Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/6
2 Amfsblaff der Stadl Steyr 1966 Aus dem Stadtsenat A m 19. 4. 1966 wurde die 93. ordentliche Sitzung des Stadtsenates unter dem Vorsitz von Bürger- meister Josef Fellinger abgehalten, bei der 102 Akten behandelt worden sind. An der Spitze der Tagesordnung st anden wie stets die Subventionsansuchen. Der Gesellschaft der Österr. Kinderdörfer bewilligte der Senat S 10 000, -- und dem Verschönerungsverein Steyr S 5 000, --. Weiters wurde der Freiw. Stadt feue rwehr Steyr ein Zuschuß inder Höhe von S 5 000, - - zu den im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung zu erwartenden Ausgaben ge- wäl1rt. Ferner erhielten 24 Sportvereine für das Jahr 1966 Subventionen im Be trage von S 1 000, - - bis S 50 000, -- de r Bedeutung des Vereins entsprechend ges La ffeJt, in de r Gesamthöhe von S 238 000, --. lm Rahmen der Österreich-Rundfahrt 1966 der Rad- amateure wurde Steyr zum Etappenort bestimmt. Zur Deckung der dadurch der Gemeinde erwachsenden Aus- Jagen(Schmückung des Stadtplatzes, Unterbringung und Verpflegung der Rennfahrer etc.) wurde11 S 30 000, -- freigegeben. Für folgende, dem Gemeinwohl dienende Zwecke wurden insgesamt S 1 366 000, -- bewilligt: Altersheimzubau: Vergabe der Tischlerarbeiten und diverser Umbauten im Altbau S 980 000, -- ; Schulneubau Tabor: Projektierung der Elektro- installation S 23 000, --; Kindergartenneubau Wehrgraben: Ausführung der Verfliesungsarbeiten S 26 000, --; Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die durch den polytechnischen Lehrgang benötigten Unter- richtsräume S 163 000, --; Nachschaffung von Schuleinrich tungsgegenständen für die städt. Pflichtschulen S 155 000, --; Kauf eines Erddämpfers und eines Hochradsichel- mähers für die Stadtgärtnerei S 19 000, --. Über Antrag des Städt. Wasserwerkes bewilligte der Stadtsenat die Einbeziehung eines Grundstückes in der Christkindlsiedlung in das städt. Wasserversorgungs- netz (Kosten rund S 3 600, --) und den Anschluß des Rohrstranges in der Hochstraße an die Drucksteigerungs- anlage im Hochbehälter Stein sowie den Abschluß eines neuen Stromlieferungsvertrages für das Pumpwerk Dietachdorf mit der Oberösterr. Kraftwerke AG. Folgenden straßenpolizeilichen Maßnahmen wurde vom Stadtsenat zugestimmt: Erlassung eines Halteverbotes für den zwischen Pac hergasse und Damberggasse gelegenen östlichen Teil der Johannesgasse; Verkürzung der Einbahn "Steinfeldstraße" um ca. 50 m; Abwertung der Marsstraße an ihrer Einmündung in den Christkindlweg: Entfernung des östlich der Kreuzung T aschlried - Steiner Straße aufgestellten Gefahrenzeichens; Abwertung der vom Hause Azwangerstraße 36 zur Rooseveltstraße führenden unbenannten Verbindungs- straße vor ihrer Einmündung in die Rooseveltstraße und schließlich Erlassung eines Parkverbotes für die Westseite der Gaswerkgasse von der Kreuzung mit der Wehrgrabengasse bis zur äußeren Reiterbrücke. Im Anschluß an eine größere Anzahl von Gewerbe- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten behandelte der Stadtsenat die von den städt. Bediensteten zum Mai- termin eingebrachten Beförderungs-, Überstellungs- und Pragmatisierungsanträge. Die auf diesem Sektor positiven Entscheidungen sind an anderer Stelle dieses Blattes zu ersehen. Als Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsge- sellschaft der Stadt Steyr hatte sich der Stadtsenat mit der Finanzierung des Fernheizwerkes und der vor- läufigen Finanzierung des Wohnhochhauses, in dem das Fernheizwerk untergebracht werden soll, zu befassen. Die Geschäftsführung wurde ermächtigt, für die Er- richtung des Fernheizwerkes bei der Sparkasse Steyr ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Schilling aufzu- nehmen. Die Errichtung des Hochhauses soll mit Dar- lehensmitteln der Stadtgemeinde zu noch festzusetzenden Bedingungen erfolgen. Schließlich wurde noch die Lieferung von Zement, Kalk und Leichtbauplatten, von Sand und Schotter und von Zwischenwandsteinen für das vorerwähnte Hochhaus im Werte von rund S 800 000, - - vergeben. Holtet die öffentlichen Grünanlagen sauber ! Es ist wieder einmal notwendig. die Bevölkerung auf die Reinhaltung der öffentlichen Grünanlagen auf- merksam zu machen. Vielfach verunzieren achtlos weggeworfene Papierfetzen, Obstschalen und sonstige Abfälle die der Erholung dienenden öffentlichen Garten- und Grünan- lagen. Zu ihrer Ablage sind die dafür vorgesehenen Ab- fallkörbe zu verwenden. Unbefugtes Betreten der städtischen Garten- und Grünanlagen außerhalb der Wege und der freigegebenen Flächen ist ebenso verboten, wie die mutwillige Be- schädigung oder Verunreinigung dieser Anlagen. Insbe- sonders dürfen dort Blumen und Zweige nicht abgerissen oder abgeschnitten werden. Von den Hundehaltern oder denjenigen Personen, welche in den städtischen Grünan lagen Hunde führen, 86 muß darauf geachtet werden, daß diese Tiere die Rasen- flächen und Blumenbeete sowie überhaupt die Anlagen nicht beschädigen. Es muß in diesem Zusammenhang darauf aufmerk- sam gemacht werden, daß der Magistrat zum Schutz der öffentlichen Garten- und Grünanlagen im Ge- meindegebiet Steyr mit Beschluß vom 8. September 1953 in einer Kundmachung verordnet hat, daß unter anderem die wie schon oben erwähnte Beschädigung oder Verun- reinigung öffentlicher Grünanlagen mit Geldstrafen bis zu S 200, - - oder Arrest bis zu 2 Wochen geahndet werden kann. Es bedarf wohl keines weiteren Kommentars , daß diese Bestimmung zum Schutz der besagten Grünflächen im Interesse der Allgemeinheit getroffen wurde. Es soll und muß doch jedem einzelnen Bewohner unserer Stadt
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