Amtsblatt der Stadt Steyr 1968/12

1968 Amtsblatt der Stadt Steyr 17 tenseitige Aufstockung der Gebäude am Christkindlweg zulässig. Eine weitere geringfügige Änderung stellt die Anlage eines Fußweges zwischen der Aschacher Straße und dem 'Neptunweg dar. Gemäß § 3, Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauord- nungsnovelle 1946) haben Änderungen von Bebauungsplä- nen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtigten Änderung des Teilbebauungsplanes "Christkindl" bis 15. 12. 1968 schriftlich oder mündlich Stellung zu neh- men, widrigenfalls anzunehmen ist, daß die beabsich- tigte Änderung Zustimmung findet. Die dem Änderungsvorhaben zugrunde liegenden Planunterlagen liegen bis 15. 12. 1968 beim Magistrat Steyr, Rathaus, Stadtbauamt, III. Stock, Zimmer 115, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stun- den zur Einsichtnahme auf. Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabteilung * Bekämpfung der Wutkrankheit - Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 28. 10. 1968 Ausgabe der amtlichen Hundemarken 1969 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund der Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ. vom 23.12.1963 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken jährlich zu kennzeichnen. Die Hundemarken 1969 werden in der Zeit vom 15.12.1968 bis-15. 1.1969 in der Veterinärunterabteilung des Gesundheitsarp.tes in Steyr, Redtenbachergasse 3 während der Amt~tunden (auch an Samstagen in der Zeit von 7 - 12Uhr) ausgegeben und werden die Hunde· halter hiemit aufgefordert, dieselben rechtzeitig abzu- holen oder beheben zu lassen. Für die Hundemarken ist gleichzeitig eine Ge- bühr von S 5, -- zu entrichten. Gleichzeitig wird an die Verpflichtung zur Anmeldung jedes über 8 Wochen alten Hundes sowie zur Abmeldung des Hundes bei Auf- lassung der Tierhaltung binnen 3 Tagen gemäß o. a. Verordnung erinnert. Da die Tollwut unter den Wildtieren und auch Haustieren in mehreren Bezirkshauptmannschaften der Bundesländer Tirol und Vorarlberg sich stark ausgebreitet hat, kom;nt der rechtzeitigen Ausgabe der Marke und dem sichtbaren Tragen derselben am Halsband oder Brustgurr des Hundes besondere Bedeutung zu und es kann daher ehe Überschreitung des Abholtermines keinesfalls mehr toleriert werden. Für in Verlust geratene Hundemarken sind Ersatz· marken zu beheben. Übertretungen der angeführten Bestimmungen(auch Überschreitung des Abholtermines) sind gemäß § 4 der angeführten Verordnung strafbar. Der Bürgermeister: * Josef Fellinger Magistrat Steyr Magistra tsdire ktion Ha 2900/68 Steyr, am 29. Oktober 1968 Betrifft: Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1969 Kundmachung Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1969 liegt durch eine Woche und zwar in der Zeit vom 4. De- zember bis einschließlich 11. Dezember 1968 in der ty1.agistratsdirektion, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 38, zur öffentlichen Einsicht auf. Hievon erfolgt gemäß § 50, Abs. 3, des Gemeinde- statutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Josef Fellinger STANDESAMT PERSONENSTANDS FÄLLE 0 k t o b, e r 1 9 6 8 Im Monat Oktober wurde im Geburtenbuch des Standesamtes Steyr die Geburt von 164 (Oktober 1967: 188; September 1968: 197) Kindern beurkundet. Aus Steyr stammen 42;von auswärts 122 Kinder,ehelich ge- boren sind 151, unehelich 13. 31 Paare haben im Monat Oktober 1968 die Ehe geschlossen (Oktober 196.7: 35; September 1968: 40). In einundzwanzig Fällen waren beide Teile ledig, in zwei Fällen ein Teil verwitwet, in sechs Fällen ein Teil · geschieden und in zwei Fällen beide Teile geschieden. Zwei Bräutigame und eine Braut waren deutsche Staats· bürger. Alle übrigen Eheschließenden waren österreichi- sche Staatsbürger. · Im Berichtsmonat sind 62 Personen gestorben (Ok- tober 1967: 62; September 1968: 66). Zuletzt in Steyr wohnhaft waren 40 (16 Männer, 24 Frauen), von aus- wärts stammten 22 (11 Männer, 11 Frauen). Von den Verstorbenen waren 47 über 60 Jahre alt. BAUPOLIZEI BAUBEWILUGUNGEN IM MONAT OKTOBER 1968 Tober Franz Henn Moritz und Maria Weixlbaumer Franz und Amalia An- und Zubauten beim bestehenden Wohn- und Werk- stättenobjekt Garagenanbau Dornacherstr. 2 Wegerer Str. 34 Windfangvorbau und Hölzlhuber- Garagenanbau straße 26 Wohnungsaktien-4-geschossige Wohn- GP. 416/68, 416/69,416/26, 416/65,416/66, 416/67 ,416/25, gesellschaft hausanlagen Linz Bauabschnitt 11/11 KG. Hinterberg Wohnungsaktien-8-geschossige Wohn- GP. 416/70, gesellschaft hausanlage und 4-ge- 416/71,416/73, Linz schossige Wohnhausan- 416/74,416/75, lage und Reihengarage 416/69,416/78, Bauabschnitt 11/10 416/72,416/77, KG. Hinterberg 205

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