Amtsblatt der Stadt Steyr 1967/2
1967 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 gaben von je S 95 500 000, - - vorsieht und somit ausge- glichen ist. Die präliminierten Ausgaben des aufler- ordentlichen Haushaltes von S 57 000 000, -- können derzeit nur zur Hälfte gedeckt werden, sodaß dieser Teil des städt, Haushaltes mit einem Abgang von S 28 500 000, -- abschließt. Das gesamte Voranschlags- volumen für 1967 in Höhe von S 152 000 000, -- ist um ca. 6 o/o höher als das des Vorjahres, Der Voranschlag 1967 wurde einstimmig angenommen, · Der ebenfalls in dieser Sitzung genehmigte Nach- tragsvoranschlag für das Jahr 1966 bringt eine Erhöhung der ausgeglichenen Ansätze des ordentlichen Haushaltes von S 90 000 000,-- auf S 102 500 000,--. Im außer- ordentlichen Haushalt konnte durch eine Erhöhung der Einnahmen von S 32 000 000, -- auf S 41 000 000,-- auch eine Steigerung der Ausgaben von S 37 000 000, -- auf S 41 000 000, -- bewirkt werden. Es ist somit auch der außerordentliche Haushalt 1966 ausgeglichen. Außer dem Voranschlag und Nachtragsvoranschlag gelangten noch 23 weitere Anträge zur Genehmigung, von denen jed0ch die überwiegende Mehrzahl schon in den Berichten über die Tätigkeit des Stadtsenates er- wähnt worden ist. Hierunter fallen insbesondere die Ge- währung eines Vorfinanzierungsdarlehens an die Ge- meinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr in Höhe von S 2 800 000, - - , der Ausbau des Brunnens 5 des Städt. Wasserwerkes mit S 680 000, -- und der An- kauf eines Omnibusses für die Städt, Verkehrsbetriebe um S 715 000, -- • Der Gemeinderat gab ferner dem Ankauf einer Liegenschaft in der Sierninger Straße sowie eines Hauses am Unteren Schiffweg seine Zustimmung. Für die neu errichtete Pfarrkirche Münichholz wurde zum Zwecke des Ankaufes einer Orgel ein Betrag von S 500 000, - - * zur Verfügung gestellt. Eine Summe in der gleichen Hcihe gewährte der Gemeinderat als Zuschuß. für diL' Er- richtung eines Mädchenheimes auf der Ennsleite durch den Verein Lehrlingsheim. Im Verlaufe der Sitzung wurden noch 3 Ausnahme - genehmigungen zur Durchführw1g von Bauvorhaben (Erbauung eines Wohnhauses in der Siedlerstraße, Auf- stockung eines Garagenbaues zum Zwecke der Ein - richtung eines Espresso- Caf~s auf der Ennsleite, Er- richtung eines Wohn-Geschäftshauses an der Hausleitner Straße) ausgesprochen. Ferner wurde die Auflassung des durch die Anlage eines neuen Stiegenabganges über den Ortskai entbehrlich gewordenen Möstlkais gebilligt. Schließlich wurden 3 im Siedlungsraum Taschel- ried, und zwar im Bereich zwischen der Ennser Straße und der Posthofstraße neu geschaffene Straßenzüge be- nannt, Steyr besitzt nunmehr eine Johann-Puch-Straße und eine Ing. Ferdinand-Porsche-Straße. Der 3. Straßenzug, der in Verlängerung der Resselstraße ent- standen ist, wurde in diese Straße einbezogen. Zuletzt sah sich der Gemeinderat gezwungen, einem Antrag auf Einhebung eines Zuschlages von 50 Groschen je m3 vom Städt. Wasserwerk gelieferten Wassers ab 1. 1. 1967 zuzustimmen, da nur auf diese Weise - (der Zuschlag ist zweckgebunden für die Rein- haltung des Grund- und Quellenwassers) - die laufenden Aufwendungen zur Sicherung der Unversehrtheit des Wassers der städt. Wasserversorgungsanlage weiterhin getragen werden können. Die Sitzung, in der nahezu S 6 500 000, -- frei- gegeben worden sind, wurde vom Bürgermeister mit den besten Weihnachts- und Neujahrswünschen an den Gemeinderat und an die Bevölkerung von Steyr ge- schlossen, * VORANSCHLAG DER STADT STEYR 1967 W enn sich auch bereits die Presse mit dem Voran- schlag der Stadt für das Jahr 1967 beschäftigt hat, soll doch im Rahmen des Amtsblattes auf diesen näher eingegangen werden. Der Gemeinderat hat diesen Vor- anschlag nach eingehenden Beratungen und einer regen Debatte in seiner Sitzung am 15. 12. 1966 einstimmig beschlossen, Wie alljährlich wird hiebei im wesentlichen den Erläuterungen des Finanzreferenten, Bürgermeister-Stell- vertreter Direktor Hans Schanovsky gefolgt: Der Voranschlag umfaßt wie immer den gesamten Haushalt, das sind der ordentliche und der außerordent- liche Haushalt, die Städtischen Unternehmungen, die Krankenfürsorgeanstalt und die Stiftungen, Beigefügt sind die erforderlichen Nachweise·und der Dienstposten- plan. Nachrichtlich sind die Wirtschafts- und Finanz- pläne der beiden Organgesellschaften der Gemeinde, und zwar der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH. und der Gasversorgungsgesell- schaft mbH. Steyr angeschlossen. Der Abschluß des neuen Finanzausgleichsgeset- zes wird für 6 Jahre, von 1967 - 1972, Geltung haben. Es sollen daraus nur jene Punkte erwähnt werden, die für uns von Bedeutung sind, Es ist dies vor allem die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird zwischen Bund und Ge- meinde anstatt bisher 40 : 60 im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt, wobei dies für uns wiederum einen Vedust bedeutet. Als Ausgleich aber soll für den Entfall an Gewerbesteuer eine Beteiligung an der Umsatzsteuer des Bundes treten. Der Polizeikostenbeitrag erhöht sich von bisher 60 auf 80 Schilling pro Einwohner und Jahr. An der Mineralölsteuer erhalten die Gemeinden um 10 o/o mehr, ab 1970 erhöht sich der Gemeindeanteil um weitere 4o/o, also statt bisher 10 endlich 24 o/o. Die Landesumlage wird in den Jahren 1967 - 1971 15 o/o gegenüber bisher 16 o/o und ab 1972 14 1/2 o/o betragen. Die Finanzkraft der Gemeinden wird in Hinkunft insoweit geändert, als die Gewerbesteuer unter Annahme eines Hebesatzes von 125 o/o, bisher 150 o/o, zu berücksichtigen ist. Die Mög- lichkeit der Gewährung von Zweckzuschüssen für Zivil- schutz, Fremdenverkehr und Lärmbekämpfung wird er- weitert. Diese ist jedoch an entsprechende Ansätze im jeweiligen Bundesfinanzgesetz gebunden und setzt eine Grundleistung der Gemeinden voraus. Gemeinden, die gesetzliche Schulerhalter sind, erhalten eine Finanzhil- fe des Bundes zum Bauaufwand bei Pflichtschulen, die in den Jahren 1967 und 1968 im Bundesvoranschlag mit je 50 Mill. Schilling, 1969 und 1970 mit je 75 Mill. 19
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