Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/4

1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 UNSERE MÄNTEL UND KOSTUME HABEN MODELL-CHARAKTER ! DIESE WERDEN DESHALB IHREN GANZ PERSONLICHEN WUNSCHEN UND VORSTELLUNGEN GERECHT. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend ge- kennzeichnet bis 7. April 1967, 8. 45 Uhr, in de-r Ein- laufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 72, abzuge- ben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Kundmachungen Landeswahlkommission für die Durchführung der Tierärzte- kammerwahl 1967 Wahl (Stb) - 22/5-1967 Linz, 16. Februar 1967 KUNDMACHUNG betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vorstands- mitglieder der Landeskammer der Tierärzte Ober- österreichs für die Wahlperiode 1967 1971. Die oö. Landesregierung hat am 6. Februar 1967 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministe- riums für Land- und Forstwirtschaft vom 10. Dezember 1949, BGBl. Nr. 32/1950 (Tierärztekammer-Wahlord- nung), die Wahl der Vorstandsmitglieder der Landes- kammer der Tierärzte Oberösterreichs angeordnet und gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zu Mitgliedern der Landeswahlkommission die Herren Dr. Gustav Brandl, Traun bei Linz, Dr. Walter Zeilinger, St. Florian bei Linz, Dr. Alfred Möslinger, Amtstierarzt, Linz, Grundbach- weg 44, Dr. Kurt Trappe!, Gramastetten, und zu Ersatzmitgliedern die Herren Tzt. Othmar Premstaller, St. Georgen a. d. Gusen, Dr. Karl Kaltenböck, Gallneukirchen, Dr. Hubert Schillhuber, Enns, Dr. Friedrich Hinterdorfer, Linz, Bürgerstraße 47, ernannt. Gleichzeitig hat die Landesregierung, gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Tierärztekammer-Wahlordnung, Frau W. Hofrat Dr. Gertrude Klachler des Amtes der oö . Landesregierung, Linz, Landhaus, zum Wahlkommissär und für den Fall des Bedarfes Herrn ORR. Dr. Alfons Petz, Linz, Landhaus, zum Stellvertreter bestellt. Die Wahlkommission tritt in Linz, Klo,terstraße 7, IV. Stock, Zimmer 417, zusammen. Gemäß § 4 Abs. 5 und § 7 Abs. 1 der Tierärzte- kammer-Wahlordnung hat die Landeswahlkommission in ihrer Sitzung vom 16. Februar 1967 die Wahl der Vor- standsmitglieder der vö. Tierärzte-Landeskammer für Freitag, 19. Mai 1967, anberaumt. Auf Grund der gemäß § 10 Abs. 1 des Tierärzte- kammergesetzes vom 22 . Juni 1949, BGBl. Nr. 156, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1959, BGBl. Nr. 4/1960, beschlossenen Geschäftsordnung der Landeskammer werden in Oberösterreich fünf Vorstands- mitglieder der Landeskammer, ausschließlich des Prä- sidenten, gewählt. Jedes Kammermitglied ist verpflichtet, bis 3. März 1967 ein amtlich vorbereitetes Wähleranlageblatt in doppelter Ausfertigung auszufüllen, eigenhändig zu fertigen und bis 10. März 1967 an die Landeswahlkom- mission (Adresse: Linz, Klosterstraße 7, IV. Stock, Zi. 417) einzusenden. Diese Wähleranlageblätter werden von der Landeswahlkommission alphabetisch geordnet und in eine Wählerliste zusammengefaßt. Die Wähler- liste und ein Abdruck der Tierärztekammer -Wahlord- nung werden ab Freitag, 31. März 1967, bis Freitag, 14. April 1967, im Büro der Landeswahlkommission, Linz, Klosterstraße 7, täglich ( mit Ausnahme der Samstage und der Sonntage) von 9 bis 12 Uhr zur Ein- sichtnahme öffentlich aufgelegt. Einwendungen gegen die Wählerliste können bin- nen 2 Wochen nach Auflegung derselben (also bis 14. April 1967) beim Vorsitzenden der Landeswahlkommis- sion eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Ein- wendungen bleiben unberücksichtigt. Wahlvorschläge müssen schriftlich beim Vorsitzen- den der Landeswahlkommission, Linz, Klosterstraße 7, IV. Stock, Zi. 417, spätestens 3 Wochen vor dem Wahl- tag ( 28. April 1967) eingebracht werden, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden . Die Wahlvorschläge müssen die Namen von 10 Bewerbern enthalten, und zwar in der beantragten Reihenfolge unter Angabe des Vor- und Zunamens, der Geburtsdaten und der Anschrift und müssen von mindestens 15 Wahlberechtigten unterfertigt sein. Einer der Unterzeichner ist als Zustellungsbevoll- mächtigter der Wählergruppe anzuführen, andernfalls der Erstunterzeichnete als Zustellungsbevollmächtigter gilt. Jeder Wahlvorschlag kann durch Aufschrift als Vor- schlag einer bestimmten Organisation oder Wählergrup- pe bezeichnet werden. Die Verbindung (Koppelung) von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Die von der Landeswahlkommission für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge werden in der Amtlichen Linzer Zeitung bis spätestens 9. Mai 1967 verlautbart und vom 9. Mai bis 19. Mai 1967 bei jeder Bezirks- hauptmannschaft und den Magistraten Linz, Steyr und Wels zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Landeswahlkommission tritt am Wahltag (19. Mai 1967) in der Zeitvon 8Uhr früh bis 11 Uhr zur Ent- gegennahme der geschlossenen Wahlkuverts und zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens in Linz, Klo - sterstraße 7, IV. Stock, Zimmer 417, zusammen. Die Wahlkuverts können entweder durch die Post an die glei- che Adresse in Form eines eingeschriebenen Briefes oder mittels Boten bis zum Ablauf der festgesetzten Wahlzeit eingeschickt oder bei der Wahlkommission bis zum glei- 63

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