Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/12

8 Amfsblatf der Stadt Steyr 1966 l(lllll!!!l!l!lbringt festliche Kleidung für alle! KAUF .WAS GUTES KAUF BEI KLEIDERHÄUSER STEYR ENGE 12 und ENGE 18 AMTLICHE NACHRICHTEN Ausschreibungen Gemeinde Steyr Städtische Unternehmungen Bau5-2000/66 Steyr, 10. November 1966 ANBOTAUSSCHREIBUNG betreffend die Lieferungen und Installationsarbeiten für eine ölbeheizte Vorwärmeanlage im Stadtbad Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 28. 11. 1966 bei den Städtischen Unternehmungen, Steyr, Färbergasse 7, (Hochhaus, I. Stock) während der Amtszeit bezogen werden. Das Anbot ist im verschlossenen Umschlag mit der Aufschr ift "Stadtbad Steyr, Vorwärmeanlage" bis 9. 12. 1966, 9 . 00 Uhr, bei den Städtischen Unternehmungen, Steyr, Färbergasse 7, abzugeben, wo anschließend die Eröffnung der Anbote stattfindet. Durch die Entgegennahme der Anbote übernehmen die Städtischen Unternehmung<;;n Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen gegenüber den Anbotstellern. Magistrat Steyr Schu I - 6263/64 * Steyr, 15. November 1966 ÖFFENTUCHE AUSSCHREIBUNG über die Baumeisterarbeiten beim Turnsaalneubau Plenklbergschule. Die Unterlagen für diese Ausschreibung können ab 1. 12. 1966 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend ge- kennzeichnet bis zum 9. 12. 1966, 8. 45 Uhr, in der f') BRUDER R I HA MASCHINEN- und METALLWAREN- FABRIK K. G. STEYR, PYRACHSTR. 1, TEL. SERIE 3366 184 Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 70, abzugeben. Die Eröffnung findet am gleichen Tage um 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Kundmachungen Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabteilung Vet-4165/66 Steyr, 29. Oktober 1966 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der amtlichen Hunde- marken 1967; Auf Grund der Verordnung des Landeshauptman- nes von OÖ. vom 23. 12. 1963 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken jährlich zu kennzeichnen. Die Hundemarken 1967 werden in der Zeit vom 15. 12. 1966 bis 15. 1. 1967 in der Veterinärunterab- teilung in Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3 (Gesundheits- amt) während der Amtsstunden ausgegeben und werden die Hundehalter hiemit aufgefordert, dieselben recht- zeitig abzuholen oder abholen zu lassen. Gleichzeitig wird an die Verpflichtung zur An- meldung jedes über 8 Wochen alten Hundes sowie zur Abmeldung des Hundes bei Auflassung der Tierhaltung binnen 3 Tagen gemäß o. a. Verordnung erinnert. Im Hinblick darauf, daß die Tollwut in Bayern bis zu den Grenzen Österreichs sehr stark verbreitet ist, muß in Hinkunft der Bestimmung der o. a. Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ., daß die Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brustkorb sicht- bar zu tragen ist, durch vermehrte Kontrollep der Poli- zeiorgane besonderes Augenmerk zugewendet werden. Für in Verlust geratene Hundemarken sind Ersatz- marken zu beheben. UNZERBRECHLICH SCHNELL SUPERELASTISCH SICHER har: GANZMETALLSKI

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