Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/11

12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1964 Der große Saisonverkauf hat begonnen ! Oualifäfsbekleidung zu kleinsten Preisen in Großauswahl ! ALDIURIER STEYR • KLEIDERHAUSER • HOSEN - CITY• WELS Amtliche Nachrichten Kundmachungen Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-4128/61 Steyr, 20. Oktober 1964 Feststellung des Teilbebau- ungsplanes Fischhub KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sit- zung vom 13. Oktober 1964 folgenden Beschluß ge- faßt: "Gemäß Artikel V, Abs. 1 und 2 des Landesge- setzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in Verbin- dung mit § 1 des Landesgesetzes vorn 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, wird der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 8. 10. 1063 genehmigte Teilbebauungsplan für das Stadtgebiet I'ischhub in Be- rücksichtigung verschiedener, während der Auflage - frist erhobener Einwendungen nach Maßgabe der Plan- unterlagen des Stadtbauamtes vom 3. 3. 1064, GZ. Bau 2-4128/61, festgestellt. Folgende Einwendungen werden in Wahrncllll111ng des öffentlichen Interesses zurückgewiesen: 1) Die Einwendung des Eigentümers der Grundparzelle 997/5 und der Baufläche 491 der Kat. Gem. Jäg ·r- berg, Josef Igmann, Steyr, Fischhubweg 5, der sich gegen eine Verbreiterung des Fischhubweges in lu ch- tung seines Grundstückes ausgesprochen hat, zur Gän- ze, weil infolge der natürlichen Geländebeschaffung eine Verbreiterung der Verkehrsfläche auf der gegen- überliegenden Seite infolge Hanglage nicht möglich ist; 2) die Einwendung der Eigentümer der Grundparzelle 981/1 der Kat. Gern. Jägerberg, Marianne und Pau- i ~ey e,iJU' ,,~oolU' ' 1 ICI~ .·· ll)lJ-llP" 'J(lit . .... mehr Freude mit Möbeln vom Einrichtungshaus J~ line Nemitz, die sich gegen die Verhängung eines Bauverbotes und Erweiterung der Parkfläche vor dem Stadtbad ausgesprochen haben, zum Teil, weil die Verkehrsrücksichten eine teilweise lleranziehung des gegenständlichen Grundstückes zur Erweiterung der Parkfläche zwingend verlangen und trotzdem eine Bebauungsmöglichkeit der Restliegenschaft gewahrt bleibt." Der Bürgermeister: Josef Fellinger * Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-2212/64 Steyr, 20. Oktober 1964 Teilweise Abänderung des Stadtregu- lierungsplanes 1930 und des Teilbe- bauungsplanes Hundsgraben zur Schaf- fung des Teilbebauungsplanes Schra- dergründe KUNDMACllUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sit- zung vom 13. Oktober 1964 folgenden Beschluß ge- faßt: "Gc111äß § 3, Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gcsi:.:tz- und VcrordnungsbJatt Nr. 22 in der Fassung des Gesetzes vom Jl. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Lin zl'r llauordnungsnovelle 1946), werden der Stadtre- gulicrungsp !an 1930, Zl . 7583/29, und der Teilbebau- ungsp !an II undsgraben, Zl. Bau2-555/57, nach Maß- gabe der vorn Stadtbauamt am 6. 4. 1964 zu Bau 2- 2212/64 ausgearbeiteten Planunterlagen nach ordnungs- gemäß durchgeführtem Auflageverfahren zur Schaffung des Teilbebauungsplanes Schradergründe teilweise ab- geändert. Die seitens der Anrainer und des Landeskonser- vators vorgebrachten Einwendungen werden als unbe- gründet zurückgewiesen. " Der Bürgermeister: Josef Fellinger Wertgutschein Nach Einsendung dieses Wertgut- scheines erhalten Sie kostenlos eine zusammengestellte Muster- kollektion von Möbelunterlagen zur Ausgestaltung Ihres Heimes. Sie f inden darin wertvol le Hin- weise und Beratung. STEYR, DUCKARTSTRASSE 17 192

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