Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/10

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1964 IHR VORTEIL UNSER VORTEIL Wenn Sie schon jetzt Ihre Skihose bestellen,größte Farbenauswahl, Einteilung der Farben bei der Verarbeitung, Berücksichtigung der gelegentlich Probe, zu Ihrem gewünschten Liefertermin fertig. persönlichen Wünsche, pünktliche Lieferung. OFEN - Herde von Eberlberger wenn Sie GUTES kaufen wollen! ~ --· l \,~ Warmluftö_len, Kamine, ~ Olöfen, Verkleidungen Teilzahlung, Beratung, Kundendienst Sonderausstellung Pachergasse gegenüber Stadtkino Alle JOKA - ERZEUGNISSE finden Sie in der MOBELHALLEL AN G Schloss Lamberg .... ein riesengroßes Programm bringt neue Stricktechniken, Formen und Musterungen 1 L.u.f KLEIN Steyr, Enge 27 lna eine Freundin fürs Leben! VERKAUF BEI FA. s. BÄCK STEYR, PFARRGASSE 12, TEL. 2197 Moderne Karniesen Günstige Te i lzah lun en! KLEIDERABLAGEN GLAS-PORZELLAN- EMAIL- GESCHIRR GESCHENKARTIKEL ._ OFEN-HERDE-OLOFEN 164 sie a uch nachts Einbahn und es dürfen Fahrräder und ll a nd karre n nicht ge gen die Einbahnrichtung gescho- be n werde n. Die Einbahn ersueckt sich von Zwischen- brücke n bis zum Schutzweg vor dem Kreisgericht auf dem Stad tpl a t z . Mi t e inspurigen Fahrzeugen kann man vom Stadtpla t z nach Zwische nbrücken über die Obere Kaigasse und den Ennskai fahre n. Kurzparkzone (Blaue Zone) An We rktage n von 07. 00 Uhr bis 19. 00 Uhr ist der Stadtplatz Kurzparkzone . Die Parkflächen, und zwar in der Fahrbahnmitte zwischen Enge und Kreisgericht, in der Fahrbahnmitte zwischen Pfarrgasse und Rathaus und im Bereiche der Sparkasse sind zur besseren Kennzeichnung der Kurzparkzone mit einer blauen Umrandung ver ~ehen . Auf diese n Parkflächen darf an Werktagen von 07. 00 bis 19. 00 Uhr jewe ils nur bis zu 90 Minuten ge- p a rkt we rde n. An de n dort abge ste llte n mehrspurigen Fa hr zeugen muß auf je den Fall eine auf die Ankunfts- zei t eingeste llte Pa rksche ibe angebracht werden, auch da nn, wenn nicht beabsichtigt ist, zu parken, sondern nur zu ha lte n (""Ha lte n" ist das Abstellen eines Fahr- zeuges bis z u 10 Minuten, während jedes längere Ab- stellen e ines Fahrze uge s als "Parken" bezeichnet wird). Parksche iben sind im Wachzimmer Rathaus ko- ste nlos erhältlich. ~ Hinsichtlich der Parkdauer sei be sonders erwähnt: Da die Kurzparkzone nur werktags von 07. 00 bis 19. 00 Uhr gilt, darf ein Fahrzeug, das erst nach 17. 30 Uhr dort abgestellt wird, bis um 07. 00 Uhr früh des nächstfolgenden Werktages stehengelassen werden. Ladestreifen Zur Durchführung der Ladetätigkeit und um das Zufahren zu Ge schäfte n zu ermöglichen, sind mehre- re Ladestreifen vorge sehen. Diese sind von der Fahr- bahn dur ch unterbroche ne weiße Linien getrennt. Im Bereich dieser Ladestreifen besteht Parkverbot, ausge- nommen Ladetätigkeit. Fahrzeuge dürfen dort also hal- ten, d. h. bis zu 10 Minuten stehenbleiben oder eine Ladetätigkeit durchführen, wobei im letzteren Falle kei- ne ze itliche Beschränkung besteht. Allerdings muß mit der Ladetätigkeit sofort nach dem Abstellen des Fahr- zeuge s begonnen werden. Unmittelbar nach Beendi- gung der Ladetätigkeit muß wieder weggefahren wer- den. Ein weiterer Aufenthalt, z. B. zum Abwickeln bürotechnischer Manipulation oder zur Erledigung der Abrechnung, ist unzulässig.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2