Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/6

1966 AmlsblaH der Sladl Sleyr 5 270cm NUR S 6615.-- Was Sie und wir von einem Wohnzimmerschrank ver- langen: Zuer st einmal muß er praktisch so- wie in Material und Verarbeitung erstklassig sei n. Das ist sel bstverständlich. Aber das genügt Ihnen (und uns) nicht. MUSTERRING-MÖBEL i11ternational Nun, dieser Schrank wird auch Ihre Wünsche erfüllen, Ihre Gäste werden ihn bewundern und Sie darum benei - den. Es wurde an alles gedacht. Der linke Teil ist zum H ängen gerichtet, eine geräumige Bar erfreut Sie und Ihre ~äste. Eine Leistung die sich sehen lassen kann. GUT BERATEN GUT GEKAUFT Einrichten wird zum Erlebnis. Sie finden einfach alles unter einem Dach, was Sie zur Gründung eines Heimes oder zur Verschönerung Ihrer Wohnung wünschen: Hunderte Musterzimmer und eine Riesenauswahl an Einzelstücken in den verschiedensten Stilarten und Preislagen. Sehen Sie sich unsere Europa-Auswahl unver- bindlich an. •Einen Teil sehen Sie in unseren 20 Schaufenstern. DAS SIND BRAUNSBERGER - VORTEILE: Riesenauswahl, Zustelldienst gratis, Teilzahlungsmög• lichkeiten, eigener Parkplatz Artikel V, Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBI. Nr. 9, in Verbindung mit§ 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947 , LGBl. Nr. 10, fest - gestellt. " Magistrat Steyr Magistra tsdirektion Zl. 2597 /52 * Erweiterung des Teilbebauungs- planes "Taschlried" Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 22 . 4 . 1966 Kundmachung Die. Sradrge.me.inde. Sre.yr he.ahsic:htigt, den z 11 Zl. 1097/52am9. 5. 1952genehmigten Teilbebauungs- plan "Taschlried" durch Abänderung des Flächen- widmungsplanes 1930 nach Maßgabe der vom Stadtbau- amt ausgearbeiteten Planunterlage vom 9. 3. 1966 zu erweitern. Neben dem Bauplatz für die Taborschule sind von dem Vorhaben die Grundparzellen 1680/ 2, 1690, 1691, 962/ 7, 1678/3 und die Baufläche 1625 je Kat. Gern . Steyr betroffen. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBI. Nr. 9 und 10 (BON 1946), haben Abänderungen von Bebauungsplänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraussetzung . Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtigten Änderung bis 15. J u n i 1966 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen werden wird , daß die beabsichtigte Änderung Zustimmung findet. Die dem Änderungsvorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen liegen bis zum 15. 6. 1966 beim Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 115 während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsicht auf. Magistrat Steyr * Magis tr a tsdirektion Bau 3 - 5422 / 60 Verlängerung der Bausperre für das Ge biet der Fuc hsluckeng11sse. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Kundmachung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31. 3. 1966 folgenden Beschluß gefaßt : Die wegen Planung der Umfahrungsstraße für das Gebiet der Fuchsluckengasse mit Beschluß vom 18. 6. 1963 verhängte zeitlich begrenzte Bausperre, die mit Beschluß des Gemeinderates vom 1. 6. 1965 um ein Jahr verlängert wurde, wird gemäß Artikel XI, Abs. 4, der Linzer Bauordnungsnovelle 1946 auf ein weiteres Jahr bis 18. 6. 1967 verlängert. Der Bürgermeister: Josef Fellinger 89

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