Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/8

1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 . 1 nverbindllch, Vorführung jederze1 u - Die größte Nähmaschinenauswahl von Steyr bietet das Nähmaschinen Spezialhaus @ k. GERADSTICHNAHMASCHINE Elektrisch mit Koffer von S 1.695.-· aufwärts Fr. Salzner ZICK ZACK - NAHMASCHINE Elektrisch mit Koffer von S 2.980.-- aufwärts NECCHI ZAUBERNAHMASCHINE mit über 200,000 Mustern und Automati- schen Knopfloch mit Mikro-Elektrokontrolle Steyr, Haratzmüllerstraße 38 Tel. 27222 Eigene Fachwerkstätte GRITZNER ZAUBERAUTOMATIK mit Radioskala und Automatischen Knopfloch NEUE SCHWEDISCHE HUSQVARNA 2000 mit Automat ischen Knopfloch KULTURAMT VORSCHAU auf die im Monat August 1964 stattfin- denden Fahrten und Führungen Studienfahrt KREMS (Ausstellung "Romanische Kunst in Österreich" und Stadtbesichtigung) Leitung: Adolf Bodingbauer Exkursion "VÖEST" (Hütte Liezen) sowie Schlösser Röthelstein, Kaiserau und Trautenfels, Stiftsbibliothek Admont, Aufenthalt in Pürgg Exkursion GMUNDNER KERAMIK und KINDERDORF ALTMÜNSTER sowie Pfarrkirchen vonAltmünster und Gampern, Schloß Walchen Kunstführung TERNBERG - AUERKAPELLE (Dambach) Leitung: Adolf Bodingbauer Die genauen Termine der vorgenannten Fahrten sowie allfällige weitere Veranstaltungen des Kultur- amtes und der Volkshochschule werden durch Plakate, durch Presse und Rundfunk bekanntgegeben werden. Inhaltsverzeichnis Aus dem Stadtsenat Neue Wohnungen im Siedlungsgebiet Steinfeld freiwillige Stadtfeuerwehr Steyr Aktion "Du und die Gemeinschaft" 1964 Ausbau des Verkehrsknotens Ennser Straße Jugendsport- und Jugendschwimmtag 1964 Kulturamt - Volkshochschule Amtliche Nachrichten S 2 s a S 4- 6 S 6 - 7 S 8 - 9 S 10 S 11 S 11 - 15 AMTLICHE NACHRICHTEN Offentliche Warnung VERHÜTET WALDBRÄNDE: Immer wieder kommt es durch menschliches Ver- schulden zu Waldbränden, wodurch beträchtliches Volksvermögen ve rlorengeht. Es besteht daher Anlaß, auf die Bestimmungen der § § 23 und 25 des Forstrechts- Bereinigungsgesetzes, BGBl. Nr. 222/1962, mit der Aufforderung zur besonderen allgemeinen Beachtung hinzuweisen. Demnach ist im Wald und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Feuers begün- stigen, auch in seiner Nähe (Gefährdungsbereich) das Anzünden von Feuer durch nicht befugte Personen und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Ge- genständen verboten. Hiezu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie von Zündhölzern, Zigarren- und Zigarettenstummeln und dergleichen. Wer im Wald oder in dessen Gefährdungsbereich ein unbeaufsichtigtes oder verlassenes Feuer oder aber ein Schadensfeuer antrifft, ist verpflichtet, es nach Kräften zu löschen. Ist dies nicht möglich, so ist der Brand auf schnellstem Wege der nächsten Brandmelde- stelle (Feuerwehr, Polizeidienststellen) zu melden. Übertretungen der vorangeführten Bestimmungen sind nach § 81 Abs. 2 lit. c des zit. Gesetzes mit stren- gen Geld- bzw. Arreststrafen zu ahnden. Standesamt PERSONENSTANDSFÄLLE Juni 1964 Im Berichtsmonat wurde im standesamtlichen Ge- burtenbuch die Geburt von 162 Kindern (Juni 1963: 123) beurkundet. Aus Steyr stammen 46, von auswärts 116 Kinder. Ehelich geboren sind 143, unehelich 19. 44 Paare haben im Juni 1964 die Ehe geschlos- sen (Juni 1963: 54). In 31 Fällen waren beide T e ile ledig, in 4 Fällen ein Teil geschieden, in 4 Fällen bei- de Teile geschieden und in 5 Fällen ein Teil verwit- wet und ein Teil geschieden, Ein Bräutigam besaß die l lll::::,lll::j1l''.ii::i1···1····,,··11,~:::~,111 l111-11l111n 11.1,,1. l11 IJ1.11 1111111 STÄNDIGE RE GINA. KUCHENMOBELSCHAU IN DER FILIALE SIERNINGE RSTRASSE 30, DES MOBELHAUSES STEINMASSL 139

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