Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/3
1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Die Unterlagen für diese Ausschreibung können ab 3. 3. 1967 im .Stadtbauamt, Zimmer 112, abge- holt werden. Qie Anbote •sind verschlossen und entsprechend - gekennzeichnet bis 21. 3. 1967, 8. 45 Uhr, in deI Ein- laufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 70, abzuge- ben. - - Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmet 97, statt. Kundmachungen Magistrat Steyr Magistra tsdirektion Bau2-3141/64 Teilbebauungsplan "Resthof" - Abänderung Steyr, 7. Februar 1967 KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, den vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10. 12. -1964 festge- stellten Teilbebauungsplan "Resthof" nach Maßgabe der Planunterlagen vom 6. 12. 1966 abzuändern. Die Abänderung besteht im wesentlichen in einer Vereinfachung des Straßenknotens am derzeitigen Ende der Resthofstraße und einer Verlegung der von dort in öst- licher Richtung verlaufenden Hauptaufschließungsstraße, welche nunmehr auf die Südseite des Siedlungsgebietes verlegt wird. Die in Knotennähe ursprünglich vorgese- henen Garagen und Abstellplätze werden in die vorer- wähnte Aufschließungsstraße in nordostwärtigt; Richtung verlegt. Die Garagen sollen unter Ausnützung des Niveau- unterschiedes zweigeschossig angelegt werden. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Grünflächen am Ostrand des Plangebietes sind zwei weitere Wohn- blocks mit zwei bzw. vier Stiegenhäusern vorgesehen. Der Zwischenraum der nördlich von diesen Wohn- blocks gelegenen Bauten wurde an der engsten Stelle auf 30 m verringert. Im südlichen Teil des Wohngebietes wurde ein zweiter Kinderspielplatz vorgesehen ..Westlich des Resthofes ist in der Planabänderung eine Hauptauf- schließungsstraße in nordsüdlicher Richtung vorgesehen. Verschiedene Parkplätze werden lagemäßig abgeändert. Gemäß § 3, Abs. 5, des Gesetzes vom 1. 8. 1887. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der derzeitigen Fassung und inAnwendung derGesetze v6m _ll. 2. 1947, LGBI. Nr. 9 und 10, haben Änderungen von Bebauungs- plänen die Einvernehmung aller ßcteiligten zur Voraus - setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Abänderung des Teilbebauungsplanes "Resthof" bis 15. 3. 1967 schriftlich oder mündlich Stellung zu neh- men, widrigenfalls die Zustimmung zu der beabsichtig- ten Abänderung angenommen wird. Die dem Abände(ungsvorhaben zugrunde liegen- den Planunterlagen liegen bis 15. 3. 1967 beim Ma- gistrat Steyr, _Stadtbauamt, Rathaus, III. Stock, Zim- mer Nr. 115, während der für den Parteienverkehr be- stimmten Stunden zur Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Besser geht's - mit c·oca-Cola- TRINK Mach mal Pause.. mit CQ.~e ~~ Coke COCA-COLA und COKE sind eingetragene Marken MOBELHALLE LANG Steyr, Schloß Lamberg Besuchen Sie uns auch ein- mal in der neuen Möbelhalle an der Haagerstraße Gesundheitswesen SCHLUCKIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG (3. Teilimpfung) In der Woche vom 6. - 11. März 1967 findet je- weils von 8. 00 - 11. 00 Uhr die 3. Teilimpfung der im November 1966 begonnenen neuerlichen Grundimpfung in der Gesundheitsabteilung in Steyr, Redtenbachergas- se -Nr: 3, Zi-mmer 8, statt. Es wird gebeten, eventuell vorhandene Impfkar- ten zwecks Eintragung der Impfung mitzubringen. Für Impflinge·, die noch keine Impfkarte besit- zen, wird eine solche ausgestellt. Bemerkt wird, daß wiederum eine Sonderimpfung in der Schule Gleink am_Donnerstag, den 9. März 1967, 16 . 00 Uhr, stattfindet. Mitteilungen SPRECHTAGE IN PENSIONSVERSICHEfWNGSANGELE- GENHEITEN IM MÄRZ 1967 Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesste lle Linz, hält im Monat März 1967 in Steyr folgende Sprechtage ab: In der Arbeiterkammeramtsstelle, Färbergasse 5, von 8 - 12 und 13. 30 - 15. 30 Uhr, und in den Steyr-Werken, Hauptwerk (Betriebsrats- zimmer), von 13. 00 - 15. 30 Uhr, jeweils am Donnerstag, den 2. März 1967. 47
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2