Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/11

LIONS INTERNATIONAL FRIEDENS- ESSAY - WETTBEWERB In Ergänzung zu dem Artikel im Amtsblatt werden nachstehend die Teilnahme- bedingungen bekanntgegeben: TEILNAHMEBERECHTIGT ist jede weibliche oder männliche Person, die am 15. Januar 1967 mindestens 14 und höchstens 22 Jahre alt ist. Es darf nur e i n Aufsatz pro Person eingereicht werden, der Aufsatz muß durch den örtlich zuständigen Lions Cub eingereicht werden. QUELLEN FÜR INFORMATIONEN : Bibliotheken, angesehene Zeitungen und Zeitchriften, Nachschlagwerke, Vorträge und Diskussionen. Aus den gesammelten Informationen sollen eigene persönliche Schlüsse ge- zogen werden, wie Weltfrieden erreicht werden kann und was getan werden könnte, um Frieden in Freiheit zu erreichen. AUSZUG AUS DEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Der Aufsatz darf 5000 Worte nicht überschreiten und muß mit Schreibmaschine auf weißem Papier in Normalformat eingereicht werden. Das Papier darf nur e i n seitig und zwei z e i I i g beschrieben werden . Bei Zitaten muß die Quellenangabe als Fußnote erfolgen. Berichtigungen und Zusätze etc. können nach Einreichung nicht mehr vorgenommen werden. DIE EINREICHUNG MUSS DURCH EINEN LIONS CLUB ERFOLGEN. Der Aufsatz muß ur s p r ü n g I ich und u n ver ö ff e n t I ich t sein, auch darf er keine Illustrationen enthalten. Die EINREiCHUNG muß an ein offizielles Eingangsformular geheftet sein und auf jedem Blatt rechts oben die Serien-Nummer dieses Formulares tragen . DER NAME DES WETTBEWERBSTEILNEHMERS DARF AUF KEINEM BLATT DES ESSAYS AUFSCHEINEN. Die Entscheidung der Preisrichter ist auf jeder Ebene des Wettbewerbes endgültig und unanfechtbar. Mit Einreichung des Aufsatzes werden solche Essays alleiniges Eigentum der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, um für Lions International alle Besitz- und Nachdrucksrechte in allen Ländern der Welt zu sichern. Jegliche Übertragung der Rechte auf einen Preis ist ohne die schriftliche Einwilligung von Lions Inter- national unwirksam. Der Empfänger eines Preises übernimmt die Begleichung etwaiger aus diesem An- lass erhobenen Steuerforderungen jeglicher Steuerbehörde aus eigenem• .,Wir wünschen, daß der Gewinner eines der Großpreise seine Arbeit beim Lions Club Steyr einreichen möge." LIONS CLUB STEYR

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