Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/12

18 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1964 Eine 1 :J 3 i J ~ lf ~ f.i1 sollten Sie sich leisten! Den mit der NEUEN BERNINA geben auch S ie Ihrer Kleid ung eine persön liche Note. Sel bst Ihre W ohnung können S ie mit BERNINA nach Ih rem ei genen Geschmack gestalten. Außerdem s ind Ausbesserungs- und Stopfarbe iten kein Alptraum mehr, sie sind im Nu gemacht und halten vie l länger wie von Hand. Und BERNINA ist so einfach zu bedienen. Besuchen Sie uns ganz unverbindlich, wir zeigen Ihnen die neuen Bernina- Model le gerne ausführlich Im NÄHMASCHINEN-FACHGESCHÄFT BAHNHoFST;tc. 5 ; 1~~ Osterreichisches Schwarzes Kreuz D A N K Die diesjährige Sammlung für die Erhalrung und Pflege der Kriegsgräber erbrachte das Rekordergebnis von S 30 712 , -- . Die Ortsgruppe dankt allen Spendern und den un - ermüdlichen Sammlern aus den Sceyrer Pflichcschulen herzlich . Verlautbarung für Hundehalter Magiscrat Steyr Vet-691/64 Steyr, 10. November 1964 Betr. : Ausgaben der amtlichen Uundcmarken 1965 Auf Grund der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12 . 19G3, sind alle Hunde im Alter vo n über 8 Wochen durch amtliche Hundemar- ken jährlich zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1965 werden in der Zeit vom 15. 12 1964 bis 15. 1. 1965, an Wochenta- gen zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr und Dienstag und Donnerstag auch zwischen 14. 00 und 17. 00 Uhr in der Veterinärunterabteilung in Steyr, Redtenbachergasse 3 (Gesundheitsamt), ausgegeben. Die Hundehalter werden hiermit aufgefordert, die Hundemarken in der angeführten Zeit, bei gleich- zeitiger Entrichtung einer Gebühr von S 2, - - , in der Veterinärunterabteilung entgegen zu nehmen . Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß gemäß § 2 der oben erwähnten Verordnung des Landeshaupt- mannes von OÖ. jeder Hundehalter eines über 8 Wo - chen alten Hundes verpflichtet ist, a) die Haltung des Hundes, b) die Beendigung der Hundehaltung, c) den Verlust der Hundemarke, binne n 3 Tagen der Gemeinde (Veterinärunterabteilung des Magistrates Steyr) zu melden und d) dafür zu sorgen hat, daß die gi ltige Hundemarke an öffentlichen Orte n am llal sba nd oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Die amtlichen Hundemarken 1964 sind nur bis zum 15. 1. 1965 giltig. Gemäß § 4 dieser Verordnung werden Übertretun- gen der Bestimmungen dieser Verordnung nac h den Bestimmungen des Tierseuchengeseczes bestraft. Für Hunde, die erst nach dem 15. 1. 1965 er- worben werden, werden die amtlichen Hundemarken bei der Anme ldung de s Hundes in der Veterinärunter- abteilung in Steyr, Redtenbachergasse 3, laufend ausge- geben. Ebenso werd n auch in Verlu st geratene Hunde- marken ersetzt. Der ß ürger meister: Josef Fellinger Verschönerungsverein Steyr EINLADUNG zur Preisverteilung für den "SCHÖNSTEN FENSTERBLUMENSCHMUCK 1964" Anschließend im Film "Der Donauturm und seine Entstehung" und Farblichtbildervortrag "Querschnitt durch die WIG (Wiener Gartenbauausstellung) 1964" von Dipl. Ing. Hermann Schopper, Linz. zeit : Donnerstag, 3. Dezember 1964, 20 Uhr ~ "Casino - Restaurant", Steyr, Leopold - Werndl- ---Straße 10 Gäste willkommen! Eintrin frei! Bücher sind stille Freunde darum für so· CHERSTUBE gediegene Weihnachtsgeschenke in die der Sandbök'schen Buch- u. Papierhandlung STEYR . STADTPL ATZ 33, T el. 2027 218

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