Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/5

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1967 ~ TEPPICHE treber "-" VORHANGSTOFFE BODENBELÄGE BESICHTIGEN SIE UNVERBINDLICH UNSERE NEUEN VERKAUFSRAUME GARTENGERATE, SIEDLERBEDARF DRAHTGEFLECHTE, kompl. EINFRIEDUNGEN, MISCHMASCHINEN, BAUEISEN,WERKZEUGE, GARAGENTORE EBERLBERGER EISENHANDLUNG JOHANNESGASSE 1 , Tel, 2994 MOBELHALLE LANG Sterr, Schloß Lamberg Besuchen Sie uns auch ein- mal in der neuen Möbelhalle an der Haagerstraße .... . : . · ... ·• ... ROSSACHER DIR DL BAHNHOFSTR. 2 Sämtliche Bodenbeläge und Teppiche zu giinstigen Preisen in großer Auswahl sowie Verlegung von PVC-Wand- fliesen. Bei der Herstellung von Spezial- Estrichen kostenlose Beratung durch Fa. E. s ELLN ER STEYR, Haratzmüllerstraße 42, Telefon 4067 f, 72 Geschenke zum Muttertag, die Herz und Geschmack verraten. l.u. F. KLEIN Starr, Enge 27 wöhnlich alle Quatember und am Jahrtag. In der Her- berge prangte über dem Tisch der Handwerksvorstände, an der Decke hängend, das Zunftzeichen ( "Herberg - schild "). Bei offener Innungslade erfolgte am Jahrtag unter dem Vorsitz des Zechmeisters und in Anwesen- heit des von der Stadtobrigkeit entsandten Ratskom- missärs die Abwicklung der umfangreichen Tagesord- nung: Überprüfung des Mitgliederstandes, Verlesung der Handwerksordnung, Wahl der Zech- und Fürmeister, Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Ein - hebung der Handwerksgebührejl, Aufnahme neuer Mei- ster, A11fdinge11 und Freisprechen der Lehrlinge, Ver- hä11gung von Strafen, Preisgestaltung, Materialeinkauf, Sperrung von Werkstätten u. v. a. Solange die Lade ge- öffnet war, wurde von den Zunftgenossen ein korrektes Verhalten gefordert. Das llerzstück der Zunft war die mit zwei oder mehrere11 Schlössern versperrbare Lade, in der sich Pri- vilegien, Verträge, Rechnungen, Geldbüchse und Siegel befanden. Ihre Verwahrung oblag entweder dem Her- bergvater oder dem Zechmeister. In einem Lokal außer- halb der Stadtmauern durfte sie nicht aufbewahrt werden. Über Einnahmen (Aufleggeld, Lehrlings- und Mei- stergebühren, Strafgelder u. a.) und Ausgaben (Gottes- dienste, Mahlzeiten, Trinkgelder, Prozeßkosten, Bei- hilfen, Ausfertigung der Zechamtsrechnung u. dgl.) hatte der Zechmeister, der auch für den Bargeldbestand in der Zechbüchse verantwortlich war, am Jahrtag die "Zöchambts-Raittung" vorzulegen, die vom Ratskom- missär einer kritischen Prüfung unterzogen wurde. In einigen Verbänden gab die Rechnungsführung Anlaß zu Beschwerden. So bemängelte 1659 der Ratskommissär die besudelten und mit vielen Sueichungen versehene Zechamtsrechnung der Weißgerber, 1662 wurden Kla- gen laut über die schlechte Wirtschaftsführung der Hut- macher, 1676 mußte ein "beständiger Kommissär" die Gebarung der Schneiderzunft überwachen. Das von den Meistern und Gesellen, in manchen Zünften auch von den Lehrlingen jährlich zu zahlende "Aufleggeld" ("Jahr- schilling") war niedrig gehalten und betrug im Durch- schnitt etwa zwei Schilling. Mit Bewilligung des Stadtrates durften die Zünfte zur Beurkundung von Schriftstücken ein Siegel verwen- den. ·Einige Siegelstöcke aus dem 16. und 17. Jahrhun - dert sind Kunstwerke der Siegelstecherei. Nach dem offiziellen Teil der Jahrtagversamm- lung wurde ein Festessen veranstaltet, wobei Musik nicht fehlen durfte. Es ist sonderbar, daß sich gerade in den wirtschaftlich schlechten Jahren nach dem Westfälischen Frieden(l648) die Klagen der Ratskommissäre über "all- zu hohe und überflüssige Zöhrungen" häufen. Auch die Erhebungen anläßlich der Handwerksrevision im Jahre 1655 zeigen, daß die Zünfte üppige Mahlzeiten und Tringgelage veranstalteten. Der Zunftpokal fehlte in keinem Handwerksverband. Je ein Kandl Wein(= 1, 64 Liter) schenkte die Innung am Jahrtag dem Mesner, den beiden Gerichtsdienern, den Marktrichtern, den Rats-

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