Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/5

1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 EINE ECHTE PREIS- SENSATION! DURCH ABSCHLUSS EINES GROSSAUFTRAGES SIND WIR IN DER LAGE, Garnitur nur S 5890,-- Eine Fahrt nach Steyr lohnt sich .... ! - ZAHLUNGSERLEICHTERUNG - dienern und den Torwarten bei den vier Haupttoren der Stadt (Steyr-, Enns-, Neu- und Pfarrtor). 1665 unter- sagte der Magistrat bei Strafe diese Weinspenden, nur den Ratsdienern durften 15 Kreuzer gegeben werden. Durch verschwenderische Zechgelage geriet in den fol - genden]ahrzehnten das Schneiderhandwerk tief in Schul- den. Sie betrugen 1676 über 1000 Gulden. Diese Tat- sachen lassen die wirtschaftliche Lage des Handwerks in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nicht so trost- los erscheinen, wie sie manchmal in den Bittschriften des Magistrates und der Zünfte geschildert wird. Zunftgenossen, die das Gesinde aufredeten, den Versammlungen ohne Grund fernbleiben oder sich an- dere Vergehen wider die Handwerkssatzungen zu schulden kommen ließen, wurden bestraft. Zahlreiche Zwistig- keiten entsprangen auch der damals herrschenden An- schauung, daß ein zünftiger Handwerker keinen Hund und keine Katze erschlagen und keine Kadaver aufhe- ben dürfe. Da eine scharfe Abgrenzung der gerichtli- chen Jurisdiktion in den Handwerksordnungen nicht im- mer vorgesehen war und die Zünfte eine Bestrafung wegen Überschreitung <.!er ihnen zusLelien<.len Gerid1L~- barkeit befürchteten, überließen sie häufig auch die Schlichtung der in ihre Kompetenz gehörigen Streitfäl- le lieber dem Stadtgericht. So wurde die Selbstverwal- tung der Zünfte allmählich beseitigt. Das Handwerk ge- riet in völlige Abhängigkeit von Richter und Rat. Schließ- lich bedurften die von den Handwerksverbänden be- schlossenen Maßnahmen der stadtbehördlichen Genehmi- gung. Nicht Zech- und Fürmeister, sondern Ratskom- missär und Stadtrichter regelten den Zunftbetrieb. (Stadtarchiv Steyr: Ratsprotokolle und Handwerksarchi- valien). Dr. Josef Ofner IHNEN DIESES EINMALIGE ANGEBOT ZU MACHEN. POLSTERGARNITUR CAPRI Eine Garnitur auf Rollen, die Sie mit Stolz und Ihre Gäste mit Bewunderung erfüllen wird. Sie · sollten sich die elegante viersitzige Couch und die beiden gemütlichen Sessel unbedingt im Original ansehen. Die Bequemlichkeit der Polsterung müssen Sie aus- probieren. Der erstklassige Bezugsstoff, die kompro- mißlose Linienführung, die hochwertige Verarbei - tung und nicht zuletzt der Preis werden Sie davon überzeugen, daß es sich hier um ein sensationelles Angebot handelt. Sie haben nicht gleich wieder Ge- legenheit, so preisgünstig so viel Luxus zu erwerben. 2. Stadtmeisterschaft in bildmässiger Farbdiafotografie und Wettbewerb über das beste Steyrer Heimatdia AUSSCHREIBUNG D as Kulturamt der Stadt Steyr veranstaltet in Zu- sammenarbeit mit der Fotogruppe des TV . Natur- freunde Steyr unter dem Ehrenschutz des Bürgermeisters Josef Fellinger und des Kulturreferenten der Stadt Steyr Stadtrat Prof. Stephan Radinger zum zweitenmal die Stadtmeisterschaft in bildmäßiger Farbdiafotografie; da- mit verbunden wird ein Diawettbewerb mit dem Thema "Das Steyrer Heimatbild" durchgeführt. 1) Teilnahmeberechtigt ist jeder in Steyr wohnhafte oder in einem Steyrer Betrieb beschäftigte Ama- teurfotograf. 2) Zugelassen sind je Teilnehmer für die Stadtmei- sterschaft in bildmäßiger Farbdiafotografie vier umer Glas geralimLe Faru<.lias, für Jen WeLtbewerb um das beste Steyrer Heimatdia zwei unter Glas ge- rahmte Farbdias im Format 5 x 5 oder 7 x 7 cm. 3) Als Beschriftung ist vorzusehen: Bezeichnung des Wettbewerbes, für den das Dia ein- gereicht wird (entweder Stadtmeisterschaft in bild- mäßiger Farbdiafotografie oder Diawettbewerb um das beste Steyrer Heimatbild), Autor, Bildtitel und laufende Nummer (entweder 1 - 4 oder 1 - 2); bei aufrechter und seitenrichtiger Betrachtung sind die Dias in der linken unteren Ecke mit einem roten Punkt zu kennzeichnen. 4) Das Nenngeld beträgt pro Teilnehmer für jedenWett- bewerb S 5, - - und ist bei der Abgabe der Dias zu erlegen. 73

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