Amtsblatt der Stadt Steyr 1968/5
8 Amtsblatt der Stadt Steyr 1968 1 MÄNNERCHOR STEYR J wirbt Sänger Vorbildung nicht erforderlich 1 VEREINSHEIM "SCHWECHATERHOF" Hören Sie unser Konzert am 18. Mai 1968 in der Arbeiterkammer Proben und Anmeldungen jeden Freitag 20 Uhr Chorleiter: Chordirektor Emo Diem AMTLICHE NACHRICHTEN MITTEILUNGEN AUSSCHREIBUNGEN Magistrat Steyr Stadtbauamt Bau 5 - 5335/62 Steyr, 8. 4. 1968 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG für die Lieferung von Porzellan-Spezialgeschirr für den Zubau Altersheim Steyr, Tabor. Die Anbotunterlagen können ab 30. 4. 1968, im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend ge- kennzeichnet am 10. 5. 1968, 10. 00 Uhr, in der Ein- laufstelle des Magistrates, Zimmer Nr. 74, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage um 10. 30 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 97, statt. ÖAG - 1656/68 Gaswerk :. * ANBOTAUSSCHREIBUNG betreffend die Baumeisterarbeiten für Garagenzubauten im Gaswerksgelände Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 2. Mai 1968 bei den Städtischen Unternehmunge n, Steyr, Färbergasse 7 (Hochhaus I. Stock) während der Amts zeit be zogen werden. Das Anbot ist im verschlossene n Umschlag mit der Aufschrift "Garagenzubauten im Gaswerksgelände" bis 14, Mai 1968, 10. 00 Uhr, bei den Städtischen Unter- nehmungen, Steyr, Färbergasse 7, abzugeben, wo an- schließend die Eröffnung der Anbote stattfindet. Durch die Entgegennahme der Anbote übernehmen die Städtischen Unternehmungen Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen gegenüber den Anbotstellern. VERLAUTBARUNG betreffend die Liste der in der Zeit vom 1, Jänner - 31. März 1968 ausgestellten Handlungsreisendenlegiti- mationskarten. Gemäß § 11 Abs. 2 der Verordnung des Handels- ministeriums vom 27. Dezember 1902, RGBl, Nr. 242, in der derzeit gültigen Fassung, wird nachstehend die Liste über die in der Zeit vom 1. 1. - 31. 3. 1968 aus- gestellten Handlungsreisendenlegitimationskarten ver- öffentlicht. · Der Gewerbeinhaber hat seinen Betriebs- standort in Steyr. Hand 1un gsreise nder: Günther Hladik, geb. 19. 5. 1942 Steyr, Kühberggasse 11 Magistrat Steyr Steuerreferat Gern - 5641/67 Hundeabgabeordnung, Neufestsetzung der Abgabe; Gewerbeinhaber: Fa. Jaro Raiser * Steyr, 1, 4, 1968 VERLAUTBARUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sitzung vom 29. 3. 1968 unter Zl. Gem-5641/67 beschlossen, den § 3 der Hundeabgabeordnung (Gemeinderatsbeschluß 28. 2. 1950, Zl. 894/50) mit Wirkung vom 1. 1. 1968 so abzuändern, daß er nunmehr lautet: Höhe der Abgabe § 3 1. Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt a. für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung des Berufes oder Erwerbes notwendig sind S 40, -- b. für sonstige Hunde S 100, - - 2. Hält ein Abgabeschuldner innerhalb des Stadtgebietes mehrere Hunde - sofern es sich nicht um Wachhunde und um Hunde, die zur Ausübung des Berufes oder Viele praktische Geschenke für den Muffer f a g bringen wir auch in diesem Jahre wieder: Bwl.-Wäschegarnituren, Unterkleider, Hosen, Strümpfe, Schürzen, Taschentücher, Tücher, Handschuhe, Schirme. Schöne Kleiderstoffe für den Sommer. T lh HER z 1 Preiswert wie immer ist das altbekannte 8Xfi GUS . • STEY R, Slernlnaer Str. 12 76
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