Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/5

8 Amtsblatt der Stadt Steyr 1966 HlüilNNEbER GUTE WARE.KLEIN PREISE, Kleiderhäuser Steyr, Enge 12 und Enge 18 HAUBENEDER WIRBT AUF SEINE WEISE J In der Arbeiterkammeramtsstelle, Färbergasse 5, von 8 - 12 un_d 13 . 30 - 15 . 30 Uhr, und in den Steyr-Werken, Wälzlagerwerk, (Betriebs- ratszimmer), von 13. 30 - 15. 30 Uhr, Jewei ls am Donnerstag , den 5. Mai 1966. Kundmachungen Magistrat Steyr Magistra tsdirektion Bau 2- 3140 / 60 Steyr , 4 , April 1966 Teilbebauungsplan Kegelpriel Kundmachung Die Stadtgemeinde beabsichtigt, nach Maßgabe der vom Stadtbauamt am 14. 1. 1966 , zu Bau 2- 3140/60, ausgearbeiteten Planunterlagen für das folgend umgrenzte Gebiet einen Teilbebauungsplan zu erstellen . Das betroffene Gebiet wird durch den Steyr- Fluß und das Gerinne des Wehrgrabens im Süden begrenzt . Die Grenze verläuft sodann in einer in Höhe des Ahl - schmiedberges in nordsüdlicher Richtung verlaufenden Linie durch die Geländekante des Dachsbergplateaus, wobei das Buget noch miterfaßt wird . Westlich hievon bildet die Stey recker Straße bis zur Einmündung in die Bogengasse die Grenze, welche weiter entlang der Bogen- gasse bis zur Kegelprielstraße und dieser folgend bis zum sogenannten Wildbach bei den Staffelma yr- Gründen ver - läuft . ln weiterer Folge bildet die Hangkrone des Stein- feldhanges bis zur Liegenschaft Mayrpeter die Grenze. Im Wes ten wird das betroffene Gebiet durch den der- zeitigen Siedlungsrand der Gründbergsiedlung abgcsclilos- se n. Soweitdurch den Teilbebauungsplan Grundflächen der Kat. Gern . Steyr erfaßt werden, ist eine Abänderung des Stadtregulierungsplanes 1930. ZI. 7588/29, erfmder - Jich. Für die in der Kat. Gern. Föhrenschacherl lie - genden Grundflächen hingegen hat bisher noch kein Teil- bebauungsplan bestanden . Gemäߧ 3 des Gesetzes vom 1. 8 . 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBJ. Nr. 9 und 10, werden die Plan- unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme aufge legt. Gemäß § 3, Abs. 5, leg. cit . haben Änderungen von Bebauungsplänen die Einvernehmung aller Betei - ligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher an jene Grund- eigentümer , deren Liegenschaften der Kat . Gern . Steyr zugehören, die Aufforderung, zu der beabsichtigten Änderung bis 15. 5. 1966 schriftlich oder münd lieh Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen werden wird, daß die beabsichtigte Änderung Zustimmung findet. Die Planunterlagen liegen bis 15. 5. 1966 beim Magistrat Steyr. Stadtbauamt, III . Stock, Zimrrer Nr. 115, während der für den Parteienverkehr bestim- mten Stunden zur Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister : Josef Fellinger * Magist rat Steyr Magistratsdirektion Bau 2- 6831 / 60 Steyr, 13. April 1966 Abänderung des Teilbebauungsplanes "Haus l eiten I" Kundmachung Auf Grund mehrfacher Antragstellung beabsichtigt die Stadtgemeinde Steyr, den mit Beschluß des Ge- meinderates vom 20 . 3. 1962, Bau 2- 6831 / 60, festge - stellten Teilbebauungsplan "Hausleiten I" in der Form abzuändern, als für die am Steinwändweg liegenden Grundparzellen nunmehr eine zweigeschossige Bebauung mit einer Dachneigung von 18 bis 20 ° vorgesehen wird. Das Änderungsvorhaben ist im einzelnen aus den vom Stadtbauamt ausgea rbeiteten Planunterlagen vorn 8 . 3. 1966 ersichtl ich , Gemäߧ 3 , Abs . 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr . 22, in der Fassung der Gesetze vom 11 , 2, 1917 , LGBI . Nr . 9 und 10 (Bauordnu ngsnovelle 1946) haben Änderungen von Be- ba uungsplänen d ie Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraussetzung . Es ergeht daher die Aufforderung , zur beabsicht igten Änderung bis 15. Mai 1966 schriflich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls an- genommen werden wird , daß der beabs ichtigten Änderung zuges t immt wird. FtJR IHREN URLAUB-ALLE REISEZAHLUNGSMITTEL * 76 Sparkasse in Steyr Valuten -Devisen· Reiseschecks ZWEIGSTELLEN MONICHHOLZ UND SIERNING *

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2