Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/6
1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 ZFIHLUNC:i5MITTEL FUR Ulii2LFIUB u. li:2E:15E:N 5PR~KRSSE IN STEYR SIERNING MUNl[HHOLZ KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich SanR-1689/1966 Steyr, 14. April 1967 VERORDNUNG betreffend die Festsetzung der Betriebszeiten, des Nacht- dienstes und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Steyr-Stadt. Gemäß § 8 des Apothekengesetzes vom 18. 12. 1906, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F., werden im Ein- vernehmen mit der Österreichischen Apothekenkammer, Landesgeschäftsstelle für OÖ. und der Kammer für Ar- beiter und Angestellte für OÖ., die Betriebszeiten, der Nachtdienst und die Dienstbereitschaft für die nachste- hend angeführten öffentlichen Apotheken wie folgt fest - gesetzt: I. BETRIEBSZEITEN a) Apotheken in der inneren Stadt: "Alte Stadtapotheke", Stadtplatz 7, Apotheke "Zum Löwen", Enge Gasse 1, "Hl. -Geist. Apotheke", Kirchengasse 16, "Bahnhofsapotheke", Bahnhofstraße 18, Tel. 2020 Tel. 3522 Tel. 3513 Tel. 3577 Montag - Freitag: Samstag: 08. 00 Uhr - 12. 30 Uhr 14. 30 Uhr - 18. 00 Uhr 08. 00 Uhr - 12. 30 Uhr b) Apotheke in Münichholz, Wagnerstraße 8, Tel. 2666 Montag - Freitag: Samstag: 08. 00 Uhr - 12. 30 Uhr 14. 30 Uhr - 18. 00 Uhr 08. 00 Uhr - 12. 30 Uhr II. NACHT DIENST, BEREITSCHAFTSDIENST a) Apotheken in der inneren Stadt: Jeweils eine Apotheke in wöchentlichem Wechsel (Dienstwechsel Montag 08. 00 Uhr) in folgender Reihen- folge: 1) "Alte Stadtapotheke" 2) Apotheke "Zum Löwen" 3) "Hl.-Geist-Apotheke" 4) "Bahnhofapotheke" Die Nachtdienst haltende Apotheke hat während der Zeit der Mittagssperre der übrigen Apotheken für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. b) Apotheke in Münichholz: Die Apotheke hat an Werktagen außerhalb der Be- triebszeiten zur Verabfolgung der Arzneimittel in drin- genden Fällen in Bereitschaftsdienst zu stehen. An Sonn- tagen und in der darauffolgenden Nacht bis 08. 00 Uhr früh, ist Sorge zu tragen, daß den Ärzten des Standortes die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zu- gänglich sind. III. SONN- UND FEIERTAGSDIENST a) Apotheken in der inneren Stadt: Die Nachtdienst haltende Apotheke ist an Sonn- und Feiertagen bis 13. 00 Uhr offen zu halten. Nach 13. 00 Uhr muß diese Apotheke für dringende Fälle dienstbereit sein. b) Apotheke in Münichholz: Siehe II/b IV. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1967 in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Verordnung des Magistrates Steyr vom 12. 2. 1967, SanR-672/1967, außer Kraft. Der Bürgermeister: Josef Fellinger AUSSCHREIBUNGEN Kaufmännische Berufsschule 4400 Steyr, Kematmüllerstraße 3 Lehrstellenausschreibung Mit Beginn des Schuljahres 1967 /68 gelangen an der Kaufmännischen Berufsschule Steyr 1 Vertragslehrerstelle I L/1 2 für kommerzielle Fächer sowie 1 Vertragslehrerstelle I L/1 2 für Warenkunde, Wirt- schaftsgeographie, Kurzschrift und Maschinschrei- ben zur Besetzung. Interessenten (Handelsakademiker mit Berufs- praxis, Maturanten mit kaufmännischer Praxis oder Pflichtschullehrer mit kaufmännischen Grundkennt- nissen), die sich verpflichten, die Lehrbefähigungs - prüfung für kaufmännische Berufsschulen innerhalb einer angemessenen Frist abzulegen, werden ersucht, sich ehestens in der Direktion der Schule (Tel. 3279) zu melden. Die Direktion Immer für Sie bereit . ....... : STEYRER KIESWERK STEYRER TRANSPORTBETONWERK ENOCKL & eo. OHG. GES. M B H. STEYR, NEUBAUSTRASSE 10 Tel. 4123 STEYR, NEUBAUSTRASSE 10 Tel. 4123 95
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