Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/2

1969 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 ' GLOCKSTAGE Für unsere begeisterten Kunden beim Winterschluß- verkauf. Wollsiegel - Qualität zu Kleinstpreisen: Kleider ab S 98.- Kostüme ab S 398,- Mäntel ab S 498.- befolgen, da ansonsten die einwandfreie EntlP.erung der Müllgefäße nicht gewährleistet ist. Der Bürgermeister: * Josef Fellinger Magistrat Steyr · Magistra tsdirektion Bau2-5152/68 Steyr, 12. Dezember 1968 Teilbebauungsplan "Taschelried"; Abänderung Kundmachung Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, die Abände- rund des Teilbebauungsplanes "Taschelried" nach Maß- gabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 8. 11. 1968 vorzunehmen. Der Abänderungsbereich liegt zwisc!ten der Ennser Straße, der Karl Holub-Straße, Taschelried und der Rooseveltstraße (künftige Voralpen BundesHraße). Im Bereich an der Ennser Straße wird von der Karl Holub- Straße stadtauswärts nunmehr im Interesse der Verbes- serung der städtebaulichen Situation an der Steyrer Nord- einfahrt die geschlossene Bauweise mit viergeschossiger Bauhöhe vorgesehen. Des weiteren wurde auf den Bau- platz des Sparkassengebäudes samt den Verkehrswegen und Abstellflächen Bedacht genommen. Die an den Sparkassenbereich im Norden und Westen anschließenden Flächen werden als öffentliche Bauplätze gewidmet. Schließlich wurde die bestehende Bauabsicht, auf den Grundparzellen 1671/1 und 1675 eine Ladengruppe, ein Bürogebäude, ein Hotel und ein Wohnhaus mit den er- forderlichen Einstellplätzen und Garagen zu errichten, berücksichtigt. Gemäß § 3, Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauord- nungsnovelle 1946), haben Änderungen von Bebauungs- plänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtigten Änderung des Teilbebauungsplanes "Taschelried" bis 10. Feber 1969 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen werden wird, daß der beabsichtigten Änderung zugestimmt wird. Die dem Änderungsvorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen liegen bis 10. 2. 1969 beim Magistrat . Steyr, Rathaus, .Stadtbauamt, Zimmer Nr. 115', wäh- rend der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2-5017/68 * Josef Fellinger Steyr, 12. Dezember 1968 Abänderung des Stadtregulierungs- planes 1930 im Bereich der Liegen- schaft Grünmarkt 11/13 Kundmachung Zum Zwecke der frrj.chtung .eines kaiseitigen Traktes auf der Liegenschaft Steyr, Grünmarkt 11/13, Bauflä- che 63 der Kat. Gern. Steyr, ist es erforderlich, den Stadtregulierungsplan 1930, Zl. 7583/29, nach Maßga- be der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 29. 10. 1968 abzuändern. Die Änderung besteht in der Vorrückun~ der Bau- , fluchtlinie im kaiseitigen Bereich 63 bis an die Bauli- nie. Gemäߧ 3, Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauord- nungsnovelle 1946), haben Änderungen von Bebauungs- plänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Stadtregulierungsplanes bis 10. Feber 1969 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, w·id- rigenfalls angenommen werden wird, daß der beabsich- tigten Änderung zugestimmt wird. B 1• s 20%o b 1· 111· g er als die List:npre_ise kaufe~ Sie Vorhän_ge und Tepp1che tm neueroffneten Spezial- . geschäft, Steyr, Sierninger Straße 30 1 des Möbelhauses STEINMASSL STEYR, WOLFERNSTRASSE 20 Ständiger Abholdienst zur unverbindlichen Besichtigung des 1, Osterreichischen Möbelfachring• hauses von unserer Filiale in der Sierninger Straße. Keine Mittagsperre ! Zinsenfreie Teilzahlung, Barzah- lungsrabatte, kostenlose Lagerung, freie Zustellung und Montage durch gelernte Fachkräfte! 31

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