Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/7
10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1967 ZFII-ILUNC:iEiMITTE:L FUR Uf.2LFIUB u. liil:!E:15EN SPR~KRS5E IN STEYR SIERNING - MUNICHHOLZ 5) dem Einspruch der Ehegatten Dr. Winkelströter gegen die Neufestlegung der Baufluchtlinie bei der Grundparzelle 38/44 der Kat, Gern. Christkindl. Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-3141/64 * Tei lbe bauungsplan "Resthof"; Abänderung Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 24. Mai 19(;7 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. 4. 1967 folgenden Beschluß gefaßt: "Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10. 12. 1964 festgestellte Teilbebauungsplan "Resthof" wird nach Maßgabe der Planunterlagen vom 6. 12. 1966 ge- mäß § 3, Abs. 5, des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Ge- setz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der derzeitigen Fassung und in Anwendung der Gesetze vom 11, 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10, abgeändert. Während der Auflagefrist wurden gegen das Ab- änderungsvorhaben seitens der Beteiligten keinerlei Ein- wendungen erhoben." Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-1192/67 * Genehmigung der Erweiterung des Teilbebauungsplanes "Resthof" Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 19. Mai 1967 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. 4. 1967 folgenden Beschluß gefaßt: 110 "Die Erweiterung des Teilbebauungsplanes "Rest- hof" wird nach Maßgabe der Planunterlagen vom 6. 12. 1966 gemäߧ 3 der Linzer Bauordnung und gemäß Artikel V. der Linzer Bauordnungsnovelle 1946, für die Stadt Steyr in Geltung durch LGBl. Nr. 10/47, genehmigt. Das vom Erweiterungsvorhaben erfaßte Gebiet wird im Norde11 von der Katastralgrenze, im Osten durch die Hangkrone der Lauberleite und im Westen durch die Ennser Straße begrenzt. Im Erweiterungsgebiet sollen 10 Wohnblocks mit je 3 Stiegenhäusern und 3 Wohnblocks mit je 4 Stiegen- häusern mit insgesamt 336 Wohnungen zur Errichtung ge- langen. Im Nordwesten des Wohngebietes ist die Anlage eines Kinderspielplatzes vorgesehen. Gegen das Erweiterungsvorhaben können Beteiligte innerhalb von 6 Wochen, gerechnet ab Veröffentlichung dieser Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr, Ein- wendungen beim Magistrat einbringen. Der Teilbe- bauungsplan liegt beim Stadtbauamt, Rathaus, III. Stock, Zimmer Nr. 115, innerhalb der erwähnten Frist während der für den Parteienverkehr bestimmten Amts- stunden zur Einsicht auf." Der Bürgermeister: Josef Fellinger ZENTRALBOCHEREI DER STADT STEYR 1 URLAUBSSPERRE 1 Die Zentralbücherei der Stadt Steyr, Ecke Bahn- hofstraße/Kollergasse, und die Zweigstelle Münichholz, Punzerstraße 49 a, sind vom 8. August bis 29. August 1967 wegen Urlaubes geschlossen. Zur Überbrückung dieses Zeitraumes können die Leser in der letzten Woche vor der Sperre bis zu 4Bü- cher pro Leseheft entlehnen. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß Rück- gabefristen durch die Sperre der Bücherei automatisch KOCHEN- der Zeit voraus! DER ZEIT VORAUS HEISST FORTSCHRITT. FORTSCHRITT IM K0CHENBAU bringt die neue ASTOR-KUCHE Fachmännische Planung, Beratung und Montage durch das Möbelhaus SING ER STEYR, DUKARTSTRASSE 17, PUNZERSTR.16
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