers. Die Zuführung an den außerordentlichen Haushalt kann nur in der Höhe erfolgen, als Mittel des ordent- lichen Haushaltes hiefür übrig bleiben. Die derzeitige Steuerlage erlaubt nicht einen höheren Betrag zu bud- getieren. Die Erhöhung der Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen ist • bedingt durch die steigenden Material- und Lohnkosten bei den Leistungen des städ- tischen Wirtschaftshofes auf dem Gebiete der Straßen- reinigung und der Straßenerhaltung w1d durch Schwan- kungen bei der Höhe der Auftragsvergaben (Winter- dienst). Der Zusclmßbedarf erstellt sich bei den einzelnen Verwaltungszweigen wie folgt: Allgemeine Verwaltung: Zuschußbedart S 12,445.100, -. Die Erhöhung ist im wesentlichen auf die Erhö- hung der Gehälter, Löhne und Ruhe- und Versorgungs- genüsse zurückzuführen, welche auch in diesem Ab- schnitt zur Verrechnung gelangen. Derzeit hat die Stadt- 22 gemeinde 34 Ruhegenuß- und 36 Versorgungsgenuß- - empfänger. Öffentliche Ordnun~ w1d Sicherheit: Zuschußbedart S 4, 40. 900, - . Das Ansteigen des Zuschußbedarfes ist im we- - sentlichen auf die Erhöhung der Personalkosten zurück- zuführen. Schulwesen: Zuschußbedarf S 14,778.900, -. Abgesehen von den Erhöhungen der Personalkosten, welche für alle zu besprechenden Verwaltungszweige gelten, fällt hier die Einrichtung der neuen Schulen mit Lehr- und Lernmittel ins Gewicht. Kulturwesen: Zuscfiuß6edärt s 3, 506. 100, - • Neben dem bisher Gesagten war eine Erhöhung der Beiträge für kulturelle Zwecke zu veranschlagen. Fürsorgewesen w1d Jugendhilfe: Zuschußbedart S 10,269.300, -. Die Erhöhung des Zuschußbedarfes ist hier auf das ständige Ansteigen der Verpflegskostensätze in den Hei- men und Anstalten zurückzuführen. Gesundheitswesen und kör erliche Ertüchti ung: usc uß ar ,-. Außer der Erhöhung der Personalkosten sind die Ausgaben als konstant zu bezeichnen. Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen: Zuschußbedarf S 6, 130. 300, - • Durch die weitere Kürzung der Mittel für die As- phaltierung und den Ausbau bestehender Straßen war es möglich, den Zuschußbedarf abermals zu senken. Öffentliche Einrichtun~en und Wirtschaftsförderung: Zuschußbedärf S 7, 840. 00, - . In dieser Gruppe gelangen die Straßenbeleuchtung, die - reinigung, die Kanalisation, das Feuerwehrwesen, die Park- und Gartenanlagen mit der Stadtgärtnerei und der Städtische Wirtschaftshof zur Darstellung. Trotz der Erhöhung der Ausgaben für die Fremdenverkehrsförderung und der neuen Ausgabepo;t für die Förderung der gewerb- lichen Wirtschaft war es möglich, durch Senkung der In - vestitionsausgaben die Gesamtausgaben zu reduzieren. Wirtschaftliche Unternelrrnen: Zuschußbedart S 256. 000, -. Die Erhöhm1g des Zuschußbedarfes ist bedingt durch betriebliche Investitionen im Taborrestaurant und durch die Übernahme des Vorjahrsverlustes des Stadtbades. Finanz- und Vermögensverwaltung: D1e in dieser Gruppe ausgewiesenen Erträge wie Steuern, Ertragsanteile, Kapitalserträge und dergleichen sowie Rücklagenzuführung und Zuführung an den außer- ordentlichen Haushalt wurden bereits eingangs erörtert. Zu erwähnen ist hiezu die Landesumlage, die mit 9 Mil- lionen Schilling- etwas niedriger wie im Vorjahr- ver- anschlagt wurde. Zur näheren Erläuterung des Bedarfes an Zuschüssen in den einzelnen Verwaltungszweigen der ordentlichen Gebarungwird anschließend eine Übersicht über die Zu- schüsse in den einzelnen gemeindlichen Anstalten und Einrichtungen gegeben: Hantle lsschule S 1, 006. 500, - , Fachschule für Da- menkleidermacher und wirtschaftliche Frauenberufe S 1,704.500, - , Handelsakademie S 654. 600, - , Kin- dergärten und Horte S 3,667. 900, - , Stadttheater S 471.600,-, Musikschule S 585. 700,-, Volkshoch- schule S 326. 500, -, Zentralhücherei S 675. 700,-, Hei-

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