Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/3

4 Amfsblaff der Sfadf Steyr 1966 geschlossenen Ehen wurden 1 282 (12 o/o) geschieden. Fast 2 "/o der geschiedenen Gatten haben wieder miteinander die Ehe geschlossen. Durch den Tod eines der Ehegatten wurden bisher 1 354 Ehen (13 o/o) aufgelöst, Die Ge ge n- überstellung der Zahlen der durch Scheidung und der durch Tod aufgelösten Ehen ergibt allerdings ein ver- zerrtes Bild, weil über die vor 1939 geschlossenen Ehen keine Unterlagen vorhanden sind. Für weitere 70 Familien wurden Dokumente aus de n Oststaaten beschafft. Ferner wurde die Richtigstellung der divergierenden Familiennamen von weiteren 149 Stey- rer Familien veranlaßt. Die Zahl der Todesfälle ist wesentlich höher als im Jahre 1964. Im Berichtsjahr sind in Steyr 764 (1964: 678) Personen gestorben. Zuletzt in Steyr wohnhaft waren 439 Personen (247 Männer, 192 Frauen), von auswärts stamm- ten 325 (166 Männer, 159 Frauen). Von den Verstorbe- nen waren 14 über 90 Jahre alt, 150 zwischen 80 und 89 Jahre, 247 zwischen 70 und 79 Jahre, 182 zwischen 60 und 69 Jahre. Mehr als 77 o/o der Verstorbenen waren mehr als 59 Jahre al t . Zieht man von der Gesamtzahl der Verstorbenen die Zahl der Säuglinge, die meist nur Stun- den oder Tage gelebt haben, ab, ist der Prozentsatz so - gar noch höher. Im Alter unter einem ·Jahr starben 72 (1964: 70) Kinder, davon 16 aus Steyr und 54 von aus- wärts. Es gibt kaum einen besseren Beweis für die posi - tivenAuswirkungen der nun das ganze Volk umfassenden Kra nken- und Altersversicherung und die damit verbun- dene vorbildliche ärztliche Betreuung, als diese Zahlen. 5 (1964: 19) Personen büßten durch Verkehrsunfäl- le ihr Leben ein, auch einArbeitsunfall (1964: 9) koste- te e inem Menschen das Leben. In der Gesamtzahl der Tode sfälle si nd auch noch 7 Kriegssterbefälle enthalten, Außerdem wurden 16 Totgeburten r~gistriert. Die Gege nübe rstellung der Geburten und Todes- fälle (ohne Kinder unter einem Jahr) von Steyrern er- gibt eine natürliche Bevölkerungszunahme von 178 (1964: 214) Personen. Durch diese und durch Zuzüge hat sich die Einwohnerzahl de r Stadt Steyr bis zum 31. 12. 1965 auf 41 097 erhöht. Die Nationalratswahl 1966 A 111 6 . März 1966 we rde n die 165 Mitglieder zum Na tiona lrat nach de n Bestimmungen der Natio- na lratswahl ord nung 1962 gewä hlt. WER 1ST WAULBERECLTTIGT? Wahlbc rcclu igL si nd a ll e Miinne r und Fra ue n, die di e üs tcr re i c hiscl1e Staa tsbürge rsc ha ft bes itze n, vor de m J . J;innc r de s Wahlj ahres das 20 . Lebe nsj ahr übe rsc hri t- te n ha be n und vom Wahlrec hte ni cht ausgeschl ossen s ind . Di e Wahlb erechti gte n si nd im Wähle rve rzeichnis e inge trage n. Von den Wählerve rzeichnissen wurden in alle be - wohnten Gebäude Auszüge in Form von Hauskundma- chungen zugestellt. Durch Einsicht in diese Hauskund- machungen kann sich jeder Wahlberechtigte überzeu- gen, ob er im Wählerverzeichnis aufscheint, denn nur dann steht ihm am Wahltag das Wahlrecht zu. Jeder Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht grund- sätzlich dort aus, wo er im Wählerverzeichnis einge- tragen ist. Das für ihn in Frage kommende Wahllokal ist auf der Hauskundmachung zu ersehen. Außerhalb des Wahlsprengels können nur Personen wählen, wel- che im Besitze einer Wahlkarte sind. AUSSTELLUNG VON WAHLKARTEN: Die Ausstellung einer Wahlkarte können beantra- gen: 1. Wähler, die ihren ordentlichen Wohnsitz zwischen dem Stichtag (1. Jänner 1966) und dem Wahltag in eine andere Gemeinde verlegt haben. 2. Wähler, die sich am Wahltag an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten, und zwar: a) Studierende, wenn sie sich bei· ihren Angehörigen befinden; b) Mitglieder von Wahlbehörden, deren Hilfskräfte und Wahlzeugen; 40 _c) Personen, deren Abwesenheit im öffentlichen In- teresse begründet ist (z. B. Eisenbahn- und Postbe- dienstete, Sicherheitsorgane, Arbeiter auf elektri- scher Montage, bei Gas- oder Wasserarbeiten, Be- die nstete von Unternehmungen periodischer Perso- ne ntranspo rte , Studie nexkursionen usw.); d) Pe rsone n, we nn sie sich i n e iner Heil- oder Pfle- geanstal t i 11 Obhut befi nde n oder dort Dienst ver- r ichten . Das gleiche gilt für Pe rsonen, die sich in e i nc r Kura ns tal t ei ner Kur unte rziehen. Wahlka rte n sind im Wahlrefe rat des Magistrates, Rathaus, 4. Stock, Zimme r 125, spätestens am drit- ten Tage vor de m Wahltag (3. März 1966) zu beantra- gen. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfol- gen. Bei Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes bzw. bei Studierenden, die sich bei ihren Angehörigen be- finden, ist die Meldebestätigung oder ein sonstiger Ur- kundennachweis, aus dem sich die Verlegung des Auf- enthaltsortes ergibt, außer einem Identitätsdokument vorzulegen. Bei Mitgliedern von Wahlbehörden, deren Hilfs- kräften und Wahlzeugen sowie bei Personen, deren Auf- enthalt im öffentlichen Interesse begründet ist, ist außer einem Identitätsdokument eine Bescheinigung, aus der die Berufung des Antragstellers zu einer der angeführten Tätigkeiten am Wahltag hervorgeht, beizufügen. Bei Personen, die sich in einer Heil- oder Pfle- geanstalt in Obhut befinden oder dort Dienst machen, ist außer e i nem Identitätsdokument, eine Bestätigung der Anstaltsle itung, bei nicht in Kuranstalten untergebrach- ten Personen außerdem die Bestätigung der Gemeinde vorzulegen. Gegen die Verweigerung der Ausstellung einer Wahlkarte steht ein Rechtsmittel nicht zu. Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauch- bar gewordene Wahlkarten werden nicht ausgefolgt.

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