Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/11
8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1965 JtlJ.L.uklWll Sl E. KALTENBA( HER, Steyr, Stadtp latz 24, hietet .- GROSSTE AUSWAHL AN SCHALLPLATTEN, KLEINPIANOS FüHRENDER MARKEN PHILIPS PHILICORDA, PHILIPS PLATTENSPIELER, HOHNER UND.KLINGENTALER HARMONIKAS, WANDER-, ELEKTRO-, UND KONZERTGITARREN. MUSIKWAREN ALLER ART. MIETKLAVIERE. * Obernahme von Klavier r~paraturen und Sti,:nmungen_, durch- Vorführungen jederzeit unverb indli ch ! gefü hrt von Herrn Alo1s V et t e r, Klavi erbauer in Enns. AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen KRANKENVERSICHERUNGSANSTALT DER ßAUFRN KUNDMACHUNG über die Meldepflicht zur Bauernkrankenversicherung 1. Meldepflichtige Persone n Zur Erstattung der Meldung zur Bauernkrankenver- sicherung sind alle Personen verpflichtet, die ab 1. Oktober 1965 auf ihre Rechnung und Gefahr ei- nen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (siehe Punkt 2) führen oder auf deren Rechnung und Ge- fahr ein solcher Betrieb geführt wird. 2. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind insbe- sondere : Betriebe des Ackerbaues, der Wiesen-, Weide-, Alp- und Waldwimchaft, der Harzge- winnung und Köhlerei, der Jagd-, Fischerei- und Teichwirtschaft, der Viehnutzung, der Viehhaltung und Milchwircschaft, der Imkerei, des Obst-, Wei n- und Gartenbaues und die Baumschulen. 3. Versicherungspflichtige Personen Zu melden sind : a) der Betriebsinhaber (Eigentümer, Miteigcmü- mer, Pächter, Fruchtgenußberecllligtc und T<:i 1- nehmer an einer Erwerbsgesellschaft) b) dessen Kinder, Enkel, Wahl- oder Sti efk inder, die diis 18. Lebensjahr vollendet haben, c) dessen Schwiegersöhne . 4. Durchführung der Meldu,~g Die Meldungen sind auf de n hie für aufgelegten Form- blättern bis spätestens 3]. Oktober 1965 zu erstatten. Allen jenen Persone n, die der Versicherungspflicht nach dem LandwirLSchaftlichen Zuschußrentenver- sic he rungsgesetz umcr li egen , werden die Formblät- ter direkt zugcsandL. Alle übrigen Meldepflichtigen können das Anmeldeformular beim zuständigen Ge- meindeamt beheben (es wird sich dabei vor allem um je ne Persone n handeln, die den land- oder forst - wirtschaftlichen Betrieb erst im Jahre 1965 übernom - men haben sowie um Landwirte, die bisher mehr als vier Monate jährlich eine andere versicherungspflich- tige Beschäftigung ausgeübt haben und deswegen bis- her keine Beiträge zur landwirtschaftlichen Zuschuß- rentenversicherung entrichten mußten). Die Meldun- gen sind nach sorgfältiger und wahrheitsgemäßer Ausfüllung mit dem letzten Einheitswertbescheid dem Gemei ndeamt zur Bestätigung zu übergeben. Zur 184 Verminderung der Portoausgaben können die Meldun- gen vom Gemeindeamt gesamme l t eingesandt wer- den. 5. Ände rungen i m Betrieb Alle Anderungen, die den Betrieb selbst, den Be- triebsinhaber, seine im Betrieb hauptberuflich be- sc häftigten Kinder, Enkel, Wahl - oder Stiefkin- der (ab vollendetem 18. Lebensjahr ) sowie Schwie- gersöhne betreffen und für die Beurteilung der Ver- si hcrungsp flicht maßgebend sind (wie z. B. Neu- erricluung, Auflassung, Übergang des Betriebes auf ei nen anderen Eigentümer oder Pächter, Vollen- dung des 18. Lebensjahres, Eintritt oder Ausschei- den von versicherungspflichtigen Personen, sämtli- che Änderungen der selbst bewirtschafteten Fläche durch Zu- oder Verpachtung, Zu- oder Verkauf usw.) sind gleichfa lls unter Verwendung der beim Gemein- deamt erhältlichen Formulare binne n einer Woche nach Eintritt des Änderungsgrundes zu melden. 6. Verstöße gegen die Me l de - , Anzeige- und Auskunfts- pflicht Personen, die der ihnen aufGrund desBauernkranken- versicherungsgesetzes obliege nden Verpflichtunge n zur Erstattung von Meldungen und Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, die Erfüllung der Auskunftspflicht verweigern oder in den ihnen obliegenden Meldungen, Anzeigen und Auskünften unwahre Angaben machen, begehen eine Verwal- lungsübenretung und können gemäߧ 15 des Bauern- krankenversicherungsgesetzes von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden . Wien, im Oktober 1965 Der vorläufige Verwalter: Dr. Johann Haider e. h. (Abgeordneter zum Nationalrat) Mitteilungen Nationalrat Josef Schmid I hält jeden Montag von 9. 00 bis 11 . 00 Uhr im Casino, Steyr, Leopold-Werndl-Straße 10, Sprech- stunden ab. * OßERÖSTERREICH I SCHER KRIEGSOPFER- VERBAND ORTSGRUPPE STEYR-STADT Der OÖ. Kriegsopferverband, Ortsgruppe Steyr- Stadt, im Zusammenschluß mit der Ortsgruppe Münich- ho]z, dem Schwarzen Kreuz, dem Heimkehrerverband,
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