Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/11

1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2- 4087/64 Erstellung des Teilbebauungs- planes Schlühslmayr Steyr, 20. Oktober 1964 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vom 13. Oktober 1964 dem von 13aumeister Dipl. Ing. Hermann Proyer ausgearbeiteten Teilbebauungs- plan Schlühslmayr grundsätzlich zugestimmt. Der Teilbebauungsplan erfaßt jenes Gebiet, wel- ches als ostwärtiger Ausläufer des Höhenrückens zwi- schen dem Laichbergweg und der Aschacher Straße ge- legen ist. Auf diesem Gebiet sollen 118 Wohnhäuser, die ungefähr 500 Personen Wohnraum bieten werden, zur Errichtung gelangen. Die straßenmäßige Aufschließung erfolgt in el- ner Weise, daß sowohl die Verbindung zwischen dem Gemeindegebiet Garsten als auch die Zufahrtsmöglich- keit zum Hochbehälter und zum Schlühslmayrgut ge- wahrt bleibt. Für die Hauptaufschließungsstraße ist ei- ne Breite von 8 m (6 m Fahrbahn und 2 m Gehsteig) und für die übrigen Verkehrsflächen eine Breite von 6 m vorgesehen. Gemäß Artikel V, Abs. 1 und 2des Landesgesetzes vom 11.2.1947, LGBl. Nr. 9, inVerbindung mit§ 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, ,LGBl. Nr. 10, wird der vorliegende Teilbebauungsplanentwurf nunmehr für die Beteiligten während eines Zeitraumes von sechs \\'ochen, gerechnet ab Veröffentlichung dieser Kundma- chung im Amtsblatt der Stadt Steyr, beim Magistrat Steyr zur Einsichtnahme aufgelegt. Den Beteiligten steht es frei, während der angeführten Frist im Stadt- bauamt, Zimmer 104, in den Plan Einsicht zu neh- men und allenfalls Einwendungen zu erheben. Der Bürgermeister: Josef Fellinger - r, • • • - die Nähmaschine,die überhaupt keine Störungen kennt. Wir• führen iedes Modell unverbindlich vor! Sie• werden begeistert sein! Nähmaschinen-Fachgeschäft STEYR, BAHNHOFSTRASSE 14, TEL. 31 20 Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-3141/64 Erstellung des Teilbebauungs- planes Resthof Steyr, 20. Oktober 1964 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vom 13. Oktober 1964 dem von der Bauunterneh- mung Josef Zwettler ausgearbeiteten Teilbebauungsplan Resthof grundsätzlich zugestimmt. Das Plangebiet umfaßt das Gelände nördlich des Industrieareales der Gesellschaft für Fertigungstechnik und Maschinenbau zwischen Ennser Straße (Eisenbundes- straße) und der Hangkrone des Lauberleitenhan- ges. Eine gedachte ost-west verlaufende Linie nördlich des Resthofes bildet die weitere Begrenzung. Die zukünftige Aufschließung ist in Form einer Straßenschleife vorgesehen, deren südwestlicher Teil die Straßeneinbindung Posthofstraße - Ennser Straße sein wird (Straßenbreite 10 m: 2 x 2 m Gehsteig und 6 m Fahrbahn). Ferner ist die Herstellung einer 6 m brei- ten Wohnstraße, die in ihrem nördlichen Teil die Rest- hofzufahrt bildet, geplant. Des weitere·n soll die Anla- ge von 4 m breiten Verkehrsflächen zur Zufahrt zu den Wohnblocks erfolgen. Zur Abwässerbeseitigung ist die Schaffung eines Kanalsystems erforderlich. Die Überbauung des Wohngebietes soll mit zwei Typen viergeschossiger Zweispänner erfolgen, welche eine Länge von 18 bzw. 24 m pro Stiegenhauseinheit aufweisen. In insgesamt 81 Stiegenhauseinheiten sol- len 648 Wohnungen untergebracht werden. Insoweit die durch den Teilbebauungsplan Taschl- ried erfaßten Grundflächen berührt werden, wird der Teilbebauungsplan Taschlried abgeändert. Gemäß Artikel V, Abs. 1 und 2 des Landesgeset- zes vom 11. 2 . 1947, LGBl. Nr. 9, in Verbindung mit § 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, wird der vorliegende Teilbebauungsplanentwurf nunmehr für Jie Beteiligten wäluenJ eines Zeitraumes von sechs Wochen, gerechnet ab Veröffentlichung dieser FRAGEN SIE Wüstenrot~ Bei Abschluß eines Bausparvertrages vor dem 31. Dezember 1964 noch rückwirkend ab 1. Jänner 1964. Kein Bauzwang ! Steuer ersparen durch Bausparen ' bis zu S 6.000.- Jä~rllch ! . Auskunft und Beratung: Horst GEYER, Steyr, Tomitzstraße 8, Tel. 27 8 52 193

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