Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/5

1966 Amfsblatt der Sfadf Sfeyr 3 troarbeiten) S 75 000, --; Inventarablöse für einzelne Gegenstände im Hause Steyr, Hubergutstraße 12, das von der Gemeinde im Vorjahr gekauft worden ist, S 16 000, --; Anschaffung von Schiffbodenbrettern für das La- ger des Städtischen Wirtschaftshofes S 5 000, - -; Druckkostenbeitrag zur Sondernummer "Der Frem- denverkehr" gegen Einschaltung eines ganzseitigen In- serates für die Stadt Steyr S 5 000, - - . Der Stadtsenat stimmte schließlich dem Verkauf von vier Grundstücken im Ausmaß von ca. 5 000 m2 an der verlängerten Posthofstraße an Steyrer Geschäftsleu- te zur Errichtung von gewerblichen Betrieben zu und genehmigte den Verkauf von ca. 3 800 m2 städtischen Grundes im Anschluß an das Altersheim Tabor an die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr zur Errichtung von 110 Altenwohnungen. Zuletzt wurde noch eine Reihe von Staatsbür- gerschafts-, Gewerbe- und Personalansuchen erledigt. Dt::r Stadtsenat vergab iu seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr folgende Leistungen: Örtliche Bauleitung und technische Oberleitung für das Hochhaus mit Heizzentrale auf der Ennsleite (E XXI); maschinentechnische Einrichtung der Heizzen- trale im Bau Ennsleite XXI. Einbau der Zentralhei- zungsanlagen in die Bauten Ennsleite XVIII a - i, Her- stellung der Personenaufzüge für das Wiederaufbauvor- haben Ennsleite XIX, Lieferung der Kunststein- und Terrazzoarbeiten für die Bauten Schlüsselhof VI/1 - 3, Ennsleite XVIII a/1 - 3 und b/1 und 2, Instandset- zung der Gaskamine in den Häusern Wachtturmstraße 2 und 15, Anbringung von Schutzgittern bei den Dach- bodenfenstern im Wohnhaus Posthofstraße 21 - 33. Die Ge.samtauftragssumme belief sich auf rund 10, 5 Mill. Schilling. Aus dem Gemeinderat D er Gemeinderat der Stadt Steyr hielt am 31. 3. 1966 seine 26. ordentliche Sitzung - die 1. Sit- zung im heurigen Jahr - ab. Bürgermeister Josef Fel- linger führte den Vorsitz. Zur Debatte standen 31 An- träge. Außer den in der letzten Sitzung des Stadtsenates behandelten Geschäftsstücken, deren Enderledigung dem Gemeinderat zukam und die antragsgemäß behandelt wurden, sanktionierte der Gemeinderat noch folgende, schon früher gefaßte Beschlüsse des Senates: Ankauf eines Omnibusses für die Städtischen Un- ternehmungen (S 613 000, --) , Gewährung eines Vor- finanzierungsdarlehens an die Gemeinnützige Woh- nungsgesellschaft der Stadt Steyr (S 1 391 000, - - ) , Errichtung eines neuen Krematorium-Ofens (S 800 000, -), Ankauf der Liegenschaft Steyr, Schiffweg 2 (S 380 000, - - ) , Ausbau des Christkindlweges (S 430 000, -- ) , Ankauf von Brennmaterial für die städ- tischen Dienststellen (S 635 000, - -) , Ankauf von Kalt- asphalt für das Lager des Städtischen Wirtschaftshofes (S 400 000, --) . Für das Geschäftsjahr 1966 gab der Gemeinderat für die Weiterführung des Altersheimzubaues S 6 000 000, - - , des Kindergartenneubaues Wehrgraben S 1 200 000, - - und für den Schulneubau Tabor S 7 000 000, - - frei, Ferner wurde die Disziplinaroberkommission be- stellt und erfolgte eine Ergänzung des Sparkassenver- waltungsausschusses durch Entsendung von 2 Mitglie- dern. Der Gemeinderat erteilte schließlich noch fol- gende Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung von Bauwerken in städtischen Gebieten, die durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan noch nicht erfaßt sind: Zwei Zweifamilienhäuser und ein Einfamilienhaus in der Kat. Gern. Föhrenschacherl, ein Bauhof einer Stey- rer Baufirma an der Wolfernstraße. Der Gemeinderat stimmte ferner der wegen noch nicht abgeschlossener Projektierungsarbeiten beantrag- ten Verlängerung der Befristung der über das Gebiet der Fuchsluckengasse verhängten Bausperre um 1 Jahr, das ist bis zum 18. 6. 1967, zu. In dieser Sitzung wurden 19, 5 Mill. Schilling städtische Haushaltsmittel einer Widmung zugeführt. * Aus der Sprechstunde des Standesbeamten DIE AUSSTELLUNG SIEBENSPRACHIGER URKUNDEN ,:":\sterreich ist am 1. Oktober 1965 einem zwischen ~mehreren Mitgliedstaaten der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen abgeschlossenen _Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus den Personenstands- büchern beigetreten. Dieses Übereinkommen ist bis - her von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Nieder - landen, der Schweiz und der Türkei ratifiziert worden. Auf Grund des Übereinkommens können auf An- trag vom zuständigen Standesbeamten Geburts-, Hei- rats- und Sterbeurkunden ausgestellt werden, deren Text siebensprachig, nämlich in französischer, deut - scher, englischer, spanischer, italienischer, nieder - ländischer und türkischer Sprache, vorgedruckt ist. Die Eintragungen erfolgen nach einem festgelegten Schlüssel, sodaß die Urkunden ohne Übersetzung von den Standesbeamten der Vertragsländer, aber auch von den Standesbeamten anderer Länder, in denen eine dieser Sprachen Amtssprache ist, gelesen werden kön- nen. Dadurch werden die manchmal hohe Übersetzungs - gebühren erspart. Das Abkommen sieht ferner vor, daß die Beglaubigung der Unterschrift des Standesbeamten, die bisher im Verkehr mit verschiedenen Staaten er- forderlich und ebenfalls mit nicht geringen Kosten ver- bunden war, zu entfallen hat. Die Bevölkerung wird auf diese Möglichkeit auf - merksam gemacht und eingeladen, sich im Bedarfs - falle beim Standesamt eine siebensprachige Urkunde ausstellen zu lassen. 71

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