Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/8
4 AmtsblaH der Stadt Steyr 1966 •• •• WIENER 'j/' STÄDTISCHE VERSICHERUNGSANSTALT die Schaffung von Ein-, Zu- und Umbauten als auch für die Vornahme wesentlicher Ausbesserungen und Abän- derungen an bestehenden Gebäuden erforderlich. Ebenso wie die Teilungsbewilligung erfolgt auch die Baubewil- ligung mittels Bescheides. Vorher findet eine kommis- sionelle Lokalverhandlung an Ort und Stelle statt, bei der besonders auf die Interessen der unmittelbaren Nach- barn des Bauwerbers Bedacht zu nehmen ist. 3) Das für die Bebauung bestimmte Grundstück muß aufgeschlossen sein und soll eine Mindestgröße von 500 m2 aufweisen. In Ausnahmefällen kann die Baubehörde eine Grundfläche von 400 m2 als ausrci hcnd ansehen. "Anbaureife" liegt erst vor, wenn di vor d m ßauplatz bestehenden Verkehrsflächen befestigt sind, eine ein- wandfreie Kanalisation besteht und überdies die Versor- gungsleitungen für elektrische Energ ie, Wasser und der- gleichen, bis zu dem Baugrundstüc k hcranreichcll. 1111 Falle des Fehlens der A11baureife muß trot z VorJicge11s eines Bebauungsplanes anläßlich der GrundteiJung ein Bauverbot ausgesprochen werde11. 4) Sowohl für die positive Erledigung eines Tei- lungsge suc hes als auch eines Baubcw illigungsgesuches Landesdirektion für Oberösterreich Linz a/ D. Geschäftsstelle STEYR, 0.0. Grünmarkt 24, Telefon: 3969 u. 3960 ALLE VERSICHERUNGSZWEIGE ist das Vorliegen eines Bebauungsplanes notwendig. Be- bauungspläne sind Planunterlagen, die im Bereiche des Baulandes in zeichnerischer Form einerseits das schon Bestehende darstellen und andererseits ein Zukunftspro- gramm enthalten . Es liegt im Ermessen der Stadtge- meinde, derartige Pläne zu genehmigen. Ihrem recht- lichen Charakter nach stellen sie Verordnungen dar und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen abänderbar. Sobald kein Bebauungsplan vorliegt, besteht Bausperre, d. h., die Ausstellung einer Baubewilligung ist gesetz- lich verwehrt. Um Härten zu vermeiden, kann aber der Gemeinderat in Ausnahmefällen der Erteilung einer Bau- bewilligung trotzdem zustimmen, Nicht selten ist es vorgekommen, daß in Bauab- sicht Grund angekauft wurde, der sich nachträglich als unverwertbar erwies. Um Schäden dieser Art auszu- schJ ießcn, wird daher Kaufwerbern von Grundstücken nachclrückJ ichst empfohlen, noch vor Abschluß des Kaufvertrages beim Stadtbauamt anzufragen, ob eine Bebauung der Grundparzelle möglich und nicht etwa von vornherein ausgeschlossen ist. VERSTÄRKUNG IM LINIENVERKEHR (Ergänzung) LINIENVERKEHR WALDRANDSIEDLUNG Ab 1. 7. 1966 wurde probeweise auf 3 Monate der Linienverkehr Waldrandsiedlung - Stadtplatz aufgenom- men. Der Autobus fährt aber bis auf weiteres nur jeden Donnerstag und Samstag zu folgenden Abfahrtszeiten: 8.25 8.40 10.30 10.45 Johannesgasse - Waldrandsiedlung Waldrandsiedlung - Stadtplatz Stadtplatz - Waldrandsiedlung Waldrandsiedlung - Johannesgasse Beginn: 30. Juli aradies für kleine Preise L. u. F. Klein Enge 27 116 Es besteht zu allen Kursen Anschluß von und nach Richtung Münichholz und Tabor. Ebenso besteht bei dem Kurs um 10. 30 Uhr ab Stadtplatz Zusteigemöglichkeit bei den Haltestellen Bahnhof, Johannesgasse und Dam- berggasse. Ist der Donnerstag oder Samstag ein Feiertag, ent- fällt der Autobus. VERLAUTßARUNG Bei der Verlautbarung des Fahrplanes für den städ- tischen Ortslinienverkehr in der Juli-Nummer desAmts- MOBELHALLE LANG Steyr, Schloß Lamberg Besuchen Sie uns auch ein- mal in der neuen Möbelhalle an der Haagerstraße GROSSRÄUMUNGS-VERKAUF im Schuhhaus 61 RKIN6ER STEYR, GLEINKERGASSE 4, TEL. 28 35
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