Amtsblatt der Stadt Steyr 1969/1

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1969 trolle und Reinigung 17 Revisionsschächte auf. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. S 1, 650. 000, -- • In technischer Hinsicht ist erwähnenswert, daß die Kanalkünette eine Tiefe bis zu 7. 8 m aufweist. Modeme Tieflöffelbagger stehen im Einsatz. Im Hinblick auf die erreichte Kanaltiefe sind umfangreiche Erdbewegungen, die etwa 6. 500 m 3 Material umfassen, erforderlich. Da vielfach Schotter- material angetroffen wird, kommt der bauausführenden Firma bei den Pölzungsarbeiten und sonstigen Sicher- heitsmaßnahmen eine besondere Verantwortung zu. Die Verlegung der Betonfalzrohre erfolgt auf der vorher be- tonierten Sohle. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil in diesem Bauabschnitt nur ein sehr geringes Gefälle, MAGISTRAT STEYR Ha- 5110/68 * Österreichischer Blindenverband, Landesgruppe Oberösterreich- Salzburg; Haussammlung An die nämlich 6mm/10 m,gegeben ist. Die Abwasserreinigung wird in einem mechanisch- biologischen Klärwerk erfolgen, welches im Bereich unterhalb des Rennbahnsportplatzes knapp vor Einmün- dung in den Ennsfluß hergestellt wird. An Sonderbau- werken gelangen außerdem noch mehrere Regenwasser- überläufe zur Ausführung. Diese in gewissen Abständen angeordneten Überläufe ermöglichen es, den Kanalquer- schnitt trotz der starken Belastung verhältnismäßig ge- ring zu halten. Die Regenwasserüberläufe haben die Funktion, die den normalen Schmutzwasseranfall über- steigenden Wassermengen abzuzweigen und in separaten Abflußrohren in den Vorfluter einzubringen. 4400 Stey r, am 27. November 1968 Bevölkerung von Steyr! Die Landesgruppe Oberösterreich - Salzburg des Österreichischen Blin- denverbandes hat gebeten, eine Haussammlung für die Bedürftigsten unter den Blinden durchzuführen, da die Blinden infolge ihres Gebrec hens dazu nicht in der Lage sind. " B 1 in d s ein 11 ! Stellen wir uns doch vor, was das für jeden von uns hieße? Tatenlos warten, während die anderen vorwärtsstreben und auf die Mildtätigkeit anderer angewiesen sein. Im Hintergrund stehen und das, was die anderen sehen und tun nur vom Hörensagen kennen, das Gefühl haben, nicht vollwertig zu sein. Ist das nicht Grund genug, die Bitte des Blindenverbandes zu erfüllen. Es wird daher die erwünschte Haussammlung in der Zeit vom 15. De- zember 1968 bis 31. Jänner 1969 vom Amte durchgeführt und der Sammeler- lös dem Blindenverband für bedürftige Blinde überwiesen. Hausbesitzer, Ver- walter und Hausvertrauensleute werden gebeten, diese Sammlung dadurch zu unlerslülz;en: daß sie wegen des besseren Kontaktes zu den Hausparteien im Hausbereich die Spenden entgegennehmen. Als Bürgermeister dieser Stadt glaube ich, daß sich niemand ausschlie- ßen wird, wenn es darum geht, den Ärmsten unter unseren Mitmenschen, den Blinden, zu helfen. Der Bürgermeister: ~d 6

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