Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/10

1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Durchführung verschiedener kleinerer Arbeiten zur Instandhaltung und Kennzeichnung der Löschwasser- anlagen im Stadtgebiet S 6 000, --; Ausführung von Spenglerarbeiten für den Garde- robenzubau am Sportplatz Rennbahn S 16 500, --; einzelne Spezialarbeiten im Rathaus- Nebenge- bäude S 13 000, - -; Lieferung von Straßenmarkierfarbe S 11 000, --; Erbauung zusätzlicher Garagen für den Städti- schen Wirtschaftshof S 183 000, - -; Anschaffung von Brennmaterial für Amtsgebäude und Schulen für die Heizperiode 1964 (Resta nkauf) S 619 000, -- . Fe rner wurde der Verlegung der städtischen Was- serleitung am Kronbergweg, in der Damberggasse im Bereich zwischen Schönauerstraße und Michael-Vogl - Berg durch das Städtische Wasserwerk mit einem Ko- stenaufwand von insgesamt S 110 000, -- die Zustim- mung erteilt. Im Rahmen des Grundbeschaffungsprogrammes der Stadtgemeinde sollen Grundflächen und Liegenschaften an der Stelzhamerstraße, an der Schiffmeistergasse , am Wieserfeldplatz und an der Direktionsstraße im Ge- samtwerte von S 3 665 000, -- angekauft werden. Der Stadtsenat beantragte eine positive Erledigung der ent - sprechenden Anträge durch den Gemeindera t. Schließlich stimmte der Stadtsenat der Durch- führung der Rattenbekämpfungsaktion 1964/65 im Stadtgebiet zu. Mit der Beschlußfassung über zehn Gewerbe- und ein Staatsbiirgerschaftsansuchen endete die Sitzung. Als Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungs - gesellschaft hatte der Senat diesmal nur zwei Aufträ- ge, und zwar die Gewichts- und Beschlagsschlosserar - beiten für den Wohnbau Steinfeld V /1 und 2 (Gesamt - auftragssumme S 96 000 , --) zu vergeben. Die neue Verkehrsregelung am Stadtplatz V or kurzem wurde die neue Verkehrsregelung am Stadtplatz fertiggestellt. Durch neue Lichtsig- nalanlagen, Verkehrszeichen und zahlreiche Bo- denmarkierungen wurde der Verkehr im Bereiche des Stadtplatzes mit dem Ziel geordnet, die Verkehrssi- cherheit, aber auch die Flüssigkeit des Verkehrs erheb- lich zu verbessern. Wohl selten habenVerkehrsmaßnahmen in so gro- ßem Ausmaße das Interesse der Ste yrer Bevölkerung auf sich gezogen, wie in diesem Falle. Es wurde aber auch festgestellt, daß die Bedeutung der verschiedenen neuen Einrichtungen, Verkehrszeichen und Bodenmar- kierungen sowohl Fußgängern als auch Fahrzeuglen- kern und Führerscheinbesitzern nicht immer klar ist. Es sollen daher die einzelnen Einrichtungen näher er- läutert werden: Verkehrsampeln Die Kreuzung Grünmarkt - Pfarrgasse - Stadt - platz wurde durch eine moderne Lichtsignalanlage ge- regelt. Durch Einbau einer pneumatischen Steuer- schwelle in der Mitte der Pfarrgasse konnten die Räu- mungszeit für die Pfarrgasse und damit die Wartezei- ten für die Fahrzeuge wesentlich verkürzt werden. Erst- mals in Steyr ist bei dieser Lichtsignalanlage auch das Grünblinken vorgesehen. Am Ende jeder Grünphase blinkt das Grünlicht vier- bis fünfmal und zeigt so die bevorstehende Umschaltung auf gelb an. Grünblinken bedeutet grundsätzlich noch "Freie Fahrt". Die Fahr- zeuglenker haben aber die Möglichkeit, entweder durch Beschleunigung der Fahrt noch vor gelb in die Kreu- zung einzufahren oder sich rechtzeitig auf das erfor- derliche Anhalten vorzubereiten. Für die einze lnen Fahrtrichtunge n, z. B. Stadt- platz - Pfarrgasse und Stadtplatz - Grünmarkt sind ge- trennte Ampeln vorhanden. Es gilt die jeweils in der Fahrtrichtung rechts befindliche Verkehrsampel. Für die Richtung vom Grünmarkt zum Stadtplatz und zur Pfarrgasse konnte aus Platzmangel nur ein gemeinsamer Fahrstreife n eingerichtet werden.Dessen ungeachtet ist an der Ampel, die sich am Postgebäude befinde t,außerdem ein Grünpfeil für die Richtung zum Stadtplatz vorhanden. Solange dieser Grünpfeil aufleuchtet, können Fahrzeug- lenker. die zum Stadtplatz fahren wollen, auch dann weiterfahren, wenn die große Ampel rotes Licht zeigt. Es wird dies dann nicht möglich sein, wenn als erstes ein zur Pfarrgasse abbiegendes Fahrzeug steht und das vorbeifahren an diesem infolge Platzmangels unmög- lich ist. Soweit der vorhandene Platz es aber gestattet, sollen die durch den Grünpfeil gegebenen Möglichkei- ten zum Weiterfahren ausgenützt werden. Auch die Obere Kaigasse ist durch eine Lichtsig- nalanla ge geregelt. An der Einmündung der Oberen Kaigasse zum Stadtplatz befinden sich außerdem Licht- · signale für die Fußgänger, die diese Einmündung über- queren wollen. Sie dienen vor allem der Sicherheit der Fußgänger , weil Fahrzeuge, die aus der Oberen Kaigasse kommen, besonders die vom Kreisgericht her- kommenden Fußgänger nicht rechtzeitig sehen können. fließender Verkehr Der fließende Verkehr wurde durch zahlreiche Bodenmarkierungen (Sperrlinien, Leitlinien und Fahrt - richtungspfeile) geordnet. Es muß besonders darauf hin- gewiesen werden, daß alle Fahrzeuglenker verptlich- tet sind, wenn sie sich auf einem Fahrstreifen mit Fahrtrichtungspfeilen befinden, im Sinne der durch die Pfeile angegebenen Richtung weiterzufahren. Die Fahr- zeuglenker müssen sich daher entsprechend ihrer beab- sich tigten Fahrtrichtung rechtzeitig einordnen. Vor der Oberen Kaigasse befindet sich am Stadt- platz ein Verkehrsteiler in Form einer runden Insel mit einem Leuchtpflock. An die sem Leuchtpflock ist im- mer an der rechten Seite vorbeizufahren. Enge Gasse Die Enge Gasse war bisher nur tags über, nämlich von 06. 00 Uhr bis 21. 00 Uhr Einbahnstraße. Nun ist 163

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