Amtsblatt der Stadt Steyr 1966/2
4 Amtsblatt der Stadt Steyr 1966 kosten) 40, 7 Mill., auf den Kostensach- und Zweck- aufwand 5, 8 Mill., auf den Finanzaufwand (Zuwei- sungen an Rücklagen und Zuführung an den außeror- dent liche n Hausha l t) und 7, 4 Mill. an Vergütungen zw .is chen de n Verwal tungszweige n. Der Pe rsonalaufwand ist gegenüber dem Nach- tragsvoranschlag 1965 von rund 30, 2 Millionen auf 31, 9 Millionen angestiegen. die Personalkosten betra- gen somit 35, 5 "/o des Haushaltes. Die Erhöhung ist be- di 11 gr dur c h die 11c11c Bezugsregelu11g per 1. 6 . 1965, we lche ]()(i(i fiir da s ga 11ze Jahr wirksam wird. Die Stadt- ge 11 1t· 111dl' besch,ilt1 g t <ll'rzc1t außer den ncbc11beruf- ll<' ll '1'.1t1gc11 1111 d Tc1lhc sc li til1igtt·11 91 pragmatisierte 13l· di e11s1ctc, 38'1 Vl'rtragsb ·dic11stctc u11tl 22 Kollcktiv- vcrtragsarbc i tcr. Di Ausgaben für di e Allgcmci ncn Amtserford ernis- se und die Ge bäudeerhaltungs- und -benützungskostcn sind im wesentli chen gegenüber 1965 (mit Na lmag) als un- verändert zu bezeichnen, während der sonstige Sach- und Zweckaufwand rund 40, 7 Millionen gegenüber 43, 1 Mil- lionen Schilling im Jahre 1965 beträgt. Dieser Rückgang dürfte nur scheinbar sein, da wohl verschiedene Vorha- ben, welche für 1965 veranschlagt waren, durch den Mangel an Arbeitskräften erst im heurigen Jahr fertigge- stellt werden können und daher noch dieses Jahr damit belastet"werden wird. Zu dieser Ausgabenpost wäre noch zu bemerken, daß die einmaligen Anschaffungen rund 6 Millionen Schilling betragen, das sind nur 6, 7 "/o des ordentlichen Haushaltes, während es sich bei den ande- ren Ausgaben, bedingt durch den vielfältigen Aufgaben- kreis, um reine Pfli chtausgaben handelt. Die Zuführung an die Rückla ge n erfolgt in der l löl1e der Abschreibungen für die betriebsähnlichen Ein- richtungen und der Einnahmen für di e Darlehenstilgun- ge 1111d -rückzahlungen. Da außerordent liche Rückzah - lung1.,.1 bzw. Konvertierungen für 1966 nicht mehr z u e r - warten sind, ergibt sich hier der Rückgang von 15, 3 au f 1 , 4 Millionen Schilling. Die Erhöhung der Vergütun- gen zwischen den V rwaltungszweigen .ist bedingt durch die steigenden Material- und Lohnkosten bei den Lei- stungen des städtischen Wirtschaftshofes auf dem Gebie- te der Straßenreinigung und der Straßenerha ltung . Die Zuführung von Mitteln des ordentliche n Haushaltes zur Teildeckung des außerordentlichen Haushaltes ist auf Grund de r bereits bei den Einnahmen besprochenen Um- stände nur mit rund 4, 4 Millionen Schilling gegenüber voraussichtlich 10, 3 Millionen Schilling im Jahre 1965 möglich. Der Zuschußbedarf erstellt sich bei den einzelnen Verwaltungszweigen wie folgt: Allgemeine Verwaltung: Zuschußbedarf: 9 144 000, - - . Die Erhöhung ist im wesentlichen auf die Erhö - hung der Gehälter, Löhne, Ruhe- und Versorgungsge - nüsse zurückzuführen, welche auch in diesem Abschnitt zur Verrechnung gelangen. Derzeit hat die Stadtgemein- de 36 Ruhegenuß- und 33 Versorgungsgenußempfänger. Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Zuschußbedarf: 3 426 500, - - . Da der Aufwand für straßenpolizeiliche Maßnah- men infolge der verstärkten Ausgaben in den Vorjahren auf diesem Sektor verringert werden konnte, ist der Auf- wand für 1966 trotz der steigenden Personalkosten fast unverändert. 20 Schulwesen: Zuschußbedarf: 10 230 300, - - . Wenn für alle Verwaltungszweige, auch für die, welche noch zu besprechen sind, das Ansteigen der Per- sonalkosten eine Erhöhung bedingt, ist die große Er- höhung hier darauf zurückzuführen, daß 1966 auf Grund einer Änderung der Voranschlagsrichtlinien die Kin- dergärten nicht mehr unter Fürsorgewesen und Jugend- hilfe, sondern im Abschnitt Schulen zu verrechnen sind. Kulturwesen: Zuschußbedarf: 2 635 800, - - • Neben dem bisher Gesagten ist auch eine Erhö- hung der Ausfallhaftung für die Spieltätigkeit des Lan- destheaters, bedingt durch Hono rarerhöhungen, zu ver - ansclllage n gewesen . Fiirsorgewese n 11nd Juge ndhilfe : Der Rückgang des Zuschußbedarfes aufs 7 885 700, - ist nur scheinbar, da wie bereits erwähnt, die Kinder- gärten im Abschnitt Schulen ausgewiesen sind. Unter Beibehaltung der früherenAusweisung hätte sich der Zu- schußbedarf um rund 1, 4 Millionen Schilling erhöht, wobei die ständig steigenden Heim- und Anstaltsko- sten die Hauptursache sind. Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung: Zuschußbedarf: 3 351 500, -- . Durch die Erhöhung des Anteiles der Gemeinden zum Betriebsabgang der öffentlichen Krankenanstalten und der trotz Erhöhung der Verpflegskostensätze stei - ge nden Betriebsabgänge wird sich voraussichtlich eine Erhöhung des veranschlagten Zuschußbedarfes nicht ver- meiden lassen . ßau-, Wohnungs- und Siedlungswesen: Zuschußbedarf: 8 287 500, --. Neben der laufenden Straßenerhaltung, der As- phaltierung bestehender Straßen, der Reparaturen an Brücken, bedingt durch den ständig anwachsenden Ver- kehr, erfordert die durch die Bautätigkeit notwendige Erweiterung des Straßennetzes in Verbindung mit dem steigenden Baukostenindex einen von Jahr zu Jahr hö- - heren Zuschußbedarf. Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung: Zuschußbedarf: 6 715 800, - - . In dieser Gruppe gelangen die Straßenbeleuch- tung und -reinigung, die Kanalisation, das Feue rwehr- wesen, die Park- und Gartenanlagen mit der Stadt- gärtnerei und des Städtischen Wirtschaftshofes zur Dar- stellung, welche mit Ausnahme des letzteren stets stei- gende Zuschüsse erfordern. Wirtschaftliche Unternehmen: Der in dieser Gruppe voranschlagsmäßig ausge- wiesene Überschuß per Saldo in der Höhe von S 40 500, - ist nur bei haushaltsrnäßiger Darstellung vorhanden. Es handelt sich hiebei keineswegs um Gewinne in kauf- männischer Hinsicht, da bei der kameralen Darstel- lung die Ausweisung der Abschreibung von den Gebäu- den und Anlagen fehlt.
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