Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/9
12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1965 SONNTAG, 19. September "KUNST DER DONAUSCHULE" (St. Florian und Linz)" sowie Besonderheiten in Ebelsberg (Napoleonhof und dgl. ) SAMSTAG/SONNTAG 2. und 3. Oktober Eineinhalbtagefahrt in die Wachau und in das Waldvier- tel (Kamptal, Burg Greillenstein, Blocksheide usw.) Reiseleitung: 0. R. Oskar Buchta Nähere Auskünfte und Anmeldungen: Im Geschäft der Steyrer Zeitung, Steyr, Stadtplatz 2. AMTLICHE NACHRICHTEN Gesundheitswesen SCHUTZIMPFUNG (SCHLUCKIMPFUNG) GEGEN KIN- DERLÄHMUNG IM WINTER 1965/66 Die Schutzimpfungsaktion gegen Kinderlähmung be- ginnt am 15. November 1965. Sie wird für den Stadtbereich im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr durchge führt. Nachstehend werden die voraussichtlichen Impf- termine für die 3 Teilimpfungen bekanntgegeben: 15. November bis 20. November 1965 - 1. Teilimpfung 10. Jänner bis 15. Jänner 1966 - 2. Teilimpfung 7. März bis 12. März 1966 - 3. Teilimpfung Die Impfung wird in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr vormittags im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Steyr, Redtenbachergasse 3, Zimmer 8, abgegeben. Durch die Impfung wird die Ansteckung des einzel- nen Menschen und damit bei möglichst vollzählige1 Bt:- teiligung aller noch nicht Geimpften die Verbreitung der die Nähmaschine,die überhaupt keine Störungen kennt, Wir· führen jedes Modell unverbindlich vor! Sie- werden begeistert sein! Nähinaschinen-Fachgeschäft STEYR, BAHNHOFSTRASSE 14, TEL. 3120 Kinderlähmungserreger in der gesamten Bevölkerung weiterhin unterbunden. Annähernd 70 o/o der Bevölkerung der Stadt Steyr haben sich bei den bisher durchgeführten 3 Impfaktionen schutzimpfen lassen. Heuer werden im besonderen die im August 1964 bis J u 1 i 1965 Geborenen eingela- den. Das sind jene Kinder, die heuer schon impffähig sind und bisher noch nicht geimpft bzw. eingeladen werden konnten, weil sie bei der letzten Aktion das Mindestalter von 3 Monaten noch nicht erreicht hat k n. Im übrigen können und sollen auch alle jene Personen an der Impfung teilnehmen, die bisher aus irgendwel- chen Gründen dieimpfung nicht mitgemacht haben oder nur inkomplett geimpft sind, das heißt, nicht an allen 3 Teilimpfungen teilgenommen haben. Personen, die an der Impfung teilnehme n wollen, müssen bis längstens 20. September 1965 angemeldet sein. Die Anmeldung ist mittels eines beim Gesund- heitsamt Steyr aufliegenden Anmeldeformulares durch- zuführen. Ohne Anmeldung besteht auf Grund des Impf- gesetzes kein Recht auf Impfung. Die Impfung erfolgt für Personen bis zum 21. Lebensjahr kostenlos. Für Impflinge über 21 Jahre wird ein Regiebeitrag von S 10, - pro Impfling bei der ersten Teilimpfung eingehoben. Um Impfkomplikationen zu vermeiden, wird be- merkt, daß Kinder, die heuer gegen Pocken geimpft wurden, erst nach einem Abstand von 3 Monaten auch gegen Kinderlähmung geimpft werden können. Von an- deren Impfungen, zum Beispiel gegen Diphtherie und Keuchhusten muß der Abstand mindestens 14 Tage be- tragen. Vor der Impfung muß die Impfgruppe darüber und auch über allfällige vorangegangene Krankheiten informiert werden. Mitteilungen SPRECHTAGE IN PENSIONSVERSICHERUNGSANGELE- GENHEITEN IM SEPTEMBER 1965 Dit: Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, hält im Monat September 1965 in MO BELHAU S J"""'1,aßl, IM DIENSTE DES KONSUMENTEN! Steyr Wir gestehen: Trotz Großeinkauf waren wir diesem Ansturm nicht gewachsen ! Darum verlängern wir unser Sonderangebot der nebenstehend abgebildeten Drehkreuzgarnitur, bestehend aus : 1 Schlafkippbank mit Automatik und 2 Fauteuils in vielen herrlichen Stoffdessins (Armläufer in Ska y tapez,), um allen vorgemerkten Kunden und denen, die es noch werden wollen, Gelegenheit zu bieten, einen echten Leistungsbeweis unseres Hauses um nur S 4.500,-- zu erstehen. Noch dazu gewähren wir 12 Monatsraten ohne jeden Groschen Zinsen, auf Wunsch auch Kredite bis zu 36 Monaten. 148
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