Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/2

1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 waltungszweigen 7, 838. 200, - - Schilling. Für die größte Einnahmenpost, die eigenen Steu- ern, ergibt sich folgende Aufteilung: Grundsteuer A 110. 000, --, Grundsteuer B 3,700.000, --, Gewerbesteuer 25,000.000, --, Lohn- summensteuer 11, 000. 000, - - , Getränkesteuer 2,700.000, --, Lustbarkeitsabgabe. 500. 000, --, Hunde- steuer 26. 000, --, Ankündigungsabgabe 25. 000, -- und die Anzeigenabgabe 140 ,000,- - Schilling. Das Aufkommen an eigenen Steuern zeigt sinken- de Tendenz, woran im wesentlichen die Gewerbestel\er beteiligt ist. Die Ursachen hie für wurden bereits erwähnt, Die Gewerbesteuer kann natürlich nur mit ihrem vor- aussichtlichen Ergebnis auf Grund der Meßbeträge für das laufende Jahr budgetiert werden, wobei eventuelle Steuernachzahlungen für vergangene Jahre nicht zu er- fassen sind. Die Budgetierung auf Grund der laufenden Meßbeträge hatte jedoch für 1967 mit größter Vorsicht zu erfolgen, da nicht nur Steuerüberzahlungen zu Rück- vergütungen führen können, sondern auch die sogenann- ten Wirtschaftswachtumsgesetze das Steueraufkommen schmälern werden, Die übrigen eigenen Steuern sind bis auf geringfügige Schwankungen durch Nachveranlagun- gen oder Vergütungen als konstant zu bezeichnen. Die Abgabenertragsanteile wurden mit 24 Millionen Schilling, dem Ergebnis der letzten vorliegenden Rech- nung, veranschlagt. Zu einer genaueren Fixierung wä- ren die Ansätze des Bundes- bzw. Landesvoranschlages erforderlich. Das Aufkommen wird etwas höher liegen, da die Entwicklung der letzten Jahre eine Stetig stei- gende Tendenz zeigte. Die weitere Aufteilung der Einnahmen zeigt, daß diese fast unverändert geblie- ben sind. Die Post Zinsen für Guthaben und Forderun- gen ist sehr schwer zu erfassen, da sie abhängig ist von der Höhe der Rücklagen und deren Höhe wieder .bestimmt wird durch die Beanspruchung im laufenden Rechnungs- jahr, wobei es sehr schwer ist, einen Geldbedarf für Bauvorhaben in den letzten zwei Monaten zu schätzen, da der Fortschritt der Arbeiten in dieser Zeit fast aus- schließlich. vom Wetter abhängig ist. Die Post Rück- flüsse von Darlehen zeigt sich nach dem Wegfall der Darlehenskonvertierungen nunmehr konstant. Die Ansätze für . Rücklagenenmahmen betreffen Entnahmen aus den Erneuerungsrücklagen und sind je- weils in Höhe der vorgesehenen Neuanschaffungen, für welche Erneuerungsrücklagen bestehen, anzusetzen bzw. durchzuführen. Von den Ausgaben des ordentlichen Haushaltes ·entfallen auf den Personalaufwand 35,375.000, --, die Allgemei- nen Amtserfordernisse 1,407.000, --. die Gebäudeer- haltungs- und Gebäudebenützungskosten 2,972.000, --, den sonstigenSach- und Zweckaufwand 45,730.900, --. die Zuweisungen an Rücklagen 1,499.300, --, die Zu- führung an den aoH. 716.400, -- und auf die Vergütun- gen zwischen den Verwaltungszweigen 7,838.200, -- Schilling. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Nach- tragsvoranschlag 1966 von rund 33, 1 Millionen auf 35, 4 Millionen angestiegen, die Personalkosten betragen so- mit 37 o/o des Haushaltes. Die Erhöhung ist bedingt durch die seinerzeitige Bezugsregelung per 1. 6. 1966, welche 1967 für das ganze Jahr wirksam wird und die neue Be- zugsregelung, welche per 1. 1. 1967 in Kraft tritt. Die Stadtgemeinde beschäftigt derzeit außer den nebenberuf- lieh Tätigen und Teilbeschäftigten 93 pragmatisierte Bedienstete, 381 Vertragsbedienstete und 20 Kollektiv- vertragsarbeiter. Die Ausgaben für die Allgemeinen Amtserforder- nisse sind gegenüber 1966 (mit Nachtrag) um S 130,000, -- höher, während bei den Gebäudeerhal- tungs- und -benützungskosten ein Rückgang um S 220. 000, -- zu verzeichnen ist. Der sonstige Sach- und Zweckaufwand ist von 42, 6 Millionen Schilling auf 45, 7 Millionen gestiegen. Zu dieser Ausgabepost wäre zu sagen, daß es sich hiebei im wesentlichen - bedingt durch den vielfältigenAufgabenkreis einer Stadtverwal- tung - um reine Pflichtausgaben handelt. Nur 7, 1 Mil- lionen Schilling betreffen einmalige Anschaffungen, das sind nur 7, 5 o/o des ordentlichen Haushaltes. Die Zuführung an die Rücklagen erfolgt in der Höhe der Abschreibungen für die betriebsähnlichen Ein- richtungen und der Einnahmen für die Darlehenstilgun- gen und -rückzahlungen. Der geringe Rückgang gegen- über dem Nachtrag 1966 ist bedingt durch die nachträg- lich aufzunehmende Zuführung des Soll-Überschusses 1965 an die Rücklage. Die Zuführung an den außeror- dentlichen Haushalt kann nur in der Höhe erfolgen, wie Mittel des ordentlichen Haushaltes hiefür übrigbleiben. Die derzeitige Steuerlage erlaubt nicht einen höheren Betrag zu budgetieren. Die Erhöhung der Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen ist bedingt durch die steigenden Material- und Lohnkosten bei den Leistungen des Städtischen Wirtschaftshofes auf dem Gebiete der Straßemeinigung und der Straßenerhaltung sowie durch Schwankungen bei der Höhe der Auftragsvergaben (Win- terdienst) . Der Zuschußbedarf erstellt sich bei den einzel- nen V<;:rwaltungszweigen wie folgt: Allgemeine Verwaltung: Zuschußbedarf: S 10, 030. 400, -- Die Erhöhung ist im wesentlichen auf die Erhö- hung der Gehälter, Löhne, Ruhe- und Versorgungsge- nüsse zurückzuführen, welche auch in diesem Abschnitt zur Verrechnung gelangen. Derzeit hat die Stadtge - meinde 35 Ruhegenuß- und 34 Versorgungsgenuß - empfänger. Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Zuschußbedarf: S 3, 571. 200, - - Eine Erhöhung des Aufwandes für straßenpolizei- liche Maßnahmen gegenüber dem Aufwand für 1966 und die steigenden Personalkosten bedingen den als gering zu bezeichnenden Zuwachs. Schulwesen: Zuschußbedarf: S 11,655.000, -- Neben der Personalkostenerhöhung fällt hier ins- besondere die Erhöhung der Berufsschulkostenbeiträge und der Aufwand für die Einrichtungen des Polytech- nischen Lehrganges ins Gewicht. Kulturwesen: Zuschußbedarf: S 2,753.100, -- Abgesehen von den Erhöhungen der Personalkosten, welche auch für alle noch zu besprechenden Verwal- tungszweige gelten, könp.en die Ausgaben dieser Gruppe als konstant bezeichnet werden. 21

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