Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/5

1965 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 Bei Karosserie - und Blechschaden nicht zum Mechaniker sondern in die Fachwerkstätte Karosseriebau b,fOt AUTO spenglerei lackiererei lapeziererei Für den fließenden Verkehr ist es in den letzten Jahren gelungen, mit teilweise beträchtlichen Kosten Verbesserungen zu schaffen. Beim ruhenden Verkehr ist dies jedoch nicht mög- lich, da in der Altstadt Flächen, die zu Parkplätzen aus- gebaut werden könnten, nicht zur Verfügung stehen. Es muß daher versucht werden, mit den vorhandenen Freiflächen das Auslangen zu finden. Durch die Ausgestaltung des Stadtplatzes als Kurz- parkzone wurde erreicht, daß dieser nur von solchen Autofahrern benützt wird, welche kurzfristige Besorgun- gen am Stadtplatz zu erledigen haben. Als in unmittelbarer Nähe des Stadtplatzes ge- legene Parkfläche bietet sich der Ennskai an, wo etwa 230 Fahrzeuge Platz finden. Zudem wurde in der oberen Kaigasse eine Lichtsignalanlage.: eingebaut, die eine geregelte Zu- und Abfahn zum Parkplatz ermöglicht. Da aber der Ennskai als Parkplatz allein nicht ausreicht, wird allen Fahrzeuglenkern, welche längere Zeit ihr Fahrzeug abstellen wollen, empfohlen, bereits etwas außerhalb des Zentrums zu parken. Für Autos, die über die Leopold-Werndl-Straße oder über den Leitnerberg zum Stadtzentrum kommen, ist dies auf der Promenade, in der Prevenhubergasse, Sepp- Stöger-Straße und am ßruckncrplatz möglich. Hier sind insgesamt etwa 160 Stellplätze vorhanden. DIE Steyr, Ruf 3223 alles in einem Haus Eigener Abschleppdienst für P KW Über Pachergasse, Bahnhofstraße und Eisenstraße kommende Fahrzeuge können in der Färbergasse gegen- über dem Hochhaus und in der Bahnhofstraße abgestellt werden. Es stehen dort 100 Parkplätze zur Verüfgung. Auf Grund der vielen Engstellen im Bereich der Gleinkergasse, Kirchengasse und der inneren Siernin- ger Straße kann den Autofahrern aus den nördlichen Stadtteilen nicht empfohlen werden, diese Gassen zu benützen, da auch Parkplätze in diesem Gebiet nur in sehr beschränktem Umfang vorhanden sind. Diesen Fahrzeuglenkern wird d~her geraten, den ausgebauten Straßenzug Blümelhuberstraße, Ennstalbrücke und Pa- chergasse zu befahren und ihre Fahrzeuge im Raum Bahnhofstraße - Färbergasse abzustellen. Sollte es je- doch notwendig sein, den Parkplatz Ennskai zu be- nützen, wäre im Interesse einer flüssigen Verkehrsab- wicklung in der Enge und in der schmalen Kaigasse die Einfahrt auf den Stadtplatz über Neutorbrücke und . Grünmarkt vorzuziehen. Der Weg von allen angeführten Parkplätzen zum Stadtp latz beträgt in keinem Fall mehr als 10 Minuten. Im besonderen wird jedoch den Bewohnern der Stadtteile Münichholz, Tabor und Ennsleite empfoh- len, hauptsächlich an Markttagen die öffentlichen Ver- kehrsmittel zu benützen, um sich eine lange und zeit- raubende Parkplatzsuche zu ersparen. BUNDESPRÄSIDENTENWAHL 1965 Am 23. Mai 1965 erfolgt die Wahl des Bundes- präsidenten. WER IST WAHLBERECHTIGT? Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft b_esitzen, vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 20. Lebensjahr überschrit- tt::n haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen. Von den Wählerverzeichnissen wurden in allen bewohnten Gebäuden Auszüge in Form von 11 auskund- machungen angesch lagen. Durch Einsicht in diese Haus- kundmachungen kann sich jeder Wahlberechtigte über- zeugen, ob er im Wählerverzeichnis aufscheint, denn nur dann steht ihm am Wahltag das Wahlrecht zu. Jeder Wah lberechtigte übt sein Wahlrecht grund- sätzlich dort aus, wo er im Wählcrvuzeiclrnis einge- tragen ist. Das für ihn in Frage kommende Wahllokal ist auf der Hauskundmachung zu ersehen. Außerhalb des Wahlsprengels können nur Personen wählen, welche im Besitze einer Wahlkarte sind. 77

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