Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/8

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1965 wenn einmal dann immer,~Tre . unsere Kunden .,._,_.,._,. Stadtpl. 16 er Steyr ... der Beweis = . {,,.~ ■ Sattler- und Tapez1ererwaren ■ Seilerwaren ■ Plastikwaren ■ Bodenbelage ■ F 1!:l..::1a:1c,ar1 ,r-.t-.:l ■ 1epp1che und Lau1er ■ Can,p1nq Sportart,Kel ■ Haust1a1ta1 lir-t:1 ■ 01\/eri:;es ■ E,generzeugung und 1785 endgültig gelang. Schon Anfang des Jahres 1782 wurden die Benefizien von 752 fl 5 kr und 200 fl aufgehoben, doch wurde diese Aufhebung nicht wirk- sam. Auf einem Kongress der Hauptgewerkschaft im September 1782 wurden die 30 kr- und 8 kr- Bene - fizien von den Deputierten der beiden inneren Glieder schwer angegriffen. Nach einem vorübergehenden Ab- kommen, den inneren Gliedern für ihre Belassung 1500 fl jährlich zu bezahlen, wurde am 10. 5. 1783 ein end- gültiger Vt::rgkich getroffen, eine Summe in der Höhe von 3/7 der Steyrer Benefizien den inneren Gliedern zu- gute kommen zu lassen. Mit 31. 10. 1793 hatten sie 28. 645 fl 53 kr für die letzten zwölf Jahi:e auf ihrem Guthaben, doch wurde ihnen die Summe nicht ausbe- zah lt, da sie an die in Steyr befindliche Kommunkasse der Hauptgewerkschaft verschuldet waren, In den Jahren von 1782 bis 1793 erhielt die Stadt eine Summe von 65. 517 fl 26 kr an Benefizien, von 1780 bis 1797 zusammen 98.114 fl 46 kr 2 d. Als Steyr sein Kapital an der Gewerkschaft am 11. 10. 1798 der Kanal- und Bergbau-Kompagnie in Wien verkaufte, wurden bezüglich der Benefizien eigene Re- gelungen getroffen, Statt des 30- kr-Benefizes wurde den Feuerarbeitern(Eisenhandwerkern) eine jährliche Summe von 2. 820 fl zugesichert, statt des 8- kr- Benefizes eine jährliche Zahlung von 1. 401 fl vereinbart; das 752 fl 5 kr- Benefiz verfiel und das 6 Pfennig-Gefälle wurde durch eine an die Stadtkasse zu entrichtende jährliche Zahlung von 1. 180 fl ersetzt. Quellen und Literatur: Stadtarchiv Steyr; K. IV L. 34 Nr. 1301, 2054, 3727, 5663; K. IV L. 35 Nr. 2040, 7121; K. VII Fach 6 Fz. 305 Nr. 168/8 (1794); Ratsprotokoll 1787 B S. 71,114. Steiermärkisches Landesarchiv; ältere Direktionsakten Nr. XI, Inn. Arch. Fz. 2117 Nr. 56, 59. Hofkammerarchiv Wien Fz. 4431 B Beilage K zu Nr. 5. A. v. Pantz: Die Innerberger Hauptgewerkschaft von 1625 bis 1783 (Graz 1906) S. 132. J. Ofner: Die Eisenstadt Steyr (Steyr 1956) s. 108 f. F. X. Pritz: Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyr, Hs.(1851) im Stadtarchiv Steyr, Bd. 4 S. 1025 f. STEYRER ZINNGIESSER D as aus dem Zinnstein oder Kassiterit gewonnene Metall verarbeitet der Mensch schon seit Jahrtau- senden. Die Handwerker, die sich mit der Herstellung von Zinngeräten beschäftigten, nannte man im Mittel- alter Kandler oder Kandelgießer, später Zinngießer. Be- reits im Jahre 1285 waren diese Handwerker in Nürnberg in einer Zunft vereinigt. Von einem Steyre'r Meister hö- ren wir erstmalig am 15. Februar 1427. Es ist Kunrat der Zinngießer . Am prächtigsten entfaltete sich dieses Kunsthand- werk in der Zeit der Renaissance. Im Dezember 1570 bestätigte Kaiser Maximilian II. den Goldschmieden und Zinngießern im Lande ob der Enns eine Handwerks- ordnung. Aber um 1596 bildete das Linzer Zinngießer- Handwerk schon einen selbständigen Verband, dem die Meister von Steyr , Enns, Freistadt, Gmunden, Wels, Vöcklabruck, Eferding, Grein, Kremsmünster, Lam- bach und Ottensheim angeschlossen waren. Demnach befand sich die Hauptlade dieses Verbandes in Linz. Jeder angehende Meister hatte um 1655 sechs Gulden und dann jährlich zur Zeit der Linzer Märkte je einen Schilling zu erlegen. Im Jahre 1622 bestätigte dem Zinngießer-Hand- werk der bayrische Statthalter in Oberösterreich Graf STÄDTISCHE BIJCHEREIEN - URLAUBSSPERRE Die Zentralbücherei der Stadt Steyr, Ecke Bahnhofstraße - Koller- gasse, und die Zweigstelle Münichholz, Punzerstraße 49 a, sind vom 3. AUGUST bis 21. AUGUST 1965 wegen Urlaub geschlossen. Zur Überbrückung dieses Zert- raumes können die Leser in der letzten Woche vor der Sperre bis zu 4 Bücher pro Leserheft entlehnen. 126 Abschließend wird darauf hinge- wiesen, daß Rückgabefristen durch die Sperre der Büchereien automatisch verlängert werden und für diesen Zeit- raum keine Leihgebühren zu entrichten sind. Die Leser werden eingeladen, sich rechtzeitig mit entsprechender Lektüre zu versorgen.

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