Amtsblatt der Stadt Steyr 1968/12

1968 Amtsblatt der Stadt Steyr 15 POST- und TELEGRAFENAMT STEYR PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE für Dezember 1968 a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Dienstag, den 3. Dezember und Mittwoch, den 4. Dezember 1968 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angeste llten: Donnerstag, den 12. Dezember 1968. KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2- 9211/57 Steyr, 21. Oktober 1968 Teilbebauungsplan "Infangsiedlung"; Abänderung und Erweiterung KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, den Teilbe- bauungsplan "Infangsiedlung" nach Maßgabe der Plan- unterlagen des Stadtbauamtes vom 8. 10. 1968 abzuän- dern und zu erweitern. Die beabsichtigte Änderung besteht in der Aufzo- nung des bisherigen Plangebietes von eineinhalb auf zweigeschossige Bebauung. Bei dem Erweiterungsvorha- ben wurde auf die teilweise schon vorhandene Besiedlung Rücksicht genommen. Das gesamte Plangebiet liegt west- lich der Klosterstraße. Es umfaßt im Norden das Schul- areal dj::r Volksschule Gleink und den Bauplatz der ge- planten Schule für das Caritas-Heim. Um den Gleinker Teich ist eine Grünfläche ausgewiesen. Der nach Osten abfallende Hang zwischen dem Landerl-Gut und der Klosterstraße ist fast zur Gänze der zweigeschossigen Be- bauung gewidmet. Lediglich im Bereich der Hanghöhe ist nur die eingeschossige Bebauung möglich. Die im nordwestlichen Bereich des Plangebeites liegende Tal- senke ist teilweise der zweigeschossigen Bebauung und der Anlage von Kleingartenflächen gewidmet. Im We- sten des Plangebietes ist zwischen der Goldhahnstraße und dem Landerl-Gut die Herstellung einer Verbindungs- straße vorgesehen. Die westliche Begrenzung bildet eine an dieser Verbindungsstraße gelegene Häuserzeile. Gemäß § 3, Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauord- nungsnovelle 1946) haben Änderungen von Bebauungs- plänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtigten Änderung des Teilbebauungsplanes "Infangsiedlung" bis 15. 12. 1968 schriftlich oder mundlich zu nehmen, wid- rigenfalls anzunehmen ist, daß die beabsichtigte Ände- rung Zustimmung findet. Die dem Abänderungsvorhaben zugrunde liegenden Planunterlagen liegen bis 15. 12. 1968 beim Magistrat Steyr, Rathaus, Stadtbauamt, 111. Stock, Zimmer 115, während derfürdenParteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsichtnahme auf. Gern. § 3 der Linzer Bauordnung wird innerhalb der vorbezeichneten Frist unter einem das Erweiterungsvor- haben ebenfalls zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Der Bürgermeister: Josef Fellinger * Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2-4685/68 Steyr, 21. Oktober 1968 Abänderung des Teilbebauungsplanes "Reichenschwall - Neulust" im Be- re iche der Liegenschaft Laichbergweg 2 KUNDMACHUNG Auf Grund eines vorliegenden Antrages beabsich- tigt die Stadtgemeinde Steyr, den Teilbebauungsplan "Reichenschwall-Neulust" nach Maßgabe der Planunter - lagen des Stadtbauamtes vom 8, 10, 1968 abzuändern, Das Abänderungsvorhaben sieht die Unterteilung der Liegenschaft Laichbergweg 2 (Grundparzelle 850 der Kat, Gern. Sarning) in etwa vier gleich große Bau- plätze zwecks Errichtung von eingeschossigen Einfami - lienhäusern vor. Die bisher direkt neben dem Teufels- bach geplante Aufschließungsstraße soll so weit nach Westen verschoben werden, daß zwei der neuzuschaf- fenden 13auplätze den direkten Anschluß an diese Auf- schließungsstraße erhalten. Gemäß § 3, Abs, 5 des Gesetzes vom 1. 8, 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11, 2. 1947, LGBl. Nr, 9 und 10 (Bau- ordnungsnovelle 1946) haben Änderungen von Bebauungs- plänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Teilbebauungsplanes "Reichenschwall- Neulust" bis 15.12, 1968 schriftlich oder mündlich Stel- lung zu nehmen, widrigenfalls anzunehmen ist, daß die beabsichtigte Änderung Zustimmung findet. Die dem Änderungsvorhaben zugrunde liegenden Planunterlagen liegen bis 15. 12. 1968 beim Magistrat Steyr, Rathaus, Stadtbauamt, III. Stock, Zimmer Nr. 115, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger * Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2-4344/68 Steyr, 21. Oktober 1968 Teilbebauungsplan "Christkindl"; Abänderung KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, den Teilbe- bauungsplan "Christkindl" nach Maßgabe der Planunter- lagen des Stadtbauamtes vom 10. 9. 1968 abzuändern. Der gesamte, bisher nur eineinhalbgeschossig be- baubare Bereich soll auf zwei Geschosse aufgezont wer- den. Ausgenommen hievon sind lediglich die Flächen an der Nordseite der Marsstraße, die sich infolge der Hang- lage zur Errichtung von Häusern mit zwei Vollgeschossen nicht eignen sowie die an der Lohnsiedlstraße und am Christkindlweg gelegenen Bauplätze, weil durch eine Aufstockung dieser Häuser die Einheitlichkeit des weit- hin sichtbaren Siedlungsrandes gestört würde. Bei Bei- behaltung der bestehenden Firsthöhen ist jedoch eine gar- 203

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