Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/6

6 Amtsblatt der Stadt Steyr 1966 TREBER DAS HAUS MIT TRADITION AUSGEWÄHLTE SPITZENQUALITÄT GARDISETTE WIRD IN STETS GLEICHBLEIBENDER GUTE VON UNS ANGEBOTEN VERKAUFSPREISE: 150 HOCH ........... S 58, 50 p.m. Verschönerungsverein Steyr Der Verschönerungsverein Steyr ladet auch heuer wieder alle Bewohner der Stadt zum FENSTER - BLUMENSCHMUCK - WETTBEWERB 1966 ein. Mil den Vorbereitungen hiefür ist sogleich zu be- gürncn. Bei Neuanschaffungen berufen Sie sich auf die Aktion des Verschönerungsvereines. Die Vereinsleitung und alle Gärtner beraten Sie fachmännisch gerne. Die Teilnahme am Blumenschmuck - Wettbewerb ist bis 15. Juni 1966 anzumelden. Die Anmeldung erfoJgt bei Herrn Franz Küpferling, Steyr, Sierninger Straße 26 oder bei der Firma Alois Stiasny, Steyr, Enge 3. Jeder Steyrer kann an diesem Wettbewerb teilnehmen, auch jene Personen, welche bereits bei der letzten Be- wertung einen Preis oder eine Anerkennung erhalten haben. )<..- ---- --- -- ------ -- --- ----- --- --- -- --- ----- --- -- ANMELDUNG (Herr) Ich (Frau) ..................................... .. (Frl.) (Vor- und Zuname) wohnhaft •............•...•.............••.....•• Lahl der Fenster •..•••...• Stockwerk ............ . (rechts oder links vom Hausflur) melde meine Teilnahme an der Blumenschmuckaktion 1966 an und ersuche um die Bewertung der gemeldeten Blumenfensrer. (Unterschrift) X----------------------------------------------- 200 HOCH S 78, 00 p.m. 250 HOCH S 97, 50 p.m, 300 HOCH S 117, 00 p.m. Kundmachungen Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2 - 5188/56 Erweiterung des Teilbebauungs- planes "Ennsleite I" Kundmachung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 31. 3. 1966 die Erweiterung des Teilbe- bauungsplanes "Ennsleite I" nach Maßgabe der vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Planunterlagen vom 9. 3. 1966, wonach das Erweiterungsgebiet im Norden durch die Glöckelstraße, im Osten durch die Galileistraße, im Süden durch die Keplerstraße und im Westen durch das Schulareal begrenzt wird, gemäß Art. V der Linzer Bauordnungsnovelle 1946 und gemäߧ 3 der Linzer Bau- ordnung genehmigt. Gegen diesen Teilbebauungsplan können Beteiligte innerhalb von 6 Wochen, gerechnet vom Tage der Ver- öffentlichung dieser Kundmachung im Amtsblatt, Ein- wendungen beim Magistrat Steyr erheben. Der Teilbe- bauungsplan liegt beim Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer 115 innerhalb der erwähnten Frist während der Amts - stunden zur Einsicht auf. Magistrat Steyr Ma gistratsdirektion Pol - 4634/53 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 2. 5. 1966 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugel- fangwehr Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- völkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freibaden im Steyrfluß beim soge- nannten" Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich hrinet. Diese Wehranlage verursacht im Flußlauf erheb- liche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtung finden, FOR IHREN URLAUB-ALLE REISEZAHLUNGSMITTEL Valuten ■ 90 Devisen ■ Reiseschecks Sparkasse in Steyr 1 ZWEIGSTELLEN MONICHHOLZ UND SIERNING

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