Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/11
1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 Autofahrer Achtung ! ! Es beginnt zu frieren. Achten sie auf Ihren Kühler, kommen Sie zu /,q,t Wir schützen Ihren Motor mit Glysanfin gegen Frostschaden. lllll!m STEYR,ENNSERSTRASSE16 Telefon 3223, 3402, 2011 Teilbebauungsplan Resthof N ach dem vorgesehenen Flächenwidmungsplan für die Stadt Steyr liegt das Bauhoffnungsland der Stadt hauptsächlich im Norden des derzeit bebauten Gebietes an der Ennser Straße. Der Ankauf der Resthofgründe durch die Stadtge- meinde machte es zweckmäßig, für einen Teil dieser Liegenschaften einen Bebauungsplan auszuarbeiten. Derartige Pläne beinhalten die Art der zukünftigen Be- bauung, die straßenmäßige Aufschließung und sonstige bindende Vorschreibungen für die Verbauung. Das von dem nunmehr vorliegenden Teilbebau- ungsplan Resthof erfaßte Gebiet wird im Süden von der im Bau befindlichen Verbindungsstraße von der verlän - gerten Posthofstraße zur Ennser Straße, im Westen von der Ennser Straße, im Norden von einer etwa ost-west verlaufenden Linie auf Höhe des Resthofes, und im Osten von der Hangkrone des Lauberleitenhanges be- grenzt. Diese so umgrenzte Fläche soll der Errichtung von viergeschossigen Wohnblocks dienen, die wegen des nach Norden fallenden Geländes lockerer als sonst üb lieh situiert sind. Durch die aufgelöste Bebauung und die größeren Gebäudeabstände wird eine möglichst günstige Sonnen- bestrahlung für alle Objekte auch während der Win- termonate gesichert werden. DP.r Resthof sP. lhst, mit dem parkähnlichen Gar- tenstück im Süden, soll erhalten bleiben. Eine Wald- parzelle, die sich vom Lauberleitenhang auf das Pla- teau gegen die Ennser Straße zu erstreckt, ist als Grün- fläche in das künftige Siedlungsgebiet einbezogen. Verkehrsmäßig wird das geplante Wohngebiet durch eine Straße mit 6 Meter Fahrbahn und zwei je 2 Meter breiten Gehsteigen aufgeschlossen, welche vom derzeitigen Ende der verlängerten Posthofstraße im Norden gegen den Lauberleitenhang ausbiegt, dann einschwenkend die vorgenannte Waldparzelle berührt und etwa 100 Meter südlich des Resthofes den Schich- tenlinien folgend zur Ennser Straße führt; diese wird unmittelbar bei den bestehenden großen zwei Linden er- reicht werden. Alle übrigen Verkehrswege sind als 6 Meter brei- te Wohnstraßen oder als 4 Meter breite Wohnwege vor- gesehen, welche nur dem Anliegerfahrzeugverkehr die- nen sollen. Die Park- und Einstellmöglichkeit für Autos der zukünftigen Siedlungsbewohner ist so vorgesehen, daß eine größere Anzahl von Stellplätzen und Garagen, jeweils gruppenweise zusammengefaßt, so situiert wird, daß bis zu den Wohnungen maximal 200 Meter Fußweg erforderlich sind. Pro Wohneinheit sind ein Stellplatz oder eine Garage geplant. Zur Versorgung der Bewohner des Siedlungsge- bietes mit Gütern des täglichen Bedarfes ist die Errich- tung eines Nachbarschaftszentrums südlich des Restho- fes vorgesehen. Ein Kinderspielplatz an der äußersten Nordostecke des Plangebietes soll dort abseits vom Straßenverkehr errichtet werden. Da größere Wohneinheiten zur Ausführung ge- langen sollen, wird im Durchschnitt mit 4- 5 Bewoh- nern pro Einheit zu rechnen sein. An Bruttobodenfläche stehen 10, 7 ha zur Verfügung. Im Ganzen betrachtet, wird der Siedlungsraum etwa 2 900 Bewohnern Unter- kunft bieten können; das heißt, für 276 Bewohner ist ein Hektar Bruttobodenfläche (Grün-, Garten- und Verkehrs- flächen) vorhanden. Für Alltag und Beruf Die Freie Stunde Fremdsprachen-Das Tor zur Welf Kinder- und J11gendkurse 189
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