Amtsblatt der Stadt Steyr 1965/4
16 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1965 · Auf den Garten nicht vergessen ! Gartengitter in allen Ausführungen. Eternit Saat- und Blumenkistchen. Moderne Gartengeräte, Rasenmäher, Rasensprenger E I S EN H O F F. P. H O FER, S TEY R Kundmachungen Magistrat Steyr Wahlamt Wahl - 1111/65 Steyr, 12. März 1965 BUNDESPRÄSIDENTENWAHL 1965 Kundmachung der Bundesregierung vom 9. März 1965 über die Anordnung und Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten. WAHLAUSSCHREIBUNG 1. Im Hinblick auf das Ableben des Bundespräsidenten Dr. Adolf Schärf wird gemäß Art. 64 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 die sofortige Wahl des neuen Bundespräsidenten an- geordnet. 2. Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahl- gesetzes 1962, BGBl. Nr. 247/1962, wird hiemit die Wahl für Sonntag, den 23. Mai 1965, ausgeschrieben. 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 12. März 1965 bestimmt. Magistrat Steyr Wahl - 1111/65 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 1. April 1965 KUNDMACHUNG über die Auflage des Wählerverzeichnisses für die Bun- despräsidentenwahl am 23. Mai 196G (§ 31, Z. 2, NWO 1962). 1. Auflage des Wählerverzeichnisses: In der Zeit vom 2. Apri l 1965 bis einschließlich 11. April 1965 liegt das Wählerverzeichnis öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus, 4. Stock, Zimmer 125, auf und kann jedermann täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davonAbschriften und Vervielfältigungen he_rstellen. 2. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: Gegen das Wählerverzeichnis kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse bei der bezeichnetenAmtsstelle innerhalb der Einsichts- frist mündlich oder telegraphisch Einspruch erheben. DerEinspruchswerber kann die Aufnahme einesWahl- berechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Strei - chung eines Nichtwahlberechtigten aus dem Wäh - lerverzeichnisses begehren. Hat der ·Einspruch die Aufnahme eines Wahlberech - tigten zum Gegenstande, so sind auch die zur Be- gründung des Einspruches notwendigen Belege, ins - besondere ein vom vermeintlichen Wahlberechtigten ausgefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines Nichtwahlberech- tigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben . Der Einspruch ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu über- reichen. Die Einsprüche müssen beim Wahlreferat noch vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Post-und Telegrafenamt - Mitteilung PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE: a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Lan- desstelle Linz: Freitag, den 2. April 1965 und Montag, den 5. April 1965 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angstellten: Montag, den 12. April 1965. Echten Frühlingszauber und wahre Osferfreude erleben Sie mit der gediegenen und doch so preiswerten STA D L f R Ober- und BEKLEIDUNG! In zwei Geschäften: Steyr - Stadt, Grünmarkt 4 und Steyr - Münichholz, Punzerstraße 36, 64 Unter beraten Sie wirkliche Fachkräfte/ Oberzeugen Sie sich selbst durch Ihren Besuch bei uns!
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