Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/8

1966 : Amtsblatt der Stadt Steyr 3 ·Eine größere Anzahl von Personalfällen und Ge- werbeansv_c:h~n standen am Schlusse der Sitzung zur Be- handlung . Als.Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsge - sellschaft der Stadt Steyr genehmigte der Stadtsenat die Endabrechnung der Wohnhausanlage Steinfeld II/4 und 5 (32 Wohneinheiten, Steinfeldstraße 15 und 17) mit ei- ner Gesamtbaukostensumme von S 4, 240. 000, - - . Ver- geben wurden weitere Baumeisterarbeiten für das Wie- deraufbauvorhaben Ennsleite XIX (S 610. 000, --) , die Lieferung von Ziegeln, Zement, Kalk, Leichtbauplat- ten, Sand und Schotter für das Vorhaben Ennsleite XVIII c/1 und 2 (S 480. 000, --) und die Lieferung von Ersatz- waschmaschinen für GWG-Objekte in der Bogenhausstra- ße (S 31.200, --). Aus dem Gemeinderat D erGemeinderat der Stadt Steyr trat am 21.6.1966 zur 27. ordentlichen Sitzung zusammen. Der Vorsitz wurde von Bürgermeister Josef Fellinger innegehalten. Es gelangten 25 Anträge zur Abstimmung. Nahezu die Hälfte der vorliegenden Akten haben den Stadtsenat schon durchlaufen. Es wurde über sie in der Spalte "Aus dem Stadtsenat " schon berichtet. Alle diese Anträge wurden vom Gemeinderat im Sinne der Anträge des Stadtsenates entschieden. Die wichtigsten seien im folgenden kurz erwähnt: Förderung der Wohnbautätigkeit in Steyr mit S 5,480.000, -- (Vorfinanzierungsdarlehen an die Ge- meinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr und Darlehen an die Erste gemeinnützige Wohnungsgenos- senschaft Steyr); Herstellung von Straßen und Kanälen mit einem Aufwand von S 1,340.000, -- (Aufschließung im Be- reiche des Bauvorhabens Ennsleite XIX, Asphaltierun- gen in Münichholz, Resthofstraße); Deckung des Abganges im Betriebszweig Stadtbad der Städtischen Unternehmungen durch Mittel der Stadt- gerneinde (S 342. 000, --) . Ein Beschluß von besonderer Tragweite befaßte sich mit dem Beginn des Kanalbaues "Sammler F". Dieser Sammelkanal wird die Abwassermisere im Siedlungs- gebiet Stein-Gleink durchAbleitung der Abwässer in die Enns beheben und dadurch gleichzeitig die weitere Be- bauung dieses Siedlungsraumes ermöglichen. Die Ver- * wirklichung dieses Großprojektes wird Jahre in Anspruch nehmen und, sofern dies derzeit überhaupt schon grob geschätzt werden kann, ohne Kläranlagen mindestens S 10 Millionen in Anspruch nehmen. Gezwungen durch die auf allen Sektoren während der letzten Jahre eingetretenen Teuerungen, mußte sich der Gemeinderat leider in dieser Sitzung auch entschlie- ßen, den Wasserpreis sowie die Tarife für den Städti- schen Verkehrsbetrieb zu regulieren. Hierüber wird an anderer Stelle gesondert berichtet werden. Der Gemeinderat nahm die Jahresbilanz 1965 der Städtischen Unternehmungen zur Kenntnis. Die seit Jahren diskutierte Frage der Errichtung eines Aufzuges auf den Tabor im Bereiche des Tabor- Restaurants wurde durch einen grundsätzlichen Beschluß geklärt. Der Aufzug soll gebaut werden. Der Auftrag zur konkreten Planung wurde einem Steyrer Architekten übertragen. S 150. 000, -- wurden für die Planungsar- beiten bereitgestellt. Einern Wunsche der Bevölkerung Rechnung tra- gend, hat der Gemeinderat den Anfang der Fabriks- straße im Bereiche der Häuser 1, 2, 4 und 6 in "Gschai- derberg" umbenannt. Die Posthofstraße zwischen der Michael-Blümelhuber-Straße und dem Resthof wird in Hinkunft "Resthofstraße" heißen. Die entsprechenden Änderungen der Hausnummerntafeln werden in näch- ster Zeit erfolgen. Schließlich erteilte der Gemeinderat noch eine Reihe von Ausnahmebewilligungen auf baurechtlichem Gebiet. Genehmigt wurden die Errichtung eines Ein- familienwohnhauses in der Fischhub, die Errichtung von Arbeiterunterkünften an der Aschacher Straße und die Schaffung von 4 Bauplätzen sowie der Bau eines Zwei- familienwohnhauses in der erweiterten Infangsiedlung. Zuletzt hatte sich der Gemeinderat noch mit der Abwicklung der Gastspielsaison 1966/67 im Stadttheater Steyr zu beschäftigen. Der Magistrat wurde ermächtigt, einen Vertrag über die Abhaltung von 25 Gastspielen mit dem Landestheater Linz abzuschließen. Die bisherigen Theaterpreise kon- ten beibehalten werden. Das "Große Abonnement" bleibt mit 9 musikalischen Aufführungen und 8 Sprechstücken und das "KleineAbonnement" mit 6 musikalischen Auf- führungen und 2 Sprechstücken unverändert. Der Gemeinderat hat in dieser letzten Sitzung vor den Sommerferien S 7,312.000, -- aus Mitteln der Stadt Steyr freigegeben. * Interessantes für den Bauwerber 0 bwohl im Amtsblatt schon mehrere Artikel über Baufragen erschienen sind, verlangt die besondere Aktualität dieser Probleme immer wieder nach einer neuerlichen . Darstellung . Der mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht ver- traure Bauwerber meint in den meisten Fällen, daß der Errichtung eines Wohnhauses nichts mehr im Wege ste- hen kann, wenn er ein Grundstück erworben hat und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Tatsächlich sind zur Bebauung eines Grundstückes darüber hinaus aber mehrere Voraussetzungen notwendig: 1) Es muß sich um einen Bauplatz handeln. Diese Qualifikation erhält eine Grundparzelle durch die bau - behördliche Anerkennung, die in der Regel im Zuge ei- nes Teilungsverfahrens erfolgt. Nach den Bestimmungen der Linzer Bauordnungsnovelle 1946, die auch für Steyr gilt, ist die Schaffung und Veränderung von Bauparzel- len und Kleingartenflächen genehmigungspflichtig. Ein Teilungsgesuch muß mit Teilungsplänen in sechs Aus- fertigungen ausgestattet werden. 2) Es muß eine Baugenehmigung vorliegen. Diese ist nach der Bauordnung für die Stadt Steyr sowohl für 115

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