Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/5

1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 der Reinheit des Grundwassers (Brunnenschutzgebiet). Ein entsprechender Antrag wurde an den Ge meinderat zur endgültigen Erledigung weitergeleitet. Der Stadtsenat gab folgenden straßenpolizeilichen Maßnahmen seine Zustimmung: Erlassung eines zeitlich unbeschränkten Haltever- botes für die südliche Fahrbahnseite der Handel- Ma- zetti-Promenade von der Kreuzung Berggasse bis zur Nordwestecke des Gebäudes der Mädchenvolksschule; Erlassung eines Überholverbotes für die Ennser Stra- ße im Bereiche der Kreuzung mit der Gleinker Haupt- straße und der Hausleitnerstraße; Verkehrsregelung für den Kreuzungsbereich Ka- serngasse - Posthofstraße - Bogenhausstraße - Hanusch- straße (kreisverkehrsähnliche Lösung unter Abwertung der Kaserngasse und der Bogenhausstraße); Abwertung der drei aus den Richtungen Nord und Nordwest in die Hauptfahrbahn des Wieserfeldplatzes ein- mündenden Fahrbahnen; Abwertung der Ing.-Ferdinand-Porsche-Straße ge- genüber der Blümelhuberstraße; Erlassung eines zeitlich unbeschränkten Haltever- botes (ausgenommen Ladetätigkeit) für einen Teilbe- reich der Damberggasse (Göc-Kaufhaus bis zur Unterfüh- rung); Abwertung der von der Resthofstraße zur Ennser Straße führenden unbenannten Verbindungsstraße gegen- über der Ennser Straße; Aufhebung des im Bereich der Haratzmüllerstraße vom Hause Nr. 37 bis zur Kreuzung mit der Johannesgasse stadtauswärts gesehen bestehenden·zeitlich unbeschränk- ten Parkverbotes; Beschränkung des im Bereiche der Haratzmüller- * straße (Kreuzung Johannesgasse bis Kreuzung Bahnhof- straße) bestehenden Parkverbotes auf die Zeit von 07 - 19 Uhr; Abänderung des Vorranges im Bereiche der Kreu- zung Bahnhofstraße - Pachergasse - Färbergasse zugun- sten des Verkehrs Pachergasse - Färbergasse; Erlassung eines zeitlich unbeschränkten Fahrver- botes (ausgenommen Anliegeverkehr) für den Puffer- weg; Versetzung des Richtzeichens "Ortstafel" bzw. "Ortsende" in der Aschacher Straße um ca. 60 m stadt- auswärts. Außerdem wurden noch ein Personalfall und fünf Gewerbeakten behandelt. Auch als Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Woh- nungsgesellschaft der Stadt Steyr hatte der Stadtsenat ein umfangreiches Programm - allein 21 Auftragsver- gaben lagen vor - abzuwickeln. Die Gesamtauftrags - summe beträgt S 2,660. 000, - - . Folgende Arbeiten wur- den vergeben: Wohnbau Ennsleite XVIII c/1 und 2 und XVIII d/ 1 und 2: Kunststein- und Terrazzoarbeiten, Gewichts- schlosser-, Beschlagschlosser-, Glaserarbeiten, Herstel- lung der Unterböden, Gasinstallation, sanitäre und Elek- troinstallation sowie Ausführung der Blitzschutzanlagen und Gemeinschaftsantennen. Für das letztge nannte Bau- vorhaben wurden außerdem noch die Tischler- ,Speng - ler- und Zimmermannsarbeiten in Auftrag gegeben. Zuletzt erfolgte die Genehmigung der Endabrech- nung für die Bauvorhaben Steinfeld IV/1 - 3 (S 6,325.000, --) und Steinfeld V/1 und 2 (S 3,072 .000,--). Aus der Vergangenheit des Steyrer Handwerks D ie im Heimathaus der Stadt Steyr verwahrten präch- tigen Zunftaltertümer wie Innungsladen, Herbergs- zeichen, Pokale und Siegelstöcke künden von entschwun- dener Zunftherrlichkeit der Eisenstadt. Den Mittelpunkt der Zunft bildete die Herberge. Sie gewährte dem wandernden Handwerksburschen Un- terkunft und Verpflegung, sie war Arbeitsvermittlungs- stelle und alleiniger Versammlungsort des Handwerks. Geheime Zusammenkünfte außerhalb der Herberge ("Winkelzusammenkünfte") wurden von der Stadtobrig- keit unter keinen Umständen geduldet. Dem Schneider- handwerk erteilte der Magistrat 1666 eine Rüge, weil es ohne Wissen des Zechmeisters und des Bürgermeisters eine Versammlung veranstaltete. Der Zechmeister der Weißgerber, der 1705 das "Meistermachen nebst der Zäh- rung" nicht in der Herberge, sondern in seiner Behau- sung vornahm, verbrachte deshalb einen dreitägigen Ar- rest in der Bürgerstube im Rathaus. Es kann angenommen werden, daß die Handwerks- verbände anfänglich ihre Zusammenkünfte in den Gast- höfen der inneren Stadt abhalten mußten. Im Jahre 1593 erhielt nämlich der Stadtrichter den Auftrag, jene Zünf- te, die ihre Herberge in die Vorstädte (Steyrdorf, Enns- dorf) verlegt hatten, zu bestrafen und sie zur Rückfüh- rung ihrer Handwerksladen in die innere Stadt anzuhal- ten. Hier waren in einigen Gasthäusern manchmal drei bis vier Zünfte untergebracht. Die Wirte in den gewer- bereichen Vorstädten sahen darin eine Benachteiligung und richteten daher 1631 an den Magistrat die Bitte, "Handwerks Zunften" halten zu dürfen. Damals schlu- gen die Lederer eigenmächtig ihre Herberge in Enns- dorf auf. Der Magistrat jedoch erhob dagegen erst im Jahre 1673 Einspruch und verlangte vom Ledererhand- werk die Rückstellung der Lade in die Stadt. Doch die Meister widersetzten sich dieser Anordnung. Über An- trag der in Steyrdorf und Ennsdorf ansässigen Ratsfreunde bewilligte die Stadtobrigkeit nach längeren Verhand- lungen im Jahre 1677 die Errichtung von Herbergen in den Vorstädten. Vom Leinweberhandwerk wissen wir, daß es dem Herbergvater für seine Mühewaltung und für die Be- nützung des Lokals eine Entschädigung gab. Ob auch andere Zünfte eine ähnliche Verpflichtung übernahmen, konnte nicht ermittelt werden. Zwischen Handwerk und Herbergvater herrschte nicht jederzeit ein harmonisches Verhältnis. Streitfälle endeten gewöhnlich mit der Über- siedlung der Zunft in eine andere Gaststätte, vorausge- setzt, daß der Magistrat hiezu seine Zustimmung gab. Verlegte aber das Handwerk auf eigene Faust, ohne Ge- nehmigung der Stadtbehörde, die Lade in ein anderes Lokal, dann hatte es mit einer Bestrafung zu rechnen. Auffallend ist der häufige Herbergewechsel in den er- sten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Die Mitglieder der Zünfte versammelten sich ge- 71

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2