Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/12

1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 gerstraße und die Einbindung der zu verlängernden Kaserngasse in die Seifentruhenstraßc notwendig. Die schon bestehenden Wohnstraßen müssen ebenfalls ei- nen Anschluß an die neuen Straßenzüge erhalte n. Die Kreuzung Wolfernstraße - Seifentruhenstraße soll aus- gebaut werden. Im Zuge dieses Ausbaues ist e ine Ver- schiebung der Wolferns traße nach Südwesten vorgese- hen, um die derzeit schwierigen Verkehrsverhältnisse beim Stadelmayrgut und der Mehlgrabeneinmündung zu verbessern. Aus der Skizze ist der derzeitige Aus- bauzus tand und der Stand der Planung ersichtlich. Die Erstellung des Straßenabschnittes vom Nord- knoten bis zur Wolfernstraße ist deshalb erforderlich, weil über die Wolfernstraße in Richtung St adtgebiet ein starker Schwerverkehr fließt. Es sei besonders auf die Lastkraftwagen der Ziegeleibetriebe, auf die Molkerei- fahrzeuge und die Omnibusse verwiesen. Diese können nach Ausbau des 1. Abschnittes der Seifentruhenstra- ße aus dem dicht verbauten Altstadtgebiet und den wenig leistungsfähigen Verkehrslinien der Gleinker- und Kirchengasse zum großen Teil herausgehalten wer- den. Das Gebiet des "Inneren-Steyrdorf" kann zusätz- lich durch weitere Einbahnregelungen verkehrsmäßig entlastet werden; so soll die Gleinkergasse in umge- kehrter Richtung zur Einbahn erklärt werden. Den Schwerfuhrwerken steht die ausgebaute Blümelhuber- stra ße, welche sie über das neue Straßenstück errei- chen, für die Fahrt zur Stadtmitte oder die östlich der Enns gelegenen Stadtteile, zur Verfügung. Die nach Ausbau des 1. Abschnittes der Seifen- truhenstraße entstehenden Verkehrsverhältnisse sind in der Skizze durch Richtungspfeile dargestellt, so - daß die Einbahnregelung einzelner Straßenzüge er- sichtlich ist . Die Wolfernstraße soll ab der Kreuzung mit der Seifentruhe stadteinwärts als Einbahn befahren werden . Entsprechend ist der Schnallentorweg und die von ihm abzweigende Wohnstraße in Hinkunft nur in ostwärtiger, bzw. nördlicher Richtung, a lso gegen das Schnallentor oder gegen die Wohnbauten hin, als Ein- bahn zu befahren. Der stadtauswärts Richtung Wolfern fließende Verkehr wird über die Gleinkergasse , die Rooseveltstraße und die verlängerte Kaserngasse zur Seifentruhenstraße und zur Wolfernstra ße geführt. Dies bedingt die Einbahnerklärung des Straßenzuges Schnal- lenberg, Rooseveltstraße in dieser Richtung bis zur Ka - serngasse . Durch die Wahl dieses Verkehrsablaufes, verbunden mit der Inkaufnahme geringfügiger Umwege, werden die Verhältnisse im Bereiche der inneren Wol- fernstraße und des Schnallenberges durch Wegfall der Kreuzungspunktt. bei der Einmündung Wieserfeld und Wolfernstraße in den Schnallenberg bedeutend ent- schärft . Die Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs wird somit im Bereiche des Schnallen- berges beachtlich gesteigert werden können. * * ( Zeichnungen siehe Seite 12 - 13, und 14) Auflage kontrolliert und ver• öffentllcht im HANDBUCH DER PRESSE -+ 1 + 1 + EI NE RE~~~T{ÄUSWAHL 1 + ~ ENTZUCKENDER_L+ 1 --1'. . ~- 1 1 + + WEIHNACHTS- + 1 GESCHENKE 1 + 1 + 1 + 1 + -t+++ + i {lteade + 6-eteiltfL LJ1IUIIILeJC- 1 .{Jazelk j.JeWLtfilkf/11ÜJ1ZefL ■--------------- ■ + 1 + 1 STEYR, STADTPLATZ 15 +- + - +-+-+- + -+-+ -+ 1 Bei Abschluß eines Bausparvertrages vor dem 31. Dezember 1964 noch rückwirkend ab 1. Jänner 1964. Kein Bauzwang f Auskunft und Beratung: Horst G EV E R, Steyr, Tomitzstraße 8, Tel. 27 852 BETTEINSÄTZE und Federkerneinlagen- der KARL ERZEUGUNG Manzenreiler o.H.G. STEYR, Steinerstraße 4/d, Tel. 33 38/ Ser ie 211

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