Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/9
1966 Amfsblaff der Stadt Steyr 15 . it unverbindl~ . Die größte Nähmaschinenauswahl von Steyr bietet das Vorführung 1ederze Nähmaschinen Spezialhaus • .•::. GERADSTICHN.Ä.HMASCHINE Elektrisch mit Koffer von s 1_,695.-- aufwärts Fr I Sa Izner ZICK ZACK· N;t,;HMASCHINE Elektrisch mit Koffer von S 2.980.-· aufwärts NE:CCHI ZAUBERNI\HMASCHINE mit über 200.000 Mustern una Automati- schemKnopfloch mit Mikro-Elektrokon·trolle ORITZNER ZAUBERAUTOMATIK mit Radioskala und automatischem Knopfloch NEUE SCHWEDISCHE HUSQVARNA 2000 mit automatischem Knopfloch Ste.yr, Haratzmüllerstraße 38 Tel. 27222 langjähriger Fachmechaniker Die Ausbildungsstellen sind auf 15 beschränkt. Aufnahmeansuchen sind bis spätestens 24. Sep- tember 1966 mit den nachstehend erforderlichen Unter- lagen in der Direktion des AKH abzugeben. Die Aus- bildung dauert 21 Monate. Voraussetzungen für die Bewerbung sind: 1. Reifeprüfung einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt oder Krankenpflegediplom; 2. Kenntnisse in Kurzschrift und Maschineschreiben; 3. Österr. Staatsbürgerschaft (StB - Nachweis); 4. Lebensalter nicht über 30 Jahre (Geburtsurkunde); Ausnahmen sind möglich! 5. Körperliche und geistige Eignung (amtsärztliches Zeugnis); 6. Unbescholtenheit (polizeiliches Führungszeugnis). * KURSE FÜR SANITÄTSHILFSDIENSTE Im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz finden ab 19. September 1966 neuerlich Kurse für Sanitätshilfsdienste statt und zwar in den Sparten Sanitätsgehilfen S t a t i o n s g e h i 1 f e n und Operationsgehilfen. Diesbezügliche Anmeldungen - und eventuell An- fragen - mögen unverzüglich in der Direktion des All- gemeinen öffentlichen Krankenhauses der Stadt Linz er- folgen. Anmeldeschluß: 10. September 1966 Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzu- bringen: 1. Amtsärztliches Zeugnis 2. Polizeiliches Führungszeugnis 3. Staatsbürgerschaftsnachweis 4. Schulentlassungszeugnis. Kurszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, jeweils ab 17. 00 Uhr. * SCHLUCKIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG AKTION 1966/67 Die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung wird auch im Winter 1966/67 fortgeführt. In erster Linie ist sie für den seit der letzten Aktion neu hinzuge - kommenen Geburtsjahrgang für die zwischen dem 1. August 1965 und 31. Juli 1966 geborenen Kinder, bestimmt. Natürlich können und sollen auch andere Personen jeglicher Altersstufe, die bisher an keiner Schluckimpfung teilgenommen haben, dieselbe er- halten. Damit der kostspielige Impfstoff rechtzeitig be - schafft werden kann, ist es notwendig, daß die an der Impfung Interessierten sich im Gesundheitsamt, Steyr, Redtenbachergasse 3 anmelden und Anmeldeformulare mit Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift ausfüllen. Den Eltern der seit August 1965 - Juli 1966 ge- borenen Kinder wurden solche Formulare durch die Post zugestellt. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 19. Sep- tember 1966 im Gesundheitsamt vorliegen. Später ein- langende Anmeldungen können nur beschränkt und nach Maßgabe des erübrigten Impfstoffes berücksichtigt werden. Die Impfung ist für Personen bis zum Alter von 21 Jahren unentgeltlich, an ältere Impflinge wird sie gegen einen Regiebeitrag von S 10, -- verabreicht. Die Impftermine wurden wie folgt festgesetzt: 14. - 19. November 1966 1. Teilimpfung 9. - 14. Jänner 1967 2. Teilimpfung 6. - 11. März 1967 3. Teilimpfung Die Impfung besteht je nach Alter aus 2 - 5 Tropfen des Impfstoffes,der auf einem Stück Zucker eingenom- men wird und völlig harmlos und ungefährlich ist. Den bisherigen Impfaktionen ist der Erfolg zuzu- schreiben, daß die Kinderlähmung nicht mehr epidemisch auftritt. Aber nur die Geimpften sind gegen sie ge- schützt. Alle bisher ungeimpften Personen, besonders die seit der letzten Impfaktion geborenen Kinder, brauchen diesen Schutz. Es wird deshalb dringend empfohlen, von der kommenden Impfaktion möglichst zahlreich Gebrauch zu machen. Fürsorgewesen NEUBESETZUNG EINES FÜRSORGESPRENGELS Neu besetzt wurde der Fürsorgesprengel IV/1, umfassend Michaelerplatz Schlüsselhofgasse Fischergasse Ortskai mit Herrn Josef Be c k, Gürtlerstraße 2, Steyr, als ehrenamtlichen Fürsorgerat. Schulwesen Magistrat Steyr Abteilung I Schu-Erlaß-6225/65 VERORDNUNG Steyr, 19. Juli 1966 des Magistrates der Stadt Steyr vom 19. Juli 1966, be- 139
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