Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/7

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1965 Gebrauch des Aderlassens. Aus dem Englischen mit Zu- sätzen und Anmerkungen" (1776). Von G. Fordyce: "Anfangsgründe des Ackerbaues und Wachstumes der Pflanzen, nach der 2. englischen Ausgabe übersetzt und nach den neuesten mineralogi- schen Grundsätzen ganz umgearbeitet und mit Zusätzen vermehrt" (1777). Von William Cullen: "Anfangsgründe der prakti- schen Arzneiwissenschaft.Aus dem Englischen " (1777). In den Jahren seines Aufenthaltes in England gab Schwediauer ein periodisches Fachblatt, betitelt "Foreign medical Review" heraus, dieses erschien spä- ter in Zusammenarbeit mit Dr. Sommons unter dem Ti- tel "London medical Journal". Während seines Aufenthaltes in Frankreich änder- te Schwediauer seinen Namen und schrieb sich "Swediaur". INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM STADTSENAT GEMEINDERAT FRANZ WEISS AUS DEM GEMEINDERAT LANDESRAT FRANZ ENGE - Träger des Ehrenringes der Stadt Steyr STEYR IM LETZTEN PESTJAHR 1713 KULTURAMT - Veranstaltungskalen- der Juli 1965 STEYRER PERSÖNLICHKEITEN - Franz Schwediauer AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen Wertsicherung Ausschreibungen Stellenausschreibung Standesamt Post- und Telegrafenamt Gewerbeangelegenheiten Wohnungstauschanzeiger Altersjubilare Daupolizei S 2 - 3 S 3 S 3 - 4 S 4 S 4- 9 S 9 S 9 - 10 S 10 - 15 Besuchen auch Sie das 114 STADT- BAD HARATZMULLERSTASSE AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen Magistrat Steyr Magis tr a tsdirektion Bau 3-5422/60 Vcrlängerung einer Bausperre Steyr, 10. Juni 1965 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung am 1. 6. 1965, die in seiner Sitzung vom 18. 6. 1963, gemäß Artikel XI der Linzer Bauordnungsnovelle 1946, LGBl. Nr. 9 und 10/47, für einen Teil des Stadt- gebietes, für welches der Bebauungsplan abgeändert werden sollte, verhängte Bausperre, weil das Abände- rungsvorhaben für den Bebauungsplan noch nicht abge- schlossen ist, auf ein Jahr, das ist bis 18. 6. 1966, ver- längert. Diese Verlängerung hat die Wirkung, daß kei - ne Fluchtlinienbekanntgabe stattfindet und Neu-, Zu - oder Umbauten oder Grundteilungen nicht oder inso- weit bewilligt werden, als sie nicht die Durchführung der beabsichtigten Änderungen erschweren oder ver- hindern. · Das von der Bausperre betroffene Gebiet wird, beginnend vom Straßenknoten Dr.- Klotz-Straße - Pa- chergasse, auf folgende Weise begrenzt: Baulinie der Liegenschaft Sommerhuber (Parzelle 46/2, Kal. Gern. Steyr), westliche Grundgrenze der Liegenschaft Raiser (Parzelle 46/1, Kat. Gern. Steyr), Grenze gegen die Österreichischen Bundesbahnen und westliche Grundgrenze der Parzelle 50, Kat. Gern. Steyr, im Besitze der Steyr -Daimler-Puch-AG, west- liche Grundgrenze der Liegenschaft Zipperma yr (Par- zelle 81/1, Kat. Gern . Steyr). Von der südwestlichen Ecke dieser Liegenschaft verläuft die Grenze des be- troffenen Gebietes über die Gärtnerei Schittenberger, Parzelle 84/3, Kat. Gern. Steyr, zur südlichen Bau- linie der Katzenwaldgasse weiter; von der Einmündung dieses Straßenzuges in die Damberggasse folgt sie der westlichen Baulinie der Damberggasse stadteinwärts bis zur Grundgrenze der Österreichischen Bundesbahnen. Sie folgt dieser nach Süden entlang der Bahnlinie Steyr - Kleinreifling bis zur Parzelle 4/6, !(at. Gern. Jägerberg, (Liegenschaft Kühholzer). Die Liegenschaft Pöllhuber, Grundparzelle 4/3, Kat. Gern. Jägerberg, wird in das betroffene Gebiet noch eingeschlossen; sodann verläuft die Begrenzung der Katastralgrenze bis St. Ulrich - Kreuzung, von dort verläuft sie in nördlicher Richtung bis zur Einmündung der Schwarzmayrstraße in die Eisen - Bundesstraße und wird durch die ostwärtige Baulinie der letzteren gebil- det. Vom bezeichneten Straßenknoten bildet nunmehr die südliche Baulinie des Verbindungsweges zum Jäger-

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