Amtsblatt der Stadt Steyr 1968/2

1968 Amtsblatt der Stadt Steyr 5 zur Bewältigung unserer Investitionstätigkeit auch außer- ordentliche Einkünfte zur Verfügung hatten, so z. B, aus dem Verkauf unserer Anteile am E-Werk Steyr, die wir an die OKA mit rund 16 Millionen Schilling verkauften. Weiters ein konvertiertes Wohnbaudarlehen aus der Wohnbauförderung des Landes im Ausmaß von 32 Mil- lionen Schilling. Solche außerordentliche Einnahmen werden uns in Zukunft nicht mehr zu Verfügung stehen. BÜRGERMEISTER JOSEF FELLlNGER TRÄGT IN SEINER EIGENSCHAFT ALS FINANZREFERENT DEN VORAN- SCHLAG 1968 VOR Daß die Gewerbesteuer rückläufig ist, liegt sicher auch in einer derzeit sehr angespannten Wirtschaftslage der Betriebe in unserer Stadt, zu einem erheblichen Teil aber auch in der Steuergesetzgebung des Bundes be- gründet. Ich will nur als einige der wenigen Beispiele auch die Wirtschaftswachstumsgesetze anführen, die dem Bund, den Landern und den Gemeinden nach vor- sichtigen Schätzungen 2 - 2, 5 Milliarden Schilling ent- zogen haben. Die Auswirkungen der Lohn- und Ein- kommensteuer - nicht um sie zu kritisieren, sondern nur, um die finanzielle Lage des Bundes zu demon- strieren - mindern die Steuereinkommen aus dieser Sparte um ungefähr 3 Milliarden Schilling, woran na- türlich auch in erklecklichem Maße Bund, Land und Gemeinden beteiligt sind. Daß durch das Finanzaus- gleichsgesetz 1967 besonders die Industriegemeinden härter getroffen werden, ist sicherlich sehr bedauerlich, aber in unserem Wirkungsbereich nicht zu ändern. Sie wissen ja, daß die Einkommensteuer durch dieses Finanz- ausgleichsgesetz 1967 zwischen Bund 'und Gemeinden im Verhältnis 50 : 50 o/o geteilt wurde. Sicher, in Wirt- schaftskrisenzeiten ist ein auf etwas breiterer Basis stehendes Steuereinkommen ein sicherer, wenn auch dünner Steg, über den wir in wirtschaftlicher Hinsicht schreiten. Ein weiterer Hinweis, der auch für unsere Steuereinkommenssituation beachtlich maßgebend ist, ist der Gewerbesteueranteil aus den Steyr-Daimler-Puch- Werken, der von einst 60 "/o auf nun ungefähr 49 "/o für Steyr gesunken ist, bedingt durch das Ausweiten des Konzerns in anderen Gebieten Österreichs. Durch die Finanzausgleichsgesetze 1959 und 1967 ist das Einkommen der Städte untereinander etwas nivelliert worden. Es bestanden früher Spannen von 1 : 10 und darüber, heute können wir auf eine Einkommensspanne von 1 : 5 blicken und auf diese Spanne hat sich diese Differenz eingependelt. Heute sind die Einkünfte aus Gemeinden, gemessen am Ansteigen des Volksein- kommens der Budgeis des Bundes und der Länder, weit zurückgeblieben. Die Budgets des Bundes in den abge- laufenen 10 Jahren sind von 30 Milliarden Schilling auf derzeit 84 Milliarden angestiegen. Das Brutto-National - produkt ist von ungefähr S 10. 000, -- pro Kopf der Be- völkerung im gleichen Zeitraum auf S 33. 000, -pro Kopf der Bevölkerung gestiegen. Das Budget des Landes ist seit dem Jahre 1958 von 910 Millionen Schilling auf derzeit 2. 600 Millionen angestiegen. Es sei nochmals auf das Absinken der Kopfquote des Steueraufkommens unserer Stadt von 1. 900 im gleichen Zeitraum auf 1. 309 hingewiesen. Wir werden daher nie erlahmen dürfen, bei jeder sieh bietenden Gelegenheit auf dieses Mißver- hältnis hinzuweisen. Wir wissen, daß wir hier nicht allein stehen, daß wir gerade im Städtebund und dessen Ausschüssen eine wertvolle Hilfe besitzen. Sind die Einkünfte der Städte mit dem Wohlstandstrend nicht mitgehoben worden, so müssen wir auf einer anderen Seite feststellen, daß . die notwendigen kommunalen Aufgaben im letzten Jahrzehnt steil angewachsen sind. Ich will nochmals die Baukosten hier anführen aber auch die Erfordernisse oder besser gesagt, die Leistungen an und für andere Gebietskörperschaften sind wesentlich ge- stiegen. Ich nenne nur den Polizeikostenbeitrag. Dieser wurde ja in der Diskussion aller Budgetsitzungen hier kritisiert. Er ist im vergangenen Finanzausgleich wieder von S 60, -- auf S 80, -- angehoben worden. Wir werden im Detail auch auf die Ziffern zurückkommen. Wir haben schon von den Schulgesetzen gesprochen, die der Stadt erhebliche Mehrkosten auferlegen müssen. Ich er- wähne nur am Rande, daß die Gesetzgebung des Landes auf die Finanzen der Städte greift, wenn sie für ihre Aufgaben keine ausreichende Deckung vorfindet. Die Rehabilitationskosten für die Zivilinvaliden, den Be- rufsschulaufwand im Land OÖ.. das Krankenanstalten- defizit müssen wir ebenfalls mitbestreiten. Auch die Landesumlage ist eine Forderung, die man an uns ge- stellt ha·t, die eine Größenordnung von jährlich rund 10 Millionen Schilling einnimmt. Es sind dies auch nur beispielsweise angeführte Belastungen, die aber in der Zwischenzeit sehr stark angewachsen sind. Die Personal- erfordernisse stiegen in großem Maße, sodaß, wenn wir deren Auswirkung auf die Bediensteten auch verstehen und sie als gerechtfertigt ansehen, sie uns doch als be- ängstigend erscheinen müssen. Möge Ihnen diese kurze einleitende Erklärung zu unserem Budget einige Hinweise über die finanzielle Situation.in der. wir uns gegenwärtig befinden, gegeben haben. Möge es aber vor allem zu der Kenntnis bei- 21

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