Amtsblatt der Stadt Steyr 1968/2

6 Amtsblatt der Stadt Steyr '1968 tragen, wie integrierend die finanzielle Lage einer Ge- meine zur Umwelt bzw. zur Gesetzgebung im Land und Bund ist. Nun noch einige Zahlen, die die Dramatik des Schuldenmachens ein wenig entschärfen sollen. Wenn wir den Schuldenstand einiger Städte ansehen - ich habe die Ziffern nur aus dem Berichtsjahr 1965 zur Verfügung, sie sind daher nicht mehr aktuell, zeigen abei auch hier schon in der Relation sehr deutlich, wo wir selbst uns befinden: Wien hatte pro Kopf und Einwohner einen Schuldenstand von 2.400,--, Salzburg4.800,--, St. Pölten2.500,--, Klagenfurt 5. 200, -- , Innsbruck 6. 500, - -, Wels 2. 500, --, Linz 2. 000, -- und Steyr rn, --$chilling. Eine mir erst heute in die Hand gekommene Broschüre über "Die Gemeinde und der Kapitalmarkt" gibt Einblick auch auf diesem Sektor über die Verschul - dung der österreichischen Gemeinden. In dieser Bros~hüre sind einige Tabellen enthalten, die ich nur kurz erwähnen will. Die Anleihen.die österreichische Gemeinden mit Ende des Jahres aufgelegt haben, betragen 3, 3 Milliarden Schilling, die Gemeindefinanzierung durch Emission von Wertpapieren haben einen Stand von mehr als 1Milliarde Schilling und von Kreditinstituten an Ge- meinden gewährte Kredite besitzen einen Umfang von 5 Milliarden Schilling. Es ergibt sich hier, nur über- schlagsartig umgerechnet, eine Verschuldung der Ge- meinde pro Kopf der Bevölkerung von nahezu 8. 000, - ~ - 10. 000, - - Schilling. Das möge nicht als Trost ge- sagt sein, sondern zur Orientierung des Standortes, an dem wir uns auf diesem Sektor befinden. Nach diesen kurzen, allgemeinen Betrachtungen wollen wir uns dem Haushaltsvoranschlag 1968 selbst zuwenden. Vorerst der Umfang des Haushaltsvoranschlages • Sie haben sicher schon Gelegenheit gehabt, ihn zu studieren. Der Voranschlag umfaßt den gesamten Haushalt (den ordentlichen wie auch den außerordentlichen), die Städtischen Unternehmungen, die Krankenfürsorgean - stalt und die Stiftungen. Beigefügt sind außerdem die erforderlichen Nachweise und der Dienstpostenplan. Nachrichtlich ausgewiesen weiden die Wirtschaftspläne der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbI-J und der Gasversorgungsgesellschaft mbH Steyr, die beide Organgesellschaften der Gemeinde sind. Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen, der außerordentliche Haushalt schließt jedoch mit einem Abgang wie tolgt: Ordentlicher Haushalt Außerordentl. Haushalt Abgang des außerordentl. Haushaltes Ordentlicher Haushalt Außerordentl. Haushalt 22 Gesamteinnahmen s 102,392.900, -- s 22, 561. 100, -- s 124,954.000, -- s 22,628.900, -- s 147,582.900,-- =============== Gesamtausgaben .s 102,392.900, -- s 45, 190. 000, -- s 147,582.900, -- =============== In obigen Summen sind die Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen und die im ordentlich·en Haus- halt vorgesehenen Mittel zur Teildeckung des außer- ordentlichen Haushaltes und die Rücklagengebarung ent-- halten, Nach Aussonderung dieser verblei-bt· bei den Einnahmen der tatsächliche Finanzertrag der la"ufenden Gebarung und bei den Ausgaben der wirksame, echte Aufwand. Der Finanzertrag der Gebarung beträgt S 110, 224. 700.- -, der wirksame Aufwand S 134,909,300; und die Rücklagenbeanspruchung S 2,055.700, --. Der Finanzertrag der Gebarung zeigt für d~s Jahr 1968 ungefähr die gleiche Höhe wie im Nachtragsvoran- schlag 1967. Dies ist aber nur scheinbar, da für, Hl 68 erstmalig bereits eine Barlebensaufnahme von 15 Mil- lionen Schilling veranschlagt wurde. Trotz dieser bereits veranschlagten Darlehensaufnahme ergibt steh im außer~ ordentlicqen Haushalt ein Abgang von über 22 Millioi;ien SchilJing. Dieser Abg_ang wird , bei voller AbwicJ<lung im Jahre 1967 nicht mehr aus den Rücklagen zu decken sein und werden - soll das Programm für 1968, voll _ zui Durchführung gelangen - weitere Darlehensaufnahineh erforderlich sein. '· Der veranschlagte wirksame Aufwand zeigt somit 135 Millionen Schilling gegenüber "148 _, Millionen Schilling im Jahre 1967, was auf eine sorgfältige Sichtung der Ausgaben zurückzuführen· ist/ 'da viele Wünsche infolge der angespannten Finanzlage zurück- gestellt werden mußten. Ordentlicher Haushalt Die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes setzen sich wie folgt zusammen: Eigene Steuern(ohne Verwaltungsabg.) S 39,330.000, --, Gebrauchsabgaben, Gebühren und sonstige Gemeinde- abgaben S 3,285.000, --, Abgabenertragsanteile S 32,000.000, - - , Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von Gebietskörperschaften S 2, 104. 200, - -, Mieten und Pachten S 1, 522. 000, - -, Pensionsbeiträge S 420. 000, - -, Verwaltungsstrafen S 630. 000, --, Zinsen für Guthaben und Forderungen S 2,100.000, --, Ertrag aus Beteili - gungen und Wertpapieren S 40. 000, --, Einnahmen aus Verträgen S 2, 100. 000, -- Rückflüsse aus Bezugsvor- schüssen S 75. 000, -- , Rückflüsse von Darlehen S 1,225.000, -- , Entnahme aus Rücklagen S 40. 000, - - , Ersätze und sonstige EinnahmenS 9,243.500, -- und den Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen S 8,278.200, -- • Für die größte Einnahmepost, die eigenen Steuern, ergeben sich folgende Beträge: Grundsteuer AS 90.000, -- , Grundsteuer B S 3,700.000,--, Gewerbesteuer S 20, 000. 000, - - , Lohnsummensteuer S 12,000.000, --, Getränkesteuer S 2,900.000, --, Lustbarkeitsabgabe S 400.000, -- , Hundesteuers 30.000,-, Ankündigungsabgabe S 30. 000, -- und die Anzeigen- abgabe S 180. 000, -- • Das eigene Steueraufkommen, insbesonders die Ge- werbesteuer, zeigt sinkende Tendenzen. Die Gewerbe- steuer wurde auf Grund der Meßbetragsübersichten für das Jahr 1967 budgetiert und hiebei ist sowohl eine Ver- änderung nach oben als auch nach unten möglich, da sowohl Nachveranlagungen aber auch Herabsetzungen und Rückvergütungen möglich sind. Das übrige Steuer- aufkommen ist bis auf geringfügige Schwankungen als konstant zu bezeichnen.

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